Der Betreiber eines Sport- und Freizeitcenters kann es seinen Mitgliedern in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht verbieten, eigene Getränke in die Sportanlage mitzubringen.
Urteil des LG Stade vom 29.10.1998
4 O 35/97
RdW Heft 17/1999, Seite V
Kippe
Upps falsch platziert sorry doppelt hält besser ;-)
[Dieser Beitrag wurde von kippe am 19.09.2001 editiert.]
Urteil des LG Stade vom 29.10.1998
4 O 35/97
RdW Heft 17/1999, Seite V
Kippe
Upps falsch platziert sorry doppelt hält besser ;-)
[Dieser Beitrag wurde von kippe am 19.09.2001 editiert.]