der emule thread

Mr.Freezer das Ton Problem bei Pumping Iron hatte ich auch. Du brauchst einen Filter um den Ton zu hören. Die Datei heißt AC-3 Filter.
Ist zum Beispiel hier mit drin--->
ed2k://|file|DJBeppiCodecPack1.4.1Final.exe|17818525|C837E82C692BC61FB0313ECE88730700|/

damit klappts dann.
Gruß
AP
 
A

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Re: der emule thread
Hallo Army Pumper,

schau mal hier:
geil im .
top buch!
ed2k://|file|McRobert,.Stuart.-.Beyond.Brawn,.2nd.Edition.cab|3591503|8eb0d75074b3209aa4a7e4f12c63aeec|/


auchmal nen link von mir ...
 
Ich habe bei mir den edonkey2000 Hybrid laufen, den es auf der overnet Seite gibt. Der Rennt bei mir wie der teufel. Keine langen Wartezeiten mehr, bis früher emule überhaupt mal angefangen hat was zu ziehen. Nein, Programm starten und gleich pro File ca 10-20k/sec.
 
razorback 2

Opteron-Prozessoren schuften für eDonkey-Netzwerk
Wie der Betreiber ed2k.ch mitteilt wird der neue eDonkey-Server Razorback2 in den nächsten Tagen ans Netz gehen. Der Server ist ausgestattet mit zwei AMD Opteron 248 Prozessoren (ein Sponsoring von AMD France) und wird mit der AMD64-Version von Mandrake 9.2 sowie der AMD64 Version des lugdunum-Servers 16.45 arbeiten. Angepeilt sind dank 64-Bit Addressraum und 8 GB RAM 1 Mio. User gleichzeitig auf einem einzigen Server. Derzeitiges Maximum sind CPU-Last- und Speicher bedingt ca. 300.000 User. (ed2k.ch)


Quelle vom 02.02.04

freezer
 
TOP! Hoffentlich wird das ganze EDonkey-Netz dann mal etwas schneller!

Vor allem zu den Abendstunden bricht die Downloadrate ein! *heul*
 
was bedeutet das wenn der esel in der taskleiste son augenband auf hat?

er ist connected und lädt auch rnuter was hat das dann zu beudeuten?
 
Hab jetzt net die ganzen 15 Seiten durchgelesen und weiss net ob in diesem thread schon ne antwort auf meine frage steht, aber wenn ich auf den link im ersten beitrag von freezer klicke den ''darkmul
e_stealth_V1 '' link dann komm ich zwar auf die seite aber da steht dann das es das nicht mehr gibt oder sich der link geändert hat? Wie komm ich jetzt an den mod?

Ich wünsche noch ein schönes schaffen!!!
 
Original geschrieben von Zeratul
Hab jetzt net die ganzen 15 Seiten durchgelesen und weiss net ob in diesem thread schon ne antwort auf meine frage steht, aber wenn ich auf den link im ersten beitrag von freezer klicke den ''darkmul
e_stealth_V1 '' link dann komm ich zwar auf die seite aber da steht dann das es das nicht mehr gibt oder sich der link geändert hat? Wie komm ich jetzt an den mod?

Ich wünsche noch ein schönes schaffen!!!

yepp, die links sollten alle tot sein.
die stealth ist aber auch nicht mehr aktuell.

auf www.communitydark.de bekommst du die ganzen dark-mods.
allerdings musst du gereggt sein und mindestens 15 posts haben.
bei www.darkmule.de musst du zwar auch gereggt sein, aber du brauchst keine 15 posts. leider ist die auswahl an dark-mods etwas geringer. trotzdem gefällt es mir dort besser.

such die einen aus und schick mir ne PN....mal sehen was sich machen läßt ;)

also wenn ich mich nicht irre ist das ein symbol für low-id, oder nicht?!
hab ich nochwas dazugelernt, sowas hatte ich bisher nicht.

