Mal so zur Info ein Auszug:
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E:\SG 4 Forschung\Gute wissenschaftliche Praxis \Empfehlungen mit Autorenerklärung.doc Empfehlungen des Fachbereichs Medizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis 1. Vorbemerkungen Das Bekanntwerden von schwerwiegenden Fällen wissenschaftlichen Fehlverhal-tens hat dazu geführt, daß die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Max Planck Gesellschaft und die Hochschulrektorenkonferenz wechselseitig bezugnehmende Vorschläge dafür erarbeitet haben, dem Auftreten solcher Vorkommnisse entgegen-zuwirken. Der rheinland-pfälzische Minister für Bildung, Wissenschaft und Weiterbil-dung hat eine landesweite Task force eingerichtet, die Verfahrensvorschläge zur Si-cherung guter wissenschaftlicher Praxis erarbeitet hat. Diese Vorschläge geben ei-nen Verfahrensrahmen für die rheinland-pfälzischen Hochschulen vor, der durch fachspezifische Aspekte auszufüllen und zu ergänzen ist. Aus diesem Grunde hat der Fachbereich Medizin der Johannes Gutenberg-Universität die nachfolgenden Empfehlungen verabschiedet. Er hat sich hierbei weitestgehend auf einen Bericht der Kommission Verantwortung in der Forschung" der Medizinischen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg gestützt. Diese Kommission hat beispielhafte Empfehlungen für den Wissenschaftsbereich der Medizin formuliert, die nur gering-fügig an die lokalen Verhältnisse adaptiert werden mußten. 2. Grundsätze In der medizinischen Forschung wird erwartet, daß die Forschungsergebnisse letzt-lich in neue diagnostische und therapeutische Strategien zum Wohle des Patienten umsetzbar sind. Dem Wissenschaftler fällt damit eine große Verantwortung zu. Vom Ergebnis seiner Arbeit hängen in der Regel mittelbar oder unmittelbar das Wohler-gehen und Leben von Patienten ab. Es ergeben sich daraus Konsequenzen für die wissenschaftliche Arbeit und den Umgang mit den Ergebnissen. - Die Untersuchungen müssen nach dem neuesten Stand der Erkenntnisse durchge-führt werden. Zwingend ist damit die Kenntnis des aktuellen Schrifttums und der an-gemessenen Methoden. - Die eingesetzten Methoden und die Befunde müssen dokumentiert werden. Ein We-sensmerkmal naturwissenschaftlicher Arbeit ist die Wiederholbarkeit, die nur bei ge-nauer Dokumentation des wissenschaftlichen Vorgehens und der Ergebnisse mög-lich ist. - Ein weiteres Wesensmerkmal wissenschaftlicher Arbeit ist der Zweifel. Ergebnisse wissenschaftlicher Arbeit und ihre Interpretation sollten solange in Frage gestellt werden, bis sie als die plausibelste Möglichkeit erscheinen. Hierher gehört u. a. die sachgerechte Anwendung statistischer Verfahren. - Wissenschaftliche Ergebnisse werden in Form von Publikationen mitgeteilt. Sie sind die öffentliche Mitteilung des Erkenntnisgewinns. Damit sind sie, wie die wissen-schaftliche Beobachtung oder das wissenschaftliche Experiment selbst, Produkt der Arbeit von Wissenschaftlern, die als Autoren fungieren.
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3. Empfehlungen zur Gestaltung von Arbeitsgruppen In der Medizin tragen zur Forschung über eine bestimmte Frage in der Regel mehre-re Personen bei. Für die Fragestellung, ihre Bearbeitung, die Deutung der Ergebnis-se und den Bericht an die wissenschaftliche Öffentlichkeit sind also in der Regel mehrere Personen verantwortlich, die eine Arbeitsgruppe bilden. Die verantwortliche Gestaltung von Forschung dieser Art kann durch die Beachtung einiger Regeln er-leichtert werden. 3.1. Größe der ArbeitsgruppeArbeitsgruppen sollten eine bestimmte Größe nicht überschreiten. Eine typische Ar-beitsgruppe könnte folgende Zusammensetzung haben: - ein habilitierter oder vergleichbar qualifizierter Gruppenleiter - ein bis drei promovierte Wissenschaftler - ein bis drei Doktoranden oder Diplomanden - ein bis zwei technische Assistenten Diese Gruppengröße kann nach Arbeitsgebieten unterschiedlich sein; in größeren Einrichtungen (z. B. Universitätskliniken) wird in der Regel eine wissenschaftliche Einrichtung mehrere Arbeitsgruppen umfassen. 