imported_Dragonlord
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@ Spin
Erstmal Lob für deine tolle Argumentation. Natürlich habe ich dieser trotzdem etwas entgegenzusetzen.
1) Du sagst, dass bei z.B. Wiederholungsmördern, die eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen und für die keine Heilungschance besteht (wird auch erstmal für lange Zeit umstritten bleiben) eine beseitigung legitim ist. Ich denke, dass bei solchen Personen trotzdem die Menschenwürde gewahrt bleiben muss. Das bedeutet, dass man versuchen muss, die Allgemeinheit vor diesen Tätern zu schützen (Sicherheitsverwahrung), gleichzeitig muss man jedoch auch versuchen dem Täter dennoch ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen (Ausgestaltung der Sicherheitsverwahrung). Reißerische Reportagen und Artikel, die einem weismachen sollen, dass quasi jeder hochgefährliche Verbrecher hier nach Lust und Laune frei rumlaufen kann sind einfach absurd. Und bei denen, die wirklich wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden sollen ist die Rückfallquote 0,01%. Man kann nun argumentieren, dass schon eine solche Quote zu hoch ist, da sie ein getötetes Kind bedeuten kann. Das stimmt, aber ich halte es für falsch von vornherein dem Schutz der Gesellschaft formal Vorrang vor der Freiheit des Täters zu gewährleisten, ohne eine Abwägung zu treffen. Auf gut deutsch heisst das, dass ich es in Kauf nehme, dass ein getötetes Kind auf die Rechnung eines Wiederholungstäters geht, aber dafür sehr viele wirklich geheilte Täter ihr Leben in der Gesellschaft wieder aufnehmen können als umgekehrt.
Auch könnte man nach deiner Argumentation sagen, dass Behinderte beseitigt werden könnten. Auch sie sind oftmals unheilbar und gehen zu Lasten einer Gesellschaft. Hier würde keiner sagen, dass die Krankheit den Verlust des Lebens legitimiert. Das muss dan auch für Straftäter (Straftäter = (geistig) behinderte) Menschen?) gelten.
Den zweiten Teil deiner Antwort (bessere Zivilisation oder nicht) beantworte ich heute abend. Muss jetzt in die Uni Bibliothek, da ich morgen Strafrechtsklausur schreibe!
Erstmal Lob für deine tolle Argumentation. Natürlich habe ich dieser trotzdem etwas entgegenzusetzen.
1) Du sagst, dass bei z.B. Wiederholungsmördern, die eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen und für die keine Heilungschance besteht (wird auch erstmal für lange Zeit umstritten bleiben) eine beseitigung legitim ist. Ich denke, dass bei solchen Personen trotzdem die Menschenwürde gewahrt bleiben muss. Das bedeutet, dass man versuchen muss, die Allgemeinheit vor diesen Tätern zu schützen (Sicherheitsverwahrung), gleichzeitig muss man jedoch auch versuchen dem Täter dennoch ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen (Ausgestaltung der Sicherheitsverwahrung). Reißerische Reportagen und Artikel, die einem weismachen sollen, dass quasi jeder hochgefährliche Verbrecher hier nach Lust und Laune frei rumlaufen kann sind einfach absurd. Und bei denen, die wirklich wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden sollen ist die Rückfallquote 0,01%. Man kann nun argumentieren, dass schon eine solche Quote zu hoch ist, da sie ein getötetes Kind bedeuten kann. Das stimmt, aber ich halte es für falsch von vornherein dem Schutz der Gesellschaft formal Vorrang vor der Freiheit des Täters zu gewährleisten, ohne eine Abwägung zu treffen. Auf gut deutsch heisst das, dass ich es in Kauf nehme, dass ein getötetes Kind auf die Rechnung eines Wiederholungstäters geht, aber dafür sehr viele wirklich geheilte Täter ihr Leben in der Gesellschaft wieder aufnehmen können als umgekehrt.
Auch könnte man nach deiner Argumentation sagen, dass Behinderte beseitigt werden könnten. Auch sie sind oftmals unheilbar und gehen zu Lasten einer Gesellschaft. Hier würde keiner sagen, dass die Krankheit den Verlust des Lebens legitimiert. Das muss dan auch für Straftäter (Straftäter = (geistig) behinderte) Menschen?) gelten.
Den zweiten Teil deiner Antwort (bessere Zivilisation oder nicht) beantworte ich heute abend. Muss jetzt in die Uni Bibliothek, da ich morgen Strafrechtsklausur schreibe!