Ephedrin ist die Wirksubstanz. Verboten ist sie nicht, aber in ihrer Reinform (sythetisch hergestellt, meist als Ephedrinhydrochlorid im Handel) als Arzneimittel eingestuft und "apothekenplichtig".
Ephedra ist die Phlanze, in der das Ephedrin (daher der Name) natürlich vorkommt. Ephedra sinica z. B. oder Ma-huang. Die Planze zu verarbeiten resultiert in einem "Naturprodukt", ist ja rein pflanzlich. Häufig werden andere Pflanzen mitverarbeitet. Ephedrahaltige Produkte sind in Deutschland apothekenpflichtig.
Andererseits können sie ohne Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als Arzneimittel auch als Nahrungsergänzungsmittel oder Bestandteil eines solchen vertrieben werden, da es sich dann um Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs handelt.
jeckyll