Kündigungsfrist und Getränke!?

Hi Leute!

Ich weiß wohl, dass dies hier schon mal abgehandelt wurde, muß es aber nochmal genau wissen:

1. Wie sieht es mit der Kündigungsfrist bei Verträgen im Studio nach der Vertragslaufzeit von z.B. 18 Monaten aus?

Da gilt doch überall 3 Monate Kündigungsfrist, oder? Bitte auch Gerichtsurteile wenn vorhanden!


2. Kann eine Hausordnung verbieten, sich sein Wasser selbst mitzubringen und dies zu trinken?
 
@Chrissi: Zur Gesetzeslage bei euch kann ich leider nichts sagen, da bei uns eh alles anders ist.
Aber zum 2. Punkt im ernst, du darfst kein Getränk selbst mitbringen ? Musst alles da kaufen ? Und gibt's wenigstens Wasser gratis ?
Ist ja die Höhe, ich würde denen was husten und soviel Ärger machen, dass die mir was bezahlen, damit ich nie mehr komme :mad:.

Gruss Skyguide
 
Hi Chrissi,

vielleicht hilft Dir dieser Artikel der Verbraucherzentrale in Bremen weiter:
"Fitnessverträge enthalten im Kleingedruckten vielfach rechtswidrige Klauseln. Insbesondere Kündigungen sind ein Problem, weil die Studios oft versuchen, ihre Mitglieder durch langfristige Verträge zu binden. Hier gilt: Laufzeiten, die über zwei Jahre hinausgehen, sind in jedem Fall unwirksam. Bei kürzeren Laufzeiten ist die Rechtsprechung uneinheitlich. Problematisch sind auch die Klauseln, nach denen sich der Vertrag automatisch verlängert, falls er nicht innerhalb einer bestimmten Frist (längstens drei Monate) vor Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Solche Klauseln sind unwirksam, wenn der Kunde für eine weitere Laufzeit von mehr als einem Jahr an den Fitnessvertrag gebunden werden soll.

Wer ein Attest über eine dauerhafte Krankheit vorlegt, kann den Vertrag vorzeitig kündigen. Das Fitnesscenter darf den Kunden nicht an einen speziellen Amtsarzt verweisen. Ebenso ist es unzulässig, den Kunden im Falle der Erkrankung zum Besuch der Sauna oder anderen, von ihm nicht gewünschten Kursen zu zwingen, um den Vertrag aufrecht zu erhalten. Bei einem Umzug in eine andere Stadt kann man gleichfalls vorzeitig kündigen; ebenso, wenn das Fitnessstudio umzieht.

In der Vergangenheit war es ein häufiges Problem, daß viele Studios verboten, eigene Getränke mitzubringen, um ihre teuren Getränke an den Mann zu bringen. Dieser Masche haben die Gerichte aber mittlerweile einen Riegel vorgeschoben. Nur noch Getränke in Glasflaschen dürfen verboten werden, was nachvollziehbar ist. Ansonsten darf man eigene Getränke mitbringen!

Um Ärger von vornherein zu vermeiden, sollte man jeden Fitneßvertrag sorgfältig durchlesen und unerwünschte Bedingungen (etwa automatische Verlängerungsklauseln) streichen. Anzuraten ist, ein Probetraining oder ein Rücktrittsrecht von einem Monat zu vereinbaren. Sinnvoll ist es auch, erst einmal einen Vertrag mit kurzer Laufzeit zu wählen, selbst dann wenn das teurer ist."

Wenn Du noch weitere Infos z.B. zu Gerichtsurteilen haben möchtest, kannst Du ja einfach mal bei der Verbraucherzentrale in Bremen anrufen. Die helfen Dir bestimmt weiter.

Das Problem mit dem Getränk habe ich bei uns im Fitnessstudio so gelöst, dass ich einen Kunststoffbehälter (komme jetzt nicht auf die genaue Bezeichnung) im Fitnessstudio gekauft habe und da mein eigenes Getränk rein mache.

Falls ich noch weitere Infos zu Deinen Fragen finden sollte, sage ich Dir natürlich Bescheid.

Gruß gorbu
 
Tag,

1.Mein erster Vertrag ging 18 Monate.Man musste 2 Monate vor Vertragsende schriftlich kündigen!

