Grds. hast du bis 03/2006 den Vertrag an der Backe.
Die Variante mit dem "Rausschmiß" durch ungebührliches Benehmen provozieren kann nach hinten losgehen. Schadensersatzforderung wegen Vertragsverletzung!
Gleiches gilt für eigenmächtiges Einstellen der Bezahlung.
Bei Beurlaubung mittels ärztl. Attest steht in den allermeisten AGB, daß diese beitragsfreie Zeit hinten angehängt wird. Also i.Erg. nix gewonnen.
Vom Versuch, über ne "Dauerverletzung" eine Störung der Geschäftsgrundlage und damit ein außerordentliches KündigungsR vorzutäuschen, rate ich dir angesichts div. Möglichkeiten von Schadensersatzforderungen bei Auffliegen, ab.
Einzige juristische Möglichkeit ist der Nachweis von Mängeln in der Leistung des Studios (Dusche keimig, Geräte dreckig, Geräte kaputt-Verletzungsgefahr

, Trainer unqualifiziert, offensichtliche Verstöße anderer gegen die HausO werden nicht geahndet (eindeutiges Stoffen trotz Verbot IM Studio...etc). damit kannst du zumindest ne Minderung des Beitrags erreichen und bei erheblichen Mängeln kündigen (vom Vertrag zurücktreten).
Versuchs über die ehrliche Schiene.
Frag, ob du nen vorzeitigen AufhebungsV machen kannst.
Wenns nicht geht, weißt du, daß zumindest die Geschäftsführung in deinem Studio ne fristgerechte Kündigung deinerseits mehr als nur verdient hat.
Leider bist du dann aber auch der Ge*rschte.
Alle Angaben ohne Gewähr.