van Helsing
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Rein rechtlich gesehen hast Du wahrscheinlich nur ein Recht auf Minderung, da Du das Bike schon benutzt hast. Der verkaufsoffene Sonntag könnte aber ein guter Zeitpunkt sein, um das defekte und nicht voll funktionsfähige Rad doch ganz zurückzugeben. Schildere dem Verkäufer Dein Problem und den Wunsch, das Fahrrad aufgrund der Mängel (Pedale) und dem Fehlen von zugesicherten Eigenschaften (verstellbare Federgabel) zurückzugeben. Sollte er sich unnachgiebig zeigen, werde einfach etwas "lauter". Wenn sich mehrere Kunden im Laden befinden (an verkaufsoffenen Sonntagen meist der Fall), wird er ein eventuelles Aufsehen vermeiden wollen und wahrscheinlich eher bereit sein, das Bike zurückzunehmen.
v.H.
v.H.