Kohlenhydrate oder Eiweiß

Wer

lieber Perschke,

entscheidet und beweist, ob wissentlich gewollt, unwissentlich gewollt oder unwissentlich ungewollt aber trotzdem getan?? (Wenn Laien andere Laien im Verkaufschnellkurs ausbilden!)

Die nachweislich NICHT wirkenden Muskelaufbaupräparate, egal wie sie heißen, die nachweislich NICHT wirkenden Abspeckpräparate, hunderte von Narungsergänzungsmitteln ohne wissenschaftlich nachweisliche "Heil- oder Präventionskraft", die ganzen esotherischen "Spinnereien" oder "homöopathischen Naturprodukte" bis hin zu den "Wasseradersuchern, Wünschelrutengängern oder Vitaminkapselverkäufern" die sich alle ihre Dienste z.T. fürstlich bezahlen lassen, und die zu tausenden die Menschheit "beglücken" wer klagt sie an und wer löst die sich daraus ergebende Prozessflut mit allen ihren Nachteilen? Und wer verurteilt sie????
Oder dürfen die "Dummen" weiterhin betrogen werden?????

Gruß Rainer, der bis heute keine juristisch einwandfreie Antwort darauf bekommen hat!/phpapps/ubbthreads/images/icons/frown.gif
 
"Arglist" und "Vorspielen falscher Tatsachen"

Ich denke, die entscheidenden Kriterien sind:
a) Arglist: Wie willst du einem Anbieter - die ja meist mit irgendwelchen Studien die Wirkung belegen - nachweisen, dass er arglistig gehandelt hat, also bewusst dem Käufer falsche Tatsachen vorgespielt hat?

b) Wie wir ja anhand ausufernder Diskussionen in jüngerer Zeit festgestellt haben, gibt es eben zig Mediziner und andere Wissenschafter, die mit nebulösen Studien den "state of the art" anfechten. Ich denke, angesichts dieser Tatsache ist es gar nicht mal so leicht, zu beweisen, dass die gemachten Versprechungen tatsächlich unmöglich sind.

Gruss,
Sandro
 
Hat es denn schon mal einer versucht

lieber Sandro?

Falsche Tatsachen erkennst Du wenn z.B. nach dem "Abspeckprogramm" das Ausgangsgewicht übertroffen wird oder beim "Masseaufbau" die Leute fetter werden, statt muskulöser. Dann sind auch die vorher gemachten Versprechungen "Schall und Rauch!/phpapps/ubbthreads/images/icons/frown.gif

Gruß Rainer
 
Sicher

lieber Felix,

dann teile uns doch den juristisch korrekten Tatbestand in diesem Falle mit. "Vorspielen falscher Tatsachen" und "entstehender Vermögensschaden" führen also nicht zwangsläufig zum §263 Abs. 1 StGB??

Gruß Rainer
 
Re: Hat es denn schon mal einer versucht

Hallo Felix,
Darf man erfahren, an wen alles dein Posting gerichtet war?
Auch mich würde deine Ansicht diesbezüglich interessieren.