Mein derzeit laufender Vertrag hat "keine" genauen Angaben über eine zeitlich begrenzte Kündigungsfrist!

2. in dem Studio wo ich trainiere ist das mitbringen von Getränken auch untersagt!

mfg Wolf
 
Hi Chrissi, hi white wolve,

habe ein Urteil zum Thema "Getränke" im Fitnessstudio auf der Homepage einer Anwaltskanzlei "www.pferd-und-recht.de/fitnessstudio/urteile_fitnessstudio_10.htm" gefunden:
"Kein Verbot von eigenen Getränken
Wer es im Fitnessstudio vorzieht, seine Getränke selber mitzubringen, der kann das auch ohne Probleme tun. Dies entschied das Landgericht Stade.
In einem dieser Studios war es untersagt eigene Getränken mitzuführen. Der Betreiber dürfe nicht mit dem im Fitnessstudio stark gesteigertem Flüssigkeitsbedarf der Kunden Geschäfte machen, urteilten die Richter. Der Gerichtssprecher äußerte sogar die Forderung an die Betreiber, den Kunden eine gewisse Menge Getränke zu stellen.


Landgericht Stade (4 O 35/97)"

Gruß gorbu
 
Bei uns im Studio isses kein Problem mit eigenen Getränken, ist ganz cool geregelt. Ist aber auch mit den Öffnungszeiten so, zwischen 8.00 - 22.00 Uhr kann man auch allein trainieren, Tür ist über EC-Karte zu öffnen.
 
Hi Chrissi,
kann dir nur darstellen wie bei uns abläuft. Ist wohl aber Standart !

Punkt 1 :
Ja, es gilt die 3 Monate Kündigungsfrist. Egal wie lang die Vertragslaufzeit andauert(e).

Punkt 2:
Also Waser ist bei uns Gratis. Und selbst nehm ich mir meine Getränke auch mit. Da sagt der Besitzer überhaupt nichts. Was sollte der auch !?

Wenn das alles der Fall bei dir sein sollte würde ich mir schnellstens ein neues Studio suchen.


Gruss
C4E
 
Darf ma Getränke nur mit in die Kabine nehmen oder auch auf die Trainingsfläche?

Bei mir beides! Mein Besitzer interessiert sich eher für die neue Trainerin und deren Hot Pants!

Gruss
 
@Chrissi: zu 1) bei uns ebenfalls 3 Monate Kündigungsfrist - danach verlängert sich der Vertrag um 1 Jahr.
2) offiziell hängen auch bei uns die Schilder "Keine eigenen Getränke erlaubt" - mit der Begründung, dass man im Restaurant ja auch kein eigenes Steak mitbringt :rolleyes: Aber meine Flasche hat mir noch nie einer weggenommen; die Trainer finden die Vorschrift genau so schwachsinnig:) Übrigens gut zu wissen, dass dies rechtlich gar nicht erlaubt ist!!!

@He-Man: Hehehe - typisch Koschmider, oder? ;)
 
na da hab ich ja glück in unsrem studio...
wenn ich nicht mehr will dann kann ich ohne weiteres aus einem laufenden (!) vertrag aussteigen! hat mein freund gemacht weil er stress beim studieren bekam...
und eigene getränke sind auch kein problem
 
Ich würde mir durch nichts verbieten lassen meine Getränke selbst mitzubringen. Ich bin dort im Fitness- Studio und nicht in der Kneipe.
 
Hallo will mich mal informieren wie es mit dem Trinken im Studio in Österreich so aussieht?
in Deutschland gibt es ja andere Gesetze wie in Oberösterreich.
 
na ich bezweifle, dass es da gerichtsurteile gibt, soviel gibt es da ja scheinbar nichteinmal in deutschland, und österreich, oder wie du meinst oberösterreich noch verstärkt sind doch geringfügig kleiner. wie lange läuft denn dein vertrag noch?
lg
ps: wenn der letzte thread zum Thema mehr als 8 jahre alt ist darfst du auch einen neuen aufmachen, und mit derartigen doppelposts nach gerademal 10 minuten machst du dir nicht unbedingt freunde.
 
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