Hi Chrissi,
vielleicht hilft Dir dieser Artikel der Verbraucherzentrale in Bremen weiter:
"Fitnessverträge enthalten im Kleingedruckten vielfach rechtswidrige Klauseln. Insbesondere Kündigungen sind ein Problem, weil die Studios oft versuchen, ihre Mitglieder durch langfristige Verträge zu binden. Hier gilt: Laufzeiten, die über zwei Jahre hinausgehen, sind in jedem Fall unwirksam. Bei kürzeren Laufzeiten ist die Rechtsprechung uneinheitlich. Problematisch sind auch die Klauseln, nach denen sich der Vertrag automatisch verlängert, falls er nicht innerhalb einer bestimmten Frist (längstens drei Monate) vor Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Solche Klauseln sind unwirksam, wenn der Kunde für eine weitere Laufzeit von mehr als einem Jahr an den Fitnessvertrag gebunden werden soll.
Wer ein Attest über eine dauerhafte Krankheit vorlegt, kann den Vertrag vorzeitig kündigen. Das Fitnesscenter darf den Kunden nicht an einen speziellen Amtsarzt verweisen. Ebenso ist es unzulässig, den Kunden im Falle der Erkrankung zum Besuch der Sauna oder anderen, von ihm nicht gewünschten Kursen zu zwingen, um den Vertrag aufrecht zu erhalten. Bei einem Umzug in eine andere Stadt kann man gleichfalls vorzeitig kündigen; ebenso, wenn das Fitnessstudio umzieht.
In der Vergangenheit war es ein häufiges Problem, daß viele Studios verboten, eigene Getränke mitzubringen, um ihre teuren Getränke an den Mann zu bringen. Dieser Masche haben die Gerichte aber mittlerweile einen Riegel vorgeschoben. Nur noch Getränke in Glasflaschen dürfen verboten werden, was nachvollziehbar ist. Ansonsten darf man eigene Getränke mitbringen!
Um Ärger von vornherein zu vermeiden, sollte man jeden Fitneßvertrag sorgfältig durchlesen und unerwünschte Bedingungen (etwa automatische Verlängerungsklauseln) streichen. Anzuraten ist, ein Probetraining oder ein Rücktrittsrecht von einem Monat zu vereinbaren. Sinnvoll ist es auch, erst einmal einen Vertrag mit kurzer Laufzeit zu wählen, selbst dann wenn das teurer ist."
Wenn Du noch weitere Infos z.B. zu Gerichtsurteilen haben möchtest, kannst Du ja einfach mal bei der Verbraucherzentrale in Bremen anrufen. Die helfen Dir bestimmt weiter.
Das Problem mit dem Getränk habe ich bei uns im Fitnessstudio so gelöst, dass ich einen Kunststoffbehälter (komme jetzt nicht auf die genaue Bezeichnung) im Fitnessstudio gekauft habe und da mein eigenes Getränk rein mache.
Falls ich noch weitere Infos zu Deinen Fragen finden sollte, sage ich Dir natürlich Bescheid.
Gruß gorbu