Waffengesetz

Bibabutzenmann

New member
Seit der Änderung des Waffengesetzes blick ich garnicht mehr durch, kann mir vielleicht jemand sag bis wann ein Messer noch "brav" und ab wann ein Messer "böse" ist? Alles was ich weiß ist das Messer mit Einhandbetätigung verboten sind (Butterfly, Springmesser, Fallmesser) und das es früher zumindest so war, dass die Klinge nicht länder als 8cm sein durfte.
 
soweit ich weiss:
butterflys
springer
beidseitig geschliffen
ueber die länge weiss ich nix, duerfte aber klar sein, dass du dein 25cm bowie NICHT herumtragen darfst..
und in discos, demos etc sowiesonicht!
denke mal sam hain kennt sich da besser aus..
 
Er kennt sich aus und hat das hier auch schonmal erklärt.

Ein 25cm Bowie darfst Du natürlich mit Dir rumtragen! Nur nicht auf sog. öffentlichen Veranstaltungen. Wenn Du mit so nem Ding auf dem Dorffest auftauchst, machst Du Dich quasi strafbar.

Messer mit Automatikfunktion beim Öffnen sind auch nicht generell verboten, nur die Maße sind beschränkt. Solange die Klinge seitlich austritt und bestimmte Länge, bzw Länge/Breite-Verhältnisse einhält, sowie nicht zweischneidig geschliffen ist, ist es legal. Verboten sind nur Automatik-Messer, die die Klingen frontal aus dem Griff schnellen lassen.

Weiterhin verboten: "Butterfly-Messer" (die Behörden nennen es in ihrer Dummheit tatsächlich so*g*. Korrekter Name: Balisong, Herkunft: Phillipinen), Wurfsterne (wir erinnern uns an die zahllosen Amokläufe, die damit verübt worden :rolleyes: ), Fallmesser (Klinge öffnet "frontal" und mithilfe von Gravitation), Faustdolche (Definition: siehe erster Link).

Beidseitig scharfe Messer ohne Automatik, bzw, feststehend sind nicht von den Regelungen des neuen WaffG. betroffen. Für sie galt schon früher: Ab 18 und nicht auf öff. Veranst. mitnehmen. Letzters gilt für jedes Messer.


Bemerkungen zu dem Gesetz verkneif ich mir diesmal. ;)




Hier nochmal das Ganze en detail:
http://www.messerforum.net/showthread.php?t=10687

und das:
http://www.messerforum.net/showthread.php?t=5978





Gruß,
sam
 
Ähmmm ja danke für die Antworten, aber das hat mich ehrlichgeasagt nicht weitergebracht. Würd ja eigendlich bedeuten, dass ich auch ein 25cm Messer haben kann ,das weder automatisch noch in die anderen Kategorien passt, und dies nicht als Waffe gilt. Wär doch eigendlich totaler Blödsinn. Gibts da keine Regelung vonwegen Gesamtlänge oder Klingenlänge? Ich hab mal einen Polizisten gefragt und der meinte bis 21cm ist alles erlaubt, wenns nicht automatisch ist. Aber das kann ich mir nicht vorstellen...

Warum muss das Gesetzt für Messer komplizierter sein, als das für Schusswaffen, ohne oder mit kleinem Waffenschein???
 
Das Waffengesetz kannst du in die Tonne kloppen!
Danach müsste deine Mutter jedes ihrer Küchenmesser angeben.
Da wird eine Akte geführt, wo steht, dass deine Mutter soundsoviel Messer hat und eine potentielle Täterin sein könnte! loooool
Die Polizisten werden auch ganz bestimmten Hausuntersuchungen machen, ob auch keiner ein Messerchen Anzugeben vergessen hat!
(Als Anmerkung: Jedes stehende Messer (kann man nicht einklappen), dass länger ist las 25cm, muss angemeldet werden. Purer Schwachsinn!
 
Bibabutzenmann schrieb:
Ähmmm ja danke für die Antworten, aber das hat mich ehrlichgeasagt nicht weitergebracht.
Wieso nicht? Ist alles erklärt. Und in den Links wird es nochmal erklärt. Im ersten Link ist sogar der komplette Gesetztestext abrufbar. Der sollte eigentlich auch von Nichtjuristen verstanden werden können.

Wo liegt da das Verständnisproblem?



btw: Die einzige Längenbeschränkung gibt es bei seitlich öffnenden Autiomatikmessern. 8,5cm Klingenlänge.