gruss
freezer
 
Gravenreuth-Kanzlei mahnt P2P-Portal emule.de ab


Ein Raunen ging Mitte des vergangenen Jahres durch die einschlägigen Webforen als bekannt wurde, dass die Kanzlei des Anwalts Günter Freiherr von Gravenreuth die Begriffe "eMule" und "edonkey" für Mandanten als Marke registriert hatte. Im Fall von "eMule" erfolgte der Eintrag ins Markenregister für die "Firstway Medien GmbH", "edonkey" hat die Kanzlei für einen Frank Dümpelmann registriert. Damals wurde wild spekuliert, was die Mandanten von Gravenreuths Kanzlei wohl mit den nunmehr geschützten Begriffen anfangen wollten. eDonkey2000 ist das wohl meistgenutzte P2P-Netzwerk zum Download von Filmen. Der Client eMule ist ein sehr beliebtes Tool, das als Open-Source-Projekt auf dem eDonkey-Protokoll aufsetzt.

Seit der vergangenen Woche nun sieht die P2P-Gemeinde klarer: Am 2. Februar flatterte Marcus Falck, dem Betreiber des Portals emule.de, eine Abmahnung ins Haus. Für die Firstway Medien GmbH forderte Rechtsanwalt Bernhard Syndikus, Partner von Gravenreuth, den Webmaster auf, die Domain emule.de im Geschäftsverkehr nicht mehr zu nutzen, sie also abzuschalten. In dem Schreiben wies er darauf hin, dass die "sich hier gegenüberstehenden Kennzeichen verwechslungsfähig" seien. Es bestehe eine "Branchennähe bzw. eine Warenidentität". Die Abgabe der entsprechenden strafbewehrten Unterlassungserklärung forderte er bis zum 2. Februar, also dem Tag der Zustellung.

Falck konnte kaum glauben, was er da sah. Immerhin ist er seit September 2002 Inhaber der Domain emule.de. Die Wortmarke von Firstway wurde erst am 23. April 2003 angemeldet, also deutlich später. Offensichtlich hat Syndikus oberflächlich recherchiert: Ihm ist wohl entgangen, dass der Eintrag vom 14. Juli 2003 in der Whois-Datenbank des DeNIC nur ein Änderungseintrag war, weil emule.de den Provider gewechselt hatte. Das bekannte eMule-Projekt selbst ist nochmals älter: Gegenüber heise online erklärte Erfinder Hendrik Breitkreuz, dass sein entsprechendes Open-Source-Projekt bereits seit dem 13. Mai 2002 bei Sourceforge eingetragen ist.

Nun könnte die Abmahnung für Syndikus und seine Mandantin unangenehme Folgen haben. Markenrechtsexperte Jochen Krieger erklärte im Gespräch mit heise online, dass Falck nun gute Aussichten habe, eine eventuelle Gegenklage, also eine so genannte negative Feststellungsklage, zu gewinnen: "Die entscheidende Erstbenutzung erfolgte fraglos nicht durch den Markeninhaber", erklärte er. Seiner Meinung nach sei in diesem Fall gleichgültig, ob der Domain-Name "emule" juristisch als Werktitel oder als Geschäftskennzeichen zu werten ist.

Bisher hat Falck noch nicht entschieden, wie er weiter vorgehen will. Die Unterlassungserklärung habe er nicht abgegeben. Mittlerweile hat er sich mit den eMule-Entwicklern zusammengetan und die Seite www.freemule.net ins Netz gestellt. Dort ruft er zu Spenden für die Rechtsverteidigung und eine beabsichtigte Löschungsklage der Marke "emule" auf. Auch bei einem solchen Vorhaben bestehen nach Ansicht von Rechtsanwalt Krieger gute Aussichten auf Erfolg: "Sowohl das Geschäftskennzeichen als auch der Werktitel entstehen mit der Benutzungsaufnahme und sind damit ältere Rechte im Sinne des Paragraphen 51 Markengesetz."

In der Vergangenheit rief die Nähe des Rechtsanwalts Syndikus aus der Kanzlei Gravenreuth zu dubiosen Dialer-Anbietern schon mehrfach Argwohn in den Medien hervor. So ist er beispielsweise administrativer Ansprechpartner der Site eselfilme.de. Dort wiederum wird mit Popup-Fenstern intensiv Werbung für die Site emule-client.com gemacht. emule-client.com suggeriert dem Nutzer, eine "offizielle" Download-Seite für das kostenlose Programm eMule zu sein. Tatsächlich aber erhalten arglose Anwender hier einen manipulierten, gleichnamigen Client, der sich nur auf den ersten Blick wie das originale P2P-Tool verhält. Nach einigen Tagen fordert die Software ihren Nutzer auf, bei einer 0190-Nummer anzurufen, die mit 19,95 Euro abgerechnet wird. Dort solle man einen Freischalt-Key erfragen. Wenn der nicht eingegeben wird, lädt das Tool ab diesem Zeitpunkt Dateien nur noch mit bis zu 5 KByte/s aus dem eDonkey-Netz herunter.

Die Entwickler, die das eMule-Projekt tatsächlich programmieren und vorantreiben, ärgern sich über solche Trittbrettfahrer-Methoden. Bei ihnen trudeln permanent Anfragen von Anwendern des manipulierten Clients ein. Sie beklagen sich, dass sie plötzlich nach Lizenzcodes gefragt werden und 0190-Nummern anrufen sollen. "Der Hammer ist, dass wir da noch Support leisten müssen", beklagt sich Entwickler Breitkreuz. Mittlerweile hat das eMule-Projekt eine Site eingerichtet, auf der die Funktionsweise der gefälschten Clients erläutert wird. Dort findet man auch eine Anleitung zur kompletten Deinstallation.

Verantwortlich für diese Abzocke ist die Firma 3PO Web-Invest Ltd., angeblich ansässig auf den British Virgin Islands. 3PO wiederum ist jene Firma, für die Anwalt Syndikus gerne seinen Namen als admin-c bei Domain-Registrierungen hergibt, so beispielsweise im Falle von eselfilme.de. Die Marke "edonkey" hat die Gravenreuth-Kanzlei, wie bereits erwähnt, für einen "Frank Dümpelmann" angemeldet. Dümpelmann war bis vor kurzem Geschäftsführer der Consiliere New Media GmbH, die sich in der Vergangenheit mit dubiosen Dialern Bekanntheit verschafft hatte und in juristischen Fragen von Syndikus vertreten wurde. Mittlerweile hat es Syndikus sowohl bei Consiliere als auch beim ebenfalls in Wetter ansässigen 0190-Anbieters Global Netcom zum Geschäftsführer gebracht. Syndikus selbst war bislang für heise online für eine Stellungnahme zu den Vorgängen nicht zu sprechen. (hob/c't)


*QUELLE*


dazu der anwalt von emule.de

eMule: Ein weiteres Stück aus dem Markengrabbing-Tollhaus
Der Sachverhalt:
Herr A benutzt den selbst erdachten Begriff X über Jahre hinweg. Aufgrund des großen Erfolges des angebotenen Produktes oder der angebotenen Dienstleistung erlangt der Begriff X überragende Verkehrsgeltung, sowohl national als auch international.

In diesem Moment taucht Herr B auf, der cleverer Geschäftsmann ist. Herr B stellt fest, dass der Begriff X noch nicht als Marke eingetragen ist und holt dies schnell nach. Freilich auf seinen eigenen Namen.

Denn Herr B will seine eigenen Produkte bzw. Dienstleistungen verkaufen und da ist ihm die Verwendung des allseits bekannten Begriffes X mehr als willkommen, denn damit lässt sich außerordentlich gut Werbung machen.

Seine erste Handlung ist es, zunächst den Inhaber der Domain begriff-x.de, Herrn A, abzumahnen und von ihm Übertragung bzw. Löschung der Domain zu verlangen. Herr A ist darüber sehr verwundert, benutzt er den Begriff X doch schon lange bevor Herr B überhaupt diesen Begriff kannte. Auch die betreffende Domain betreibt er seit Jahren, lange bevor Herr B auf seinen cleveren Gedanken gekommen ist.

Anmerkung:
So oder in ähnlicher Weise verlaufen inzwischen eine Vielzahl von Auseinandersetzungen um Markenrechte im Internet. Auch im vorliegenden eMule-Fall, der von der Kanzlei Heyms & Dr. Bahr betreut wird. Nähere Informationen und Hintergründe unter http://www.freemule.net.

Dabei ist das ganze Problem kein neues, sondern die gesamte Problematik ist hinlänglich bekannt - und hinlänglich ungelöst. Der Autor dieser Zeilen hat u.a. über dieses Thema im Jahre 2002 promoviert.

