Hi,
sichlich kennt Ihr das urteil vom Landesgericht Stade...Wenn nicht seht ihr unten nochmal....
So, nun zu meinem Problem:
hi,
das urteil ist ja schön und gut jedoch find ich es nicht eindeutig genug. Vielleicht gibt es hier ja noch einen Juristen, der mehr dazu sagen kann...
das Urteil enthält folgeden Satz:
Daraus geht für mich aber nur hervor, dass der Besitzer einem nicht verbieten kann eigene Getränke mitzubringen. Wie sieht es aber mit den eigenen Getränken auf der Trainingsfläche aus?! Das Urteil sagt nicht eindeutig aus, dass ich meine getränke auch mit auf die Trainingsfläche nehmen darf!
Bei uns im Studio ist es so, dass man seine eigenen Getränke, Riegel etc. AUSSCHLIEßLICH in der Umkleidekabine verzehren darf. Das mitnehmen der getränke auf die Trainingsfläche ist verboten. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es eine Glasflasche oder eine Plastikflasche ist. Es ist generell Verboten...
Der Klu ist aber, dass ich stilles Wasser gekühlt aus dem Spender vorne an der Theke im Gals umsonst bekomme...darf aber trotzdem kein Leitungswasser in einer Flasche mitbringen und dies mit auf die Trainingsfläche nehmen....
Ich finde es affig, jedes mal in die Umkleidekabine oder zur Theke zu laufen....
Es müsste einen klares Urteil geben in dem enthalten ist, dass man auch die Getränke mit auf die Trainingsfläche nehmen kann...
aber trotzdem wird morgen das Urteil der Thekenbedienung gezeigt und wenn anwesend auch dem Chef vorgelegt...
DESHALB DIE FRAGE AN UNSERE JURISTEN:
Inwieweit bezieht sich dieses urtail für die Getränke auf der trainingsläche?!
Kann dazu einer was genaues sagen?! Ich denke, dass mit einer klaren Aussage (die hoffentlich zu unseren gunsten ausfallen würde) sehr vielen leuten hier im Forum geholfen wird eine menge Kohle zu sparen oder ihren Flüssigkeitsbedarf vernünftig zu decken.
sichlich kennt Ihr das urteil vom Landesgericht Stade...Wenn nicht seht ihr unten nochmal....
LG Stade
1998-10-29
4 O 35/97
Rechtsbereich/Normen: AGBG
Einstellung in die Datenbank: 1999-01-12
Bearbeitet von: Anna Seelentag
Getränke im Sportclub
Ein Sportstudio darf seinen Mitgliedern nicht über eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbieten, eigene Getränke mitzubringen.
Ein Tenniscenter hatte mit einem solchen Verbot versucht, seinen Umsatz an Erfrischungsgetränken zu steigern. Gegen diese Klausel klagte ein Kunde, der seine eigenen Getränke zum Sport mitbringen wollte. Das Landgericht Stade gab ihm recht und erklärte das Verbot für unwirksam. Es sei für den Kunden unzumutbar, den "erhöhten Flüssigkeitsbedarf beim Sport" nur beim Veranstalter stillen zu können. Dort seien Getränke nämlich in der Regel erheblich teurer als anderswo.
Ferner sind Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Sportstudios unwirksam, wenn sie vorsehen, daß der Kunde den Mitgliedsbeitrag weiter zahlen muß, selbst wenn er wegen eines Hausverbots nicht mehr trainieren darf.
Auch eine Regelung, nach der der gesamte Beitrag für die noch ausstehende Mitgliedschaftsdauer auf einmal gezahlt werden muß, sobald der Kunde mit zwei monatlichen Zahlungen im Rückstand ist, ist unzulässig.
Darüber hinaus verboten die Stader Richter auch die Verwendung einer Klausel, nach der jedes Mitglied der Hausordnung unterliege. Das Urteil ist rechtskräftig.
So, nun zu meinem Problem:
hi,
das urteil ist ja schön und gut jedoch find ich es nicht eindeutig genug. Vielleicht gibt es hier ja noch einen Juristen, der mehr dazu sagen kann...
das Urteil enthält folgeden Satz:
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Es sei für den Kunden unzumutbar, den "erhöhten Flüssigkeitsbedarf beim Sport" nur beim Veranstalter stillen zu können.
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Daraus geht für mich aber nur hervor, dass der Besitzer einem nicht verbieten kann eigene Getränke mitzubringen. Wie sieht es aber mit den eigenen Getränken auf der Trainingsfläche aus?! Das Urteil sagt nicht eindeutig aus, dass ich meine getränke auch mit auf die Trainingsfläche nehmen darf!
Bei uns im Studio ist es so, dass man seine eigenen Getränke, Riegel etc. AUSSCHLIEßLICH in der Umkleidekabine verzehren darf. Das mitnehmen der getränke auf die Trainingsfläche ist verboten. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es eine Glasflasche oder eine Plastikflasche ist. Es ist generell Verboten...
Der Klu ist aber, dass ich stilles Wasser gekühlt aus dem Spender vorne an der Theke im Gals umsonst bekomme...darf aber trotzdem kein Leitungswasser in einer Flasche mitbringen und dies mit auf die Trainingsfläche nehmen....
Ich finde es affig, jedes mal in die Umkleidekabine oder zur Theke zu laufen....
Es müsste einen klares Urteil geben in dem enthalten ist, dass man auch die Getränke mit auf die Trainingsfläche nehmen kann...
aber trotzdem wird morgen das Urteil der Thekenbedienung gezeigt und wenn anwesend auch dem Chef vorgelegt...
DESHALB DIE FRAGE AN UNSERE JURISTEN:
Inwieweit bezieht sich dieses urtail für die Getränke auf der trainingsläche?!
Kann dazu einer was genaues sagen?! Ich denke, dass mit einer klaren Aussage (die hoffentlich zu unseren gunsten ausfallen würde) sehr vielen leuten hier im Forum geholfen wird eine menge Kohle zu sparen oder ihren Flüssigkeitsbedarf vernünftig zu decken.