Studio kündigen

CK1

New member
Grürzi, ich hätte da eine Frage. Und zwar ist meine Freundin in einem Fitnessstudio. Sie hat einen 18 monatigen Vertrag laufen, welcher ausdrücklich sagt, dass das Geld von ihrem Konto am 15. des Monats abgebucht wird. Nun ist es schon des öfteren vorgekommen, dass das Studio das Geld am 1. eines Monats abgebucht hat bzw. versucht, was aber nicht möglich war, da ihr Konto am 1. eines Monats nicht gedeckt ist. Die Folge ist natürlich, dass die Bank ihr dann ein Schreiben schickt, sie zudem Gebühren etc zahlen muss für das Zurückbuchen und haste nicht gesehen.
Nun wollte sie heute das Studio bzw. den Vertrag kündigen, aber sie darf nicht, wie ihr gesagt wurde. Erst am 1.10.2004 wäre das möglich. Meine Frage: Ist es wirklich nicht möglich, das Studio zu kündigen?
Das Studio begeht doch immerhin einen Vertragsbruch oder?
 
ab zum anwalt und der soll dem scheiss studio nen brief schreiben ... beweis sind ja die kontoauszüge ..... wenn man selber was versucht dann pochen die studios immer auf ihr recht und nehmen einen nicht für voll ... wenn der anwalt das regelt dann sollte es fix gehen !
 
Original geschrieben von CK1
Meine Frage: Ist es wirklich nicht möglich, das Studio zu kündigen?
Das Studio begeht doch immerhin einen Vertragsbruch oder?

In einem Irrtum (falsches Abbuchungsdatum) kann ich keinen Vertragsbruch erkennen. :rolleyes:

Deine Freundin sollte mit den Schreiben der Bank bzw. mit den Kontoauszügen und dem Vertrag zum Studiobesitzer gehen und die Rückbuchungsgebühren von ihm zurückfordern, da der Fehler eindeutig auf seiner Seite liegt. Ausserdem würde ich erwähnen, dass bei erneuter Falschabbuchung die Einzugsermächtigung entzogen und in Zukunft per Überweisung gezahlt wird.

Erst wenn auf diesem Weg keine Einigung erzielt wird, würde ich - wenn eine RV besteht - zu anwaltlichen Schritten raten. Ansonsten Attest beim Sportarzt holen und sofort kündigen. ;)

v.H.
 
@Flashfucker69

Doch, wenn der Arzt eine länger dauernde Erkrankung, die eine Fortführung des Fitnesstrainings verhindert attestiert, ist eine sofortige Kündigung möglich (wichtig hierbei: sofort, nicht fristlos! Frag' mich aber bitte nicht warum. ;) ). Ein amtsärztliches Attest ist nicht nötig! Diese ausserordentliche Kündigung darf bzw. kann übrigens durch keine Klausel aus den AGB ausgeschlossen werden!

v.H.
 
Ist ja echt ein Witz ! Es sei denn die "Sportunfähigkeit" stelle einen "Wegfall der Geschäftsgrundlage" dar. Könnt's mir sonst nicht erklären. Bin zwar nicht betroffen, interessiert mich aber grundsätzlich. Vielleicht hilft mal einer, der sich damit auskennt.

Flash
 
Brauchst nur etwas googlen und die Schlagworte "Fitness" "Vertrag" und "Kündigung" eingeben, dann wirst Du mit Ergebnissen überschüttet. Musste mich erst vor kurzem damit befassen, da für mich der Jahreswechsel auch Studiowechsel bedeutet. :D

Bei einer Verbraucherschutz-Seite hab' ich z.B. folgenden Text zur Kündigung gefunden:

Kündigung aus wichtigem Grund


Ein Einberufung zur Bundeswehr, eine Schwangerschaft oder eine länger dauernde ernsthafte Erkrankung sind nach Auffassung vieler Richter Gründe, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Einige Gerichte haben entschieden, dass der Vertrag für die Zeit der Verhinderung zumindest beitragsfrei ruht. Ein Umzug in einen anderen Ort oder Stadtteil ist nach Auffassung der Richter nur in Ausnahmefällen ein außerordentlicher Kündigungsgrund.

v.H.
 
Danke für die Antworten. Also erst mal Kohle zurückfordern und wenn der Besitzer das nicht zulässt, Anwalt einscalten.
 
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