3.2. Aufgaben des Leiters der wissenschaftlichen Einrichtung - Er koordiniert die einzelnen Arbeitsgruppen und vertritt die Einrichtung nach außen. - Die Gesamtverantwortung, die er für die Einrichtung hat, nimmt er wahr, indem er die Verantwortung für einzelne Bereiche an die Arbeitsgruppenleiter delegiert. - Die Gesamtverantwortung, die er für die Einrichtung hat, erstreckt sich nicht auf die einzelnen Untersuchungen und Veröffentlichungen der verschiedenen Arbeitsgrup- pen, sofern er nicht die Kriterien der Mitautorenschaft erfüllt (siehe unten). 3.3. Aufgaben des Arbeitsgruppenleiters- Definition der Forschungsschwerpunkte der Gruppe - Festlegung der Arbeitsabläufe und ihre Überwachung - Erstellung der Arbeitsprogramme für Doktoranden/Diplomanden und Anleitung zum wissenschaftlichen Arbeiten - Organisation wöchentlicher Laborbesprechungen mit Berichten der wissenschaftli- chen Mitarbeiter, Doktoranden und Diplomanden - Freigabe von Ergebnissen zur Veröffentlichung. Wissenschaftlichen und techni- schen Mitarbeitern, Doktoranden und Diplomanden ist die Weitergabe von
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Methoden und Ergebnissen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Arbeits- gruppenleiters und ggf. des Einrichtungsleiters erlaubt. - Kollegiale und vertrauensvolle Zusammenarbeit und interne Konfliktlösung mit Mitarbeitern und Vorgesetzten. 3.4. Aufgaben von Diplomanden, Doktoranden und Post-Doktoranden- Mit der Diplom- bzw. Doktorarbeit beginnen Diplomanden bzw. Doktoranden, wissenschaftlich zu arbeiten. Es gilt, ihnen in dieser Zeit nicht nur technische Fertigkeiten, sondern auch eine ethische Grundhaltung beim wissenschaftlichen Arbeiten, beim verantwortlichen Umgang mit Ergebnissen und bei der Zusammen- arbeit mit anderen Wissenschaftlern zu vermitteln. - Durch ihre Arbeit gestalten Diplomanden, Doktoranden und Post-Doktoranden wissenschaftliche Untersuchungen entscheidend mit. Sie haben Anspruch auf regelmäßige wissenschaftliche Betreuung, Beratung und Unterstützung durch den Arbeitsgruppenleiter. Sie sind ihrerseits zu verantwortungsvoller Arbeit und Kollegialität verpflichtet. - Sie sind verpflichtet zu regelmäßiger Berichterstattung über den Fortgang ihrer Forschungsarbeiten, zur Teilnahme an internen Seminaren und in begrenztem Umfang zur Mitarbeit bei Routineaufgaben innerhalb der Arbeitsgruppe. - In allen Fragen der wissenschaftlichen Zielsetzung, der Publikation oder Verwertung von Forschungsergebnissen sind sie dem Arbeitsgruppenleiter und/oder Einrichtungsleiter weisungsgebunden. - Wie alle anderen wissenschaftlichen und technischen Mitarbeiter der Arbeitsgruppe sind Diplomanden, Doktoranden und Post-Doktoranden verpflichtet, ihre Forschungsergebnisse vorschriftsmäßig und vollständig zu protokollieren. Die Protokolle müssen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. 3.5.Empfehlungen zur Konfliktlösung und zum Vorgehen bei Verdacht auf Fehlver- halten - Bei Konflikten innerhalb der Arbeitsgruppe ist zunächst der Arbeitsgruppenleiter für deren Lösung zuständig. Er ist verpflichtet, seinen Einrichtungsleiter über interne Konflikte zu informieren und ggf. zu Rate zu ziehen. Doktoranden sollten die Möglichkeit wahrnehmen, bei Konflikten den Promotionsbeauftragten des Fach- bereichs aufzusuchen. - Darüber hinaus hat der Senat der Johannes Gutenberg-Universität einen Ombudsmann gewählt, der als Ansprechpartner für Doktoranden, Diplomanden und wissenschaftliche Mitarbeiter zur Verfügung steht. Der stellvertretende Ombudsmann stammt aus dem Bereich der Medizin. Besteht der Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten (beispielsweise Erfindung und Fälschung von Daten, Plagiat, Vertrauensbruch als Gutachter oder Vorgesetzter) so ist nach den eingangs erwähnten Regelungen für die rheinland-pfälzischen Hochschulen zu verfahren.
