imported_Duke
New member
@Sam: Ich stimme dir in den Punkten überein, wo du die Einflussnahme bzw. Ausserkraftsetzen von Gesetzen und Richtlinien durch die Religion ansprichst.
Natürlich müssen Menschenrechte und auch Tierschutzrechte höher stehen als jede religiöse Neigung und Ausuferung.
Auch stimme ich mit dir ganz klar überein, dass Religion dort ihre Grenzen finden muss, wo sie andere ohne deren direkte Zustimmung beeinflusst bzw. einschränkt, egal in welcher Weise.
So sehe ich z.b. das Kreuz im Klassenzimmer hängend als einen Verstoß gegen dieses Recht auf Nicht-Beeinflussung durch die Religion.
Bei dem Kopftuch ergibt sich aber ein vollkommen anderer Sachverhalt, so wie ich schon vorher erläutert habe:
Es ist ein Kleidungsstück, welches von der Erscheinung her weder "anzüglich" noch andere in der Umgebung direkt beeinflusst und zudem relativ unbedeutend in praktischer Hinsicht ist.
Dass es sich hierbei um ein Symbol des Islam handelt oder gar ein Symbol zur Unterdrückung der Frau, wird vor allem von den Medien und der westlichen Gesellschaft propagiert.
Denn laut eigenen Aussagen, tragen viele muslimische Frauen in den Westlichen Ländern jenes Kopftuch eher aus Angewohnheit, wegen modischem Bewusstsein oder persönlicher Identifikation mit dem Gebrauch eines solchen Bekleidungsstückes.
Auf dieser Grundlage basierend ist das Tragen eines Kopftuches für eine Frau ein Ausdruck ihrer Persönlichkeit und Individualität, ganz gleich welche Symbole die Gesellschaft damit assoziiert und somit durch das Grundrecht der Persönlichkeitsentfaltung zulässig.
Wie schon gesagt gibt es keine Kleiderordnung für Lehrer und unter dem Aspekt, dass das Wegfallen des Beamtenstatus für Lehrkörper in der Debatte steht, ist diese ganze Frage ob Kopftuch im öffentlichem Amt ja oder nein unsinnig und eine Schlammschlacht zwischen Politik, Verfassungsgericht und Einzelpersonen.
Natürlich müssen Menschenrechte und auch Tierschutzrechte höher stehen als jede religiöse Neigung und Ausuferung.
Auch stimme ich mit dir ganz klar überein, dass Religion dort ihre Grenzen finden muss, wo sie andere ohne deren direkte Zustimmung beeinflusst bzw. einschränkt, egal in welcher Weise.
So sehe ich z.b. das Kreuz im Klassenzimmer hängend als einen Verstoß gegen dieses Recht auf Nicht-Beeinflussung durch die Religion.
Bei dem Kopftuch ergibt sich aber ein vollkommen anderer Sachverhalt, so wie ich schon vorher erläutert habe:
Es ist ein Kleidungsstück, welches von der Erscheinung her weder "anzüglich" noch andere in der Umgebung direkt beeinflusst und zudem relativ unbedeutend in praktischer Hinsicht ist.
Dass es sich hierbei um ein Symbol des Islam handelt oder gar ein Symbol zur Unterdrückung der Frau, wird vor allem von den Medien und der westlichen Gesellschaft propagiert.
Denn laut eigenen Aussagen, tragen viele muslimische Frauen in den Westlichen Ländern jenes Kopftuch eher aus Angewohnheit, wegen modischem Bewusstsein oder persönlicher Identifikation mit dem Gebrauch eines solchen Bekleidungsstückes.
Auf dieser Grundlage basierend ist das Tragen eines Kopftuches für eine Frau ein Ausdruck ihrer Persönlichkeit und Individualität, ganz gleich welche Symbole die Gesellschaft damit assoziiert und somit durch das Grundrecht der Persönlichkeitsentfaltung zulässig.
Wie schon gesagt gibt es keine Kleiderordnung für Lehrer und unter dem Aspekt, dass das Wegfallen des Beamtenstatus für Lehrkörper in der Debatte steht, ist diese ganze Frage ob Kopftuch im öffentlichem Amt ja oder nein unsinnig und eine Schlammschlacht zwischen Politik, Verfassungsgericht und Einzelpersonen.