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kommt drauf an. wenn die preiserhöhung 3% hoch ist (mwst erhöhung) so darf sich das studio, falls in der mitgliedschaft erwähnt, das auf die mitglieder umlegen. lies mal die agb auf deiner mitgliedschaft, da werden evtl. preiserhöhungen um einen bestimmten prozentsatz erwähnt und wenn du deine unterschrift unter diese gesetzt hast, kannst du wenig machen. sollte das nicht der fall sein, ist es natürlich ein kündigungsgrund.
viele schreiben sonst was in die AGB´s und es hat trotzdem keine gültiogkeit.... ich weiss leider nicht wie die rechte da aussehen wollte halt nur sagen das manche sonst was reinschreiben können und du kannst dein recht wahr nehmen weils ein konflikt mit dem gesetz gibt.
ne es wird um ca. 7% erhöht, grade nachgeschaut, im Vertrag steht drin, das sie berechtigit sind die Preise anzuheben, jedoch weiß ich nicht ob das so zulässig ist
Was zahlt ihr denn so? Ich soll jetzt 50 Schlappen im Monat berappen.
Mal abgesehen von der Märchensteuer. Selbstverständlich darf das Studio ihre Preise jederzeit erhöhen aber Du hast dann eben auch das Recht zu kündigen. Du hast eine Frist von 4 Wochen nach der Preiserhöhung zu kündigen, ansonsten wird das als stillschweigendes Übereinkommen gewertet. Ein Hinweis in den AGB das Preiserhöhungen kein Recht zur Kündigung sind ist schlicht und ergreifend unzulässig. Auch der Hinweis von 3 Monaten Kündigungsfrist ist unzulässig, im Falle der Preiserhöhung. Deine Kündigung tritt zum Monatsende in Kraft. Im Vertragsrecht speziell für Fitnesanlagen hat sich nach 2000 einiges geändert. Leider haben sich viele Studiobesitzer immer noch nicht richtig diesbezüglich informiert. Auch wenn der Besitzer die Erhöhung begründet( mehr Service, neue Geräte usw.). Das spielt keine Rolle, Du kannst dann sofort kündigen.
Das Studio ist aber dazu verpflichtet die Preiserhöhung jedem Mitglied mitzuteilen (per Telefon, Brief oder Aushang oder so), oder ? Oder kann es die Preise einfach raufschrauben und man erfährts dann durch den Kontoauszug?