Gruss, Sandro
 
Re: Hat es denn schon mal einer versucht

Na, in der Hauptsache natürlich an Rainer, weil er immer so auf dem Betrugstatbestand herumreitet :).
Und dabei denkt, "Vorspielen falscher Tatsachen" und Vermögensschaden wären die einzigen Voraussetzungen für einen begangenen Betrug. Unabhängig davon, dass jede Straftat rechtswidrig und schuldhaft begangen werden muss, setzt der §263 StGB noch einiges mehr voraus.
1. Täuschung über Tatsachen
- ist hier schon fraglich, denn wenn der Behauptende kein Bewußtsein der Unrichtigkeit hat, liegt keine Täuschung vor.
- Weiters problematisch ist, ob hier Tatsachen oder nur Meinungsäußerungen vorliegen. Denn allgemeinen Redewendungen, übertreibenden Anpreisungen und insbesondere der sog. marktschreierischen Reklame fehlen meist ein greifbarer Tatsachenkern und der Charakter einer ernsthaft aufgestellten Behauptung.
Schon bei diesem ersten Prüfungspunkt innerhalb des objektiven Tatbestands scheitert ein Betrug IMHO.
kurz die weiteren Voraussetzungen:
2. Erregen oder Unterhalten eines Irrtums
3. Vermögensverfügung
4. Vermögensbeschädigung
Vermögensbegriff extrem kompliziert; fraglich, ob hier ein Schaden entstanden ist, da Käufer ja zB sein Pülverchen erhält.
5. Außerdem muss der Subjektive TB erfüllt sein, d.h. Vorsatz und Absicht rechtswidriger Bereicherung. Auch hieran fehlt es IMHO an der Rechtswidrigkeit.

Das nur mal ganz kurz und ohne Anspruch auf Sinn und Vollständigkeit :winke:, sollte nur aufzeigen, dass einiges mehr dazu gehört als die von Rainer genannten Voraussetzungen.
Gruss,

Felix

P.S.: Es heisst übrigens "VORSPIEGELN" und nicht "VORSPIELEN"!
P.P.S.: Ich finde halt, wenn man überhaupt keine Ahnung hat, sollte man etwas vorsichtiger sein, bevor man andere Menschen als Straftäter denunziert. Jedenfalls könnte man etwas bedachter formulieren.

http://home.pages.at/fitnessfreak/002.jpg
 
Da haben wir doch

lieber Felix,

endlich mal ne klare Ansage!:winke:
Und jetzt ist mir auch klar, warum man "bestimmten Zeitgenossen" auch weiterhin das Geld aus den Taschen ziehen darf!!/phpapps/ubbthreads/images/icons/frown.gif

Gruß Rainer
 
Re: Hat es denn schon mal einer versucht

Na Felix,

da dürfte einem erfolgreichen Staatsexamen nun nichts mehr im Wege stehen.
Merke dir immer, den Paragrafen brauchst du nicht auswendig zu lernen, der steht überall!
Wichtig sind die Definitionen der einzelnen Merkmale (die verschiedenen Kommendare sind im Kern immer gleich) und noch viel wichtiger ist das richtige Subsumieren (das Anwenden der Merkmale auf einen vorgegebenen Sachverhalt).

Machste denn dein Examen auch in Straf- und Prozessrecht?

Viel Erfolg!

Gruß
Perschke

PS:
Sollte das Pulver nicht das erfüllen, was es laut Aufschrift und Werbung verspricht, dann gäbe es immer noch der Umtauch, die Wandlung bzw. die Nachbesserung der Ware in Betracht. Ich glaube aber, auch dies dürfte bei dem hier zu Recht kritisierten Produkten schwer nachweisbar sein. Fakt ist, dass die Pulverchen (z. B. Eiweißpulver) Eiweiß beinhalten und dass Eiweiß mit dem entsprechenden Training zum Aufbau von Muskeln dient. Dies ist sicherlich unumstritten. Wenn ein Käufer aber glaubt, dass er tatsächlich so aussehen wird, wie auf der Verpackung bzw. in der Werbung, der glaubt sicherlich auch ernsthaft, er könne mit seinem Audi eine Sprungschanze hochfahren. Oder er glaub, dass seine Kinderchen mit einem Knoppers eine extra Protion Milch bekommen.
 
Re: Hat es denn schon mal einer versucht

Hi Perschke!
Examen muss ich in den drei großen Rechtsgebieten sowie der Wahlfachgruppe machen. Prozessrecht allerdings kommt bei uns erst im zweiten Examen dran und im ersten nur im Mündlichen (bei entsprechend gelauntem Prüfer :winke:). Termin ist bei mir Frühjahr 2006, hab also noch einiges zu lernen :winke:.
Gruss,

Felix

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