@neuling
Es handelt sich nicht um ein Verfalldatum sondern ein Mindesthatbarkeitsdatum. das bedeutet, der Hersteller garantiert bis zum aufgedruckten Datum die einwandfreie Beschaffenheit des Lebensmittels bei Einhaltung der Vorbestimmten Bedingungen. Das heißt nicht, sobald das Datum erreicht ist, geht das Produkt in das Stadium der Ungenießbarkeit über. Es darf übrigens dann auch weiterhin verkauft werde, vorrausgesetzt an der Beschaffenheit hat sich nichts negatives getan, nur haftet dann nicht der Hersteller, sondern der Verkäufer. Er muß aber auf das abgelaufene MHD hinweisen.
@Patch
Wenn die Dose noch nicht angebrochen war und das Pulver noch wie ein solches aussieht, also nicht geklumpt ist z. B., sollte es kein Problem sein. Ein kurzer Geschmackstest ist ratsam, kleine Menge anmischen und testen. Wenn irgendwie Zweifel bestehen, ab in die Tonne damit!
jeckyll