teure Getränke

Endorphinia

New member
hier mal ne Frage ganz anderer Art.
Mein Fitnesstudio kostet mich monatlich 45 Euro Beitrag.
Als alleinerziehende, halbtagstätige Krankenschwester ist mein Etat damit völlig ausgereizt.
Bisher hab ichs immer so gemacht, daß ich vor dem Training reichlich getrunken hab und danach. Mein Krafttraining dauert ne gute dreiviertel Stunde, und damit komm ich auch super hin
Wenn ich Ausdauer mach und ordentlich schwitze, hab ich mir Wasser oder Apfelschorle mitgenommen und sie zwischendurch in der Umkleide getrunken.
Jetzt hängen dort überall Zettel auf denen höflich ausgedrückt steht, daß man das bitte unterlassen sollte, und seine Getränke an der Theke kaufen soll.
Das kostet 2,50 Euro und man kann allerdings so viel trinken wie man möchte. Dafür daß ich eh nur meistens ne Stunde da bin, rechnet sich das für mich also nicht unbedingt.
Mal abgesehen davon, daß ich dieses Erdbeerzeugs mit dem ach so tollen Carnitin eh nich so toll finde.
Natürlich nehm ich wenn ich Essen gehe auch nich unbedingt ne Flasche Wein mit ins Restaurant.
Nichts desto trotz würde mich das ganze (wenn ich nur dreimal die Woche dort bin) schlappe 30 Euro pro Monat mehr kosten. Und das seh ich irgendwie nich ein.
Liege ich falsch???

http://rezepte.nit.at/animierte_gifs/menschen/vitamintrank.gif
 
A

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Re: teure Getränke
Hallo,

ja ich hab auch gelesen, dass es erst letztens wieder ein Urteil gab, in dem bestättigt wurde, dass ein Fitnessstudiobetreiber nicht verbieten darf seine eigenen Getränke zu trinken. Wer schon komisch, wenn jemand durch sein Angebot (Fitnessstudio) ein Gefühl (Durst) hervorrufen darf und dann im nächsten Schritt Abhilfe (Getränke) anbietet, welche auch gekauft werden müssen! Nene so geht das nicht.

Also einfach dein eigenes Zeug weitertrinken und im Zweifelsfall auf dein Recht pochen!

Grüsse

Zasas
 
allgemein Interessant:

http://www.vpro.de/rechtsinfos/fitness.html

oder hier wird das urteil noch mal erwähnt
In Antwort auf:

- Tennis- und Freizeitcenter: Mitglieder dürfen ihre eigenen Getränke mitbringen

Ein Sport- und Freizeitcenter darf seinen Kunden nicht verbieten, eigene Getränke mitzubringen. Ein solches Verbot in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nach einem Urteil des Landgerichts Stade unwirksam. (LG Stade vom 29.10.1998, AZ: 4 O 35/97)


http://www.der-mobber.de/anigif-Dateien/anigif-comics/bugsy.gif
 
nicht legitim!

hallo endorphinia,
diese frage war schon mehrmals thema hier. das studio darf dich nicht dazu nötigen. es gibt sogar ein gerichtsurteil darüber. schau mal ins archiv, ich glaube, es war herbert, der darüber informiert hat.
lg, kurt
 
ich sehe es genau wie Du und trinke während ich im Studio trainiere ( ca. 1 - 1,5 Std. ) auch nichts ( Getränke sind auch zu teuer ) . Solange man nicht zu lange zu intensiv trainiert geht es schon . Man kann na auch nach dem Training in der Umkleidekabine etwas trinken .

mfg
Ulf33
 
bei mir kostet das studio 46 euro im monat, und man darf eigene getränke ausdrücklich mitbringen - nur glasflaschen sind verboten, aus sicherheitsgründen. und das finde ich auch völlig ok.

:)
 
Re: allgemein Interessant:

hierzu gibt es auch noch ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg dass ein solches Verbot auch in der Hausordnung (im Gegensatz zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Vertragsbedingungen) für unwirksam erkennt. Das Aktenzeichen müsste ich allerdings erst raussuchen...

Der Studiobesitzer müsste ein besonderes Interesse am Getränkeverkauf nachweisen (beispielsweise: einen weit unter dem Marktdurchschnitt liegenden Preis) andernfalls ist die Klausel unwirksam da sein Hauptinteresse dem Monatsbeitrag gilt.

Wenn Dir der Betreiber quer kommt wäre vielleicht mal die Drohung hilfreich, beim Gewerbeaufsichtsamt nach seiner Schankerlaubnis zu fragen (die hat nämlich so gut wie kein Betreiber) und ausserdem zu prüfen ob der Betreiber den (nach deutschem Recht erforderlichen) Preisaushang am Eingang vorgenommen hat... ein schlechter Abmahnanwalt kassiert für das Fehlen eines solchen Aushanges 2000-3000 Euro !

Ganz besonders schlecht sieht es für die Leute aus, wenn die Gastronomie verpachtet ist oder von einer Tochterfirma betrieben wird: dann stellt ein solches Verbot sogar einen Verstoss gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb dar und kann mit einem Bussgeld geahndet werden !

Ausserdem könnte es u.U. soweit kommen, dass man das gesamte Studio als Gaststätte ansehen könnte... und damit wäre nach deutschem Recht die Benutzung der Einrichtungen im Getränkepreis enthalten... *gacker*

Du glaubst garnicht, wie schnell solche Leute ganz still werden !
 
A

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Re: teure Getränke
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