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4. Empfehlungen zur Qualitätssicherung im Labor und zur Datendokumentation - Für Untersuchungen mit standardisierten Arbeitsabläufen sollte Qualitätssicherung organisiert sein. Es wird Qualitätsmanagement auf verschiedenen Organisations-ebenen vorgeschlagen. Auf Fachbereichsebene werden Ziele und Struktur des Qua-litätsmanagements des Fachbereichs formuliert und Verantwortlichkeiten festgelegt. - Mit der Einsetzung eines Qualitätsbeauftragten im Labor für jede Arbeitsgruppe wird Verantwortlichkeit bei der Umsetzung der Qualitätsmanagementrichtlinien an die Ar-beitsgruppe selbst delegiert. Qualitätssicherungsmaßnahmen innerhalb der einzel-nen Arbeitsgruppe sollen in Handordnern zusammengefaßt werden. - Alle wissenschaftlichen Untersuchungen der Arbeitsgruppe sind vollständig zu pro-tokollieren. Die Protokolle haben Dokumentcharakter und sind nach Maßgabe ge-setzlicher Vorschriften, mindestens jedoch 10 Jahre aufzubewahren. - Andere Unterlagen wie Datenausdrucke und Filme sollten genau gekennzeichnet und z. B. chronologisch abgelegt werden. Auch diese Dokumentationen sollten min-destens 10 Jahre aufbewahrt werden. - Bei der Übertragung von Daten auf Datenträger zur EDV-gestützten Weiterverarbei-tung sind angemessen Qualitätssicherungsmaßnahmen durchzuführen (z.B. Dop-pelerfassung, Plausibilitätskontrollen). - Elektronische Datenträger mit Daten, denen Publikationen zugrunde liegen, sind un-veränderbar (z.B. WORM, CD) mindestens 10 Jahre aufzubewahren. - Zur Publikation anstehende Untersuchungen sollten vor der Einreichung grundsätz-lich allen Mitgliedern der Arbeitsgruppe, aber auch Mitgliedern anderer Arbeitsgrup-pen vorgestellt werden (z. B. bei den wöchentlichen Besprechungen). Dabei sollte detailliert auf die Methodik und Befunde eingegangen werden. Die Autoren haben den Gewinn, daß so noch rechtzeitig Kritik an der Methodik oder an den Interpretati-onen der Befunde in das Manuskript eingearbeitet werden kann. Das Manuskript sollte von Mitgliedern der eigenen Arbeitsgruppe, aber auch anderer Arbeitsgruppen kritisch durchgelesen werden (zur Autorenschaft s. unten). - Bei Untersuchungen, die eine statistische Auswertung von Forschungsergebnissen einschließen, sollte vor Beginn der Untersuchungen vom Institut für Medizinische Statistik und Dokumentation oder von vergleichbaren Instituten Beratung über die Versuchsplanung und die einzusetzenden statistischen Verfahren eingeholt werden. - Bei ethischen Fragen, die Forschungsprojekte der Abteilung bzw. der Arbeitsgruppe betreffen, unterstehen Einrichtungsleiter und nachgeordnete wissenschaftliche Mit-arbeiter den Weisungen und Empfehlungen der lokalen Ethikkommission bzw. der Tierschutzkommission. Darüber hinaus sind relevante Gesetze und Vorschriften der zuständigen Behörden und Institutionen nach bestem Wissen und Gewissen einzu-halten.
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5. Autorenschaft bei wissenschaftlichen Publikationen 5.1 Gestaltung wissenschaftlicher Publikationen- Originalarbeiten sind Mitteilungen neuer Beobachtungen oder experimenteller Ergebnisse einschließlich der Schlußfolgerungen. Daraus folgt, daß die mehrfache Publikation derselben Ergebnisse nicht zulässig ist. - Wissenschaftliche Untersuchungen müssen nachprüfbar sein. Daraus folgt, daß die Publikationen eine exakte Beschreibung der Methoden und Ergebnisse enthalten müssen. - Auch Befunde, die die Hypothese der Autoren nicht stützen, sollten mitgeteilt wer- den. - Die Fragmentierung von Untersuchungen mit dem Ziel separater Publikation ist zu vermeiden. - Befunde und Ideen anderer Wissenschaftler sowie relevante Publikationen anderer Autoren müssen angemessen zitiert werden. 5.2. Kriterien für die Autorenschaft an einer wissenschaftlichen PublikationAutor bei einem wissenschaftlichen Bericht aus einer Arbeitsgruppe und damit mit-verantwortlich für den Bericht kann werden, wer wesentlich beigetragen hat 1) zur Fragestellung, zum Forschungsplan, zur Durchführung der Forschungs- arbeiten, zur Auswertung der Ergebnisse oder zur Deutung der Ergebnisse sowie 2) zum Entwurf oder zur kritischen inhaltlichen Überarbeitung des Manuskripts. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein. Finanzierung der Untersuchungen, Leitung der Einrichtung, in der die Forschung durchgeführt wurde, und Lesen des Manu-skriptes begründen eine Autorenschaft nicht. - Bei Berichten aus mehreren Arbeitsgruppen sollte der Beitrag der einzelnen Gruppen kenntlich gemacht werden. - Auf einem Formblatt sollte die Freigabe eines Manuskripts zur Veröffentlichung von allen Autoren durch Unterschrift bestätigt und der Anteil der einzelnen Autoren kenntlich gemacht werden (s. Formblatt in der Anlage). - Werden im Manuskript unveröffentlichte Beobachtungen anderer Personen zitiert, Befunde anderer Institutionen verwendet oder wird anderen Personen gedankt, so sollte deren schriftliches Einverständnis eingeholt werden.
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