Hantelmann
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Achso: wegen dem unerlaubten Fotografieren: ist ne Verletzung des Bildnisschutzes (=sonstiges Recht aus § 823 I BGB). Kannste ebenfalls mit ner Unterlassungklage iV.m. Androhung von Zwangsgeld (s.o.) im Fall der Zuwiederhandlung rechnen. das wandert aber nicht in die Strafakte (Führungszeugