Oh ja, sorry. *Unterlagenrauskram*
Also das Ganze stammt aus folgender Quelle:
Ernst Ferdinand Klein: "Über die Hinrichtung der Verbrecher, mit besonderer Rücksicht auf den v. Troerschen Fall." In: Archiv des Chriminalrechts. Bd. 5/2. Halle 1803, S. 1-19.
Klein war ein Refomjurist und bezog sich in seinen Überlegungen über die Todesstrafe auf besagten von Troerschen Fall. Seine Folgerungen waren, daß eine Hinrichtung "sanft", aber dennoch abschreckend zu sein habe, und unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfinden müsse. Soviel zum Thema "Reform"

.
Die Abschaffung der Todesstrafe war zu diesem Zeitpunkt übrigens in dem gesamten Diskurs absolut kein Thema. Es ging nur um das "wie", niemals um das "ob".
Nochmals ein paar Details zum Fall Troer (genaues Datum unbekannt, aber wohl vor 1803 *g*):
Die These der durchführenden Mediziner unter Leitung des Breslauer Arztes J. Wendt war "solange Farbe im Gesicht bleibt (als Synonym für den Blutfluß), bleibt auch die Empfindungsfähigkeit".
Durchgeführt wurde der Versuch laut Dokumantation folgendermaßen:
1) Anlegen von Stromquellen führte zu Zuckungen.
2) Ein Messer am Rückenmark rief ein schmerzverzerrtes Gesicht hervor.
3) Schnelles Zubewegen der Finger auf die Augen, oder helles Licht -> Lidreflex
4) Rufen des Namens: Die Augen wandten sich zur Schallquelle und der Mund bewegte sich in offensichtlichen Sprechversuchen.
5) Stärkere Traktion des Rückenmarks mit dem Messer: Zähne zusammenbeißend, Augen zusammenkneifend, Gesicht verzerrend.
6) Nach
2 Minuten und 40 Sekunden: Blässe im Gesicht und Eintritt des Hirntods.
Die Wissenschaftliche Erklärung: Bei einem entsprechend sauberen Schnitt (Enthauptung bei Hinrichtung) ziehen sich die Gefäßenden derart zusammen, daß kein massiver Blutverlust enstehen kann. Das Blut bleibt noch im Kopf und gibt einige Minuten lang Sauerstoff ans Gehirn ab, so daß dieses weiter aktiv bleiben kann, bis der Sauerstoff verbraucht ist.
Diese Erklärung gilt der Medizin bis heute als schlüssig.
Warum ich solchen Scheiß weiß:
Um 1800 war die ganze Hinrichtungsgeschichte eine gesamtgesellschaftliche Debatte unter Beteiligung von Justiz, Medizin und vor Allem der Literatur (daher auch mein Interesse).
Als Folge dieses Versuches verbot Friedrich III. jegliche weitere Versuche dieser Art.
Gruß,
sam