Urteil des LG

kippe

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Der Betreiber eines Sport- und Freizeitcenters kann es seinen Mitgliedern in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht verbieten, eigene Getränke in die Sportanlage mitzubringen.
Urteil des LG Stade vom 29.10.1998
4 O 35/97
RdW Heft 17/1999, Seite V

Kippe

Upps falsch platziert sorry doppelt hält besser ;-)

[Dieser Beitrag wurde von kippe am 19.09.2001 editiert.]
 
A

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Re: Urteil des LG
Hallo kippe,

schau mal hier:
des .
@Kippe danke für die Info. Endlich mal eine weise Entscheidung vom Gesetzesgeber. Und das Urteil besteht auch nocho, oder wurde es vielleicht schon wieder gekippt?

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by Phono
 
Ja, Kippe hats gekippt
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Ne, mal ernsthaft, gut zu wissen...
 
Ah, na DAS nenne ich mal eine gute Entscheidung! Zwar kann ich verstehen, daß vielleicht einige Betreiber verhindern wollen, daß die Leute "merkwürdige Substanzen" während des Trainigs konsumieren, aber ich möchte halt gern einfach mein Volvic reinschleppen und nicht immer diese komische bunte Zeugs vorn an der Theke trinken müssen.

Bei uns im Studio sind die Getränke ja sogar echt günstig, aber so manch anderer versucht wohl gern, da noch eine Mark mehr mit zu machen.

PS: Hm, da fällt mir grad auf, daß das Urteil nur von AGB redet. Wie ist es denn mit aufgehängten Schildern im Studio?

[Dieser Beitrag wurde von Ripley am 24.09.2001 editiert.]
 
@Ripley
*PS: Hm, da fällt mir grad auf, daß das Urteil nur von AGB redet. Wie ist es denn mit aufgehängten Schildern im Studio?*
Das sind dann die besonderen geschäftsspezifieschen
Bedingungen.Und die gelten.Das unterschreibst du bei Vertragsabschluß.
Solche urteile gibt es wie Sand am Meer und jedes LG urteilt anders.
*aber so manch anderer versucht wohl gern, da noch eine Mark mehr mit zu machen.*
Völlig legitim.Und würdest du es anders machen?
 
M-Top: Natuerlich soll jeder was verdienen duerfen, ich beschwere mich ja auch nicht ueber das Getraenkeangebot. Aber mit Zwang kommt man nicht so weit. Dass ich in einem Restaurant nicht meine eigene Pulle auspacke ist schon klar, aber eine Muckibude ist kein Restaurant. Da schleppe ich nicht meine eigenen Hanteln an (selbst, wenn ich eigene haette), aber mein Getraenk bringe ich trotzdem gern selbst mit.
 
A

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Re: Urteil des LG
Hallo Ripley,

schau mal hier:
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