Man darf ansonsten Messer jeder Länge besitzen. Aber auch das wurde erklärt.


Zuletzt noch: Diejenigen die sich am allerwenigsten damit auskennen, sind leider unsere Ordnungshüter in grün. Die brauchst Du danach nicht fragen. Das kann man immer wieder feststellen. Unter Polizisten herrscht viel Unsicherheit bezüglich der Anwednung des neuen Gesetzes und richtig erklärt bekommt es auch anscheinend keiner.

Das zeigt wieder mal, wie diese Regierung Gesetze macht. Ohne klare Ausführungsbestimmungen. Noch schlimmer war es bei den neuen Gesetzen im Gesundheitswesen. Da fehlen die Ausführungsbestimmungen bis heute.

Hauptsache schnell und öffentlichkeitswirksam zusammengepfuscht. Sollen die Behörden und die Bevölkerung doch sehen, wie sie damit klarkommen. Danke, spd :mad: !




Anmerkung: Scheiß bauen die anderen Parteien genauso. Aber bei den Roten hat man immer den Eindruck völliger Konfusion.



sam
 
Sam Hain schrieb:
Die einzige Längenbeschränkung gibt es bei seitlich öffnenden Autiomatikmessern. 8,5cm Klingenlänge.

Man darf ansonsten Messer jeder Länge besitzen. Aber auch das wurde erklärt.

Damit ist es geklärt ;)
Ich glaub auch nicht, dasa Irgendjemand Hausbesuche macht, um die Messer nachzumessen... :D
Wollt nur mal informiert sein, weil ich mir dann eins kaufen kann was ich (fast)
immer dabei hab. Wenn man nen Feuerwehreinsatz hat und mal ein Messer braucht, ist es besser Eins dabei zu haben als erst wieder zum Fahrzeug zurück zu rennen. :(
 
Wenn Du vor dem Kauf noch unsicher sein solltest, schick mir ne PM mit Marke und Modell des Messers und ich sage Dir, ob und wo Du damit Ärger kriegen könntest.

Generell kann man aber sagen: Was inzwischen in Geschäften verkauft wird, ist zumeist legal. Nur ein paar ganz Raffinierte versuchen noch ihre Restbestände an Springern und Balis abzustoßen.


sam
 
Generell ist es so, dass alleine die Bestimmung des Herstellers des Messers entscheidet, ob das WaffG Anwendung findet, oder nicht.
Also ein Fleischemesser wird niemals unter das WaffG fallen u. kann daher so lange sein wie es will.

Um jetzt das ganze mal auf die Spitze zu treiben:

Diese tollen Schwerter ( Herr der Ringe, Samurai etc.) fallen allesamt nicht unter das Waffengesetz da sie Ziergegenstände sind.
Also solche kann sie jedermann frei erwerben und führen !!!

For a better understanding

DarkKnight Entertainment INC.
 
DarkKnight schrieb:
Diese tollen Schwerter ( Herr der Ringe, Samurai etc.) fallen allesamt nicht unter das Waffengesetz da sie Ziergegenstände sind.
Also solche kann sie jedermann frei erwerben und führen !!!

For a better understanding

DarkKnight Entertainment INC.

Abgesehen davon sind die Dinger eh meist ungeschärft im Verkauf...
 
Sam Hain schrieb:
Abgesehen davon sind die Dinger eh meist ungeschärft im Verkauf...


stimmt nicht unbedingt...hab in jedem kampfkunstartikelladen schon katanas für maximal 100 € mit geschliffener klinge gesehen.
 
Ganz einfach: Den Sinn.

Ich verstehe nicht den Sinn, eine probabilistische Aussage mit "stimmt nicht unbedingt" zu kommentieren. Das ist quasi eine Tautologie.
Ist doch logisch. :confused:


sam
 
Hab selber so ein Schwert und die sind wirklich nicht scharf ;)

Beeindruckend sehen sie trotzdem aus...

P.S. wo kann ich den Text unter meinem Avatar ändern...finde das einfach nicht :confused:
 
Chilly_C schrieb:
na dann...ich schätze du hattest dann deine befriedigung und man kann zum thema zurück :rolleyes:
Was soll die Scheiße? Befriedigt Dich das? Mich kotzt es an, unnötige Diskusionen aufgezwungen zu bekommen.

Back to Topic. Diesmal sag ich´s nur einmal.
 
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