Dazu folgender Auszug (S.232ff.):
Marken-Grabbing
a) Problemkreis
"Eine weitere internetspezifische Besonderheit betrifft die angemeldeten Marken. Es handelt sich dabei in fast allen Fällen um Allgemeinbegriffe aus dem Internet. Die Begriffe „Webspace“, „Site Promotion“, „Electronic Commerce“ und „MP3“ waren schon lange vor ihrer Markeneintragung häufig benutzte Begriffe.

Im Internet ist es inzwischen weit verbreitet, ein betreffendes Wort oder Zeichen als Marke schützen zu lassen. Das Online-Formular „Markenanmeldung“ des DPMA wird täglich knapp zweihundert Mal aufgerufen, das macht 72.000 Zugriffe in einem Jahr. In den Jahren 1998 bis 2000 sind die Neuanmeldungen in den für die Online-Branche relevanten Klassen stark angestiegen. So hat sich die Anmeldung von Markennamen inländischer Herkunft allein von 1998 auf 1999 um 13,1% erhöht. Das DPMA spricht in diesem Zusammenhang von „Rekord- Zahlen“. Den Zuwachs im Online-Bereich führt es vor allem auf die verstärkte Nutzung und Bedeutung des Internet zurück.

Der Präsident des DPMA, Landfernmann, äußerte sich im März 2001 dazu wie folgt:

„Das DPMA beobachtet nicht ohne Sorge, dass oftmals Marken nur zu dem Zweck angemeldet werden, andere, die eine identische oder ähnliche Kennzeichnung benutzen, unter Druck zu setzen (...). (...) in derartigen Fälle könne beim DPMA ein Antrag auf Löschung der Marke wegen sogenannter Bösgläubigkeit gestellt werden. Die Zahl der Löschungsanträge wegen Bösgläubigkeit nimmt stetig zu (...). Im vergangenen Jahr wurde in 30% der Fälle die Marke wegen Bösgläubigkeit gelöscht. Weitere 30% der Verfahren endeten durch Vergleich vor dem DPMA und weitere 10% der Anträge wurden (...) zurückgezogen. Nur 30% der Löschungsanträge (...) wurden (...) zurückgewiesen.“

Inzwischen hat sich für diese Problematik ein neuer Begriff entwickelt: Marken- Grabbing. Darunter ist die Strategie zu verstehen, Allgemeinbegriffe oder häufig verwendete Worte aus dem Bereich des Internet als Marke eintragen zu lassen, um dann denjenigen, der die eingetragene Marke - oft in Unkenntnis - verwendet, abzumahnen. Die Bezeichnung Marken-Grabbing ist angelehnt an den schon bekannten Begriff des Domain-Grabbings. Unter Domain-Grabbing wird die Vorgehensweise verstanden, sich einen Domain-Namen registrieren zu lassen, der einen bekannten Namen beinhaltet, um dann dem Namensinhaber gegen einen hohen Preis den Verkauf anzubieten.

b) Reaktion der Politik
Auch die Politik ist inzwischen auf dieses Problem aufmerksam geworden. So spricht sich der Medienbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss, für eine Novellierung des Markenrechts im Bereich des Internet aus. Tauss weist darauf hin, dass seit einiger Zeit die Rechtsunsicherheit, die im Online-Bereich existiert, immer häufiger Gegenstand von Auseinandersetzungen und Gerichtsverfahren ist, deren sachliche Notwendigkeit sich auch Juristen kaum noch erschließt und die vor allem kleinen und mittleren Unternehmen schadet.

Gerade im Fall „Webspace“ und ähnlich gelagerten Fällen, so Tauss, diene sowohl die Eintragung der Marke als auch das Mittel der Rechtsverfolgung durch anwaltliche Abmahnung weniger der Verteidigung berechtigter Interessen des Markeninhabers, als vielmehr der Generierung von Gebührenansprüchen der beteiligten Rechtsanwälte.

Beabsichtigt ist, dass schon bei der Eintragung Konflikte erkannt und beseitigt werden. Auch sollen Marken-Grabber nicht nur mit der Löschung der Marke, sondern zudem mit erheblichen Geldstrafen rechnen müssen.

Auch der aktuelle eMule-Fall ist - wie so viele andere vor ihm - ein klarer Fall des Markengrabbings.

Die Schwierigkeiten manifestieren sich in zwei Kern-Problemen:

Erstens in der formal starken Position des Markeninhabers.

Im Rahmen einer allgemeinen gerichtlichen Auseinandersetzung findet grundsätzlich keine Prüfung statt, ob die eingetragene Marke überhaupt eintragungsfähig war. Dies kann allein im Löschungsverfahren festgestellt werden. Das Gericht ist somit an die formale Markeneintragung gebunden, selbst wenn die Eintragungsunfähigkeit offensichtlich ist. Zu welchen Konsequenzen dies führen kann, zeigt z.B. das Urteil des LG Bochum (NJW-CoR 2000, 47) im Fall des "Webspace". Das LG Bochum betonte in der mündlichen Verhandlung, dass es die Marke „Webspace“ für nicht eintragungsfähig halte, es jedoch entgegen seiner eigenen Auffassung anders urteilen müsse, da es an die formale Eintragung ins Markenregister gebunden sei.

Zweitens ist nach ständiger Rechtsprechung der Abmahner einer unberechtigten Abmahnung grundsätzlich nicht schadensersatzpflichtig, sondern geniesst gewisse Privilegien (vgl. dazu grundlegend: RA Dr. Bahr "Ansprüche des Abgemahnten bei unberechtigten Wettbewerbs-Abmahnungen").

Eigentlich genießt ein Abmahner aus einem Markenrecht nicht diese Privilegien, dies ist jedoch pure juristische Theorie. Die Praxis sieht ganz anders aus, auch bei unberechtigten Markenabmahnungen ist ein Schadensersatzanspruch so gut wie ausgeschlossen. Dies hat erst kürzlich das LG Düsseldorf bestätigt, das eine Schadensersatz-Klage wegen einer unberechtigten Abmahnung im "Webspace"-Fall ablehnte, weil selbst bei Anhängigkeit einer Löschungsklage der Markeninhaber weiterhin bei seinen Abmahnungen in gutem Glauben handle. Vgl. dazu ausführlich den Aufsatz von RA Dr. Bahr: Neues vom "Webspace"-Fall.


*QUELLE*


:( :(
freezer
 
Was ist der Unterschied, wenn ich Dateien im Web, Jigle oder sonstwo suche (also was sonst noch verfügbar ist).

Ich habe dazu leider noch keine Erklärung gefunden.

Und gibt es eine Möglichkeit, im Vorraus von Videos, die man sich downloaden möchte, zu erkennen welche Auflösung das Format und und wie hoch zb. die Audio Bitrate ist?
Denn nur anhand von Größenverhältnissen muss sich ja nicht die Qualität heraus ergeben.
 
bei darkmule gibts immer noch 11 seiten mit emulezeugs. wenn das wenig ist... :confused:

Welchen von denen kann man denn da nehmen?

Hab noch Win98 (ja ich weiss... :rolleyes: )


Oder verwechsel ich da was?
 
So, nachdem ich mich jetzt noch etwas intensiver mit eMule befasst habe, noch ein paar weitere Fragen:

Ist es nicht von Nachteil für die gesamte P2P Community, wenn man nur 5-10 Files im Ordner "freigegebene Dateien" (oder so, sinngemäß halt) zur Verfügung stellt, die eh schon millionfach zur Verfügung stehen, nur damit man selbst mehr Credits erhält wenn man dann selbst mal von demjenigen saugt?

Wie sollen da noch seltene Files gefunden werden?

Irgendwie habe ich es geschafft, durch umfangreiche Setting-Veränderungen meinen PC etwas zum Stocken zu bringen, sprich manchmal verzögert er das Laden einer Seite oder öffnen des Explorers zum Beispiel, wenn eMule an ist.
Was kann die Ursache hierfür sein?

Kann man (bei Kazaa konnte man es nicht) Games wie Battlefield oder Counter-Strike vernünftig, also ohne merkliche Einschränkungen nebenbei zocken?
 
A

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Re: der emule thread
Hallo Mr. Satan,

schau mal hier:
geil im .
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