Versteuerung Aerobic-Trainer

Simone

New member
Ich gebe ab November Aerobic-Stunden in einem Fitness-Studio. Bekomme dafür 25 DM für die Stunde. Das ganze voraussichtlich auf Lohnsteuerkarte (als Nebenjob Steuerklasse 6). Nun meine Frage: Gibt es steuerlich eine günstigere Möglichkeit? Ich zahle sonst wahrscheinlich 55% Steuer. Freiberuflich oder so?

Bin um jeden Hinweis dankbar!!
 
freiberuflich iss nich...weil gewerblich...(o.t.)
 
Freiberuflich...

...ist es günstiger, weil dem Finanzamt nur 16% zustehen, nämlich die MwSt.

Nachteil ist, Du kannst nicht länger als 1 Jahr (zumind. in Deutschland) für eine Firma tätig sein, da Du sonst nicht mehr als Selbstständig gilst. D.h. in dem Fall bist Du und Dein Arbeitgebener verpflichtet Sozialleistungen zu zahlen (+ Krankenversicherungspflicht), weil Du in einem Angestellten ähnlichem Arbeitsverhältnis arbeitest.

Als erste Vorraussetzung musst Du natürlich einen Beratervertrag bekommen und vor dem Finanzamt nachweisen können, das dieses wirklich eine selbstständige Tätigkeit ist bzw. als freiberufliche Tätigkeit anerkannt ist.



mfg

Hermann



PS. Auf jeden Fall als Berater arbeiten ;)
 
Und wie ist es..

..wenn ich hauptberuflich Angestellter bin und nur nebenbei freiberuflich als Trainer arbeite?

Wie sieht es dann mit Steuern u. Sozialabgaben aus?
 
Re: Und wie ist es..

Hi Denia,



lass Dich auf jeden Fall von einem Steuerberater beraten. Hier kommt es auf die Beitrags-Bemessungs-Grenze an und auf vieles mehr...



Take care, Dany
 
Es bleibt sich gleich...

...weil Du die Einkunfte aus un- und selbstständiger Arbeit getrennt aufführen mußt.

Das ist zwar eine Einkommensteuer-Erklärung, aber die Einkünfte bleiben so gesehen getrennt.



mfg

Hermann
 
Hm..

..und dann zahl ich auf meine Einkünfte aus selbst. Arbeit MwSt?? Und wie sieht es mit den Sozialversicherungen aus?

lg, D.
 
also freiberuflich....

können in deutschland nur bestimmte berufe/tätigkeiten ausgeübt werden. unternehmensberater mit betriebswirtschaftlicher vorbildung gehören dazu...ebenso lehrer für erzieherische/bildende angebote. trainer/Innen gehören nicht dazu - dass bedeutet, das sie gewerblich tätig sind und gewerbesteuern zahlen müssen, wenn sie selbstständig (und nicht als angestellte tätig sind). der einzige unterschied zu freiberuflich anerkannten ist, das die keine gewerbesteuer zahlen müssen und nur eine einfache einnahmen/ausgaben-buchführung brauchen.



herbert
 
Re: Hm..

Die hast Du ja eigentlich über dein Angstelltenverhältnis abgedeckt.



Normalerweise handelt man einen Netto-Stundensatz aus, und erhält die dann plus 16% MwSt. Die holt sich das Finanzamt auch wieder. Es gelten natürlich auch, wie sonst auch, gewisse Freibeträge, Werbungskosten usw., die dafür sorgen können, das Du nicht soviel ans Finanzamt "abdrücken" mußt ;)



mfg

Hermann
 
Ich seh' schon..

..ich brauche einen Steuerberater! :)

Danke für die Infos!

lg, Denia
 
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