Er kennt sich aus und hat das hier auch schonmal erklärt.
Ein 25cm Bowie darfst Du
natürlich mit Dir rumtragen! Nur nicht auf sog. öffentlichen Veranstaltungen. Wenn Du mit so nem Ding auf dem Dorffest auftauchst, machst Du Dich quasi strafbar.
Messer mit Automatikfunktion beim Öffnen sind auch nicht generell verboten, nur die Maße sind beschränkt. Solange die Klinge seitlich austritt und bestimmte Länge, bzw Länge/Breite-Verhältnisse einhält, sowie nicht zweischneidig geschliffen ist, ist es legal. Verboten sind nur Automatik-Messer, die die Klingen frontal aus dem Griff schnellen lassen.
Weiterhin verboten: "Butterfly-Messer" (die Behörden nennen es in ihrer Dummheit tatsächlich so*g*. Korrekter Name: Balisong, Herkunft: Phillipinen), Wurfsterne (wir erinnern uns an die zahllosen Amokläufe, die damit verübt worden

), Fallmesser (Klinge öffnet "frontal" und mithilfe von Gravitation), Faustdolche (Definition: siehe erster Link).
Beidseitig scharfe Messer ohne Automatik, bzw, feststehend sind nicht von den Regelungen des neuen WaffG. betroffen. Für sie galt schon früher: Ab 18 und nicht auf öff. Veranst. mitnehmen. Letzters gilt für jedes Messer.
Bemerkungen zu dem Gesetz verkneif ich mir diesmal.
Hier nochmal das Ganze en detail:
http://www.messerforum.net/showthread.php?t=10687
und das:
http://www.messerforum.net/showthread.php?t=5978
Gruß,
sam