kommt drauf an. wenn die preiserhöhung 3% hoch ist (mwst erhöhung) so darf sich das studio, falls in der mitgliedschaft erwähnt, das auf die mitglieder umlegen. lies mal die agb auf deiner mitgliedschaft, da werden evtl. preiserhöhungen um einen bestimmten prozentsatz erwähnt und wenn du deine unterschrift unter diese gesetzt hast, kannst du wenig machen. sollte das nicht der fall sein, ist es natürlich ein kündigungsgrund.