Vorzeitige Kündigung im Fitnesscenter bei längerer Krankheit möglich

MarkusHahn

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Wer krankheitsbedingt nicht mehr in einem Fitnessstudio trainieren kann, darf vorzeitig seinen länger laufenden Vertrag kündigen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Niedersachsen hin.

Sie bezieht sich auf den Fall einer Verbraucherin aus Braunschweig, die im Juni 2020 einen zweijährigen Vertrag mit einem Fitnessstudio abgeschlossen hatte, Aufgrund ihres Gesundheitszustandes kündigte sie den Vertrag und reichte ein ärztliches Attest ein.

Das ist mal wieder typisch für diese Abzocker-Branche:
Das Fitnessstudio akzeptierte die Kündigung nicht und verlangte eine detaillierte Diagnose. Dazu war die Verbraucherin laut Rechtslage aber nicht verpflichtet.

Gemäß § 314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haben Kunden bei langfristigen Verträgen immer ein Recht, vorzeitig zu kündigen, wenn „wichtige Gründe“ vorliegen. Der Bundesgerichtshof hatte 2012 festgestellt, dass eine Erkrankung so ein wichtiger Grund sein könnte (Az.: XII ZR 42/10). Allerdings käme es auf den Einzelfall an, eine Grippe rechtfertige keine Kündigung, eine längerfristige oder chronische Erkrankung hingegen schon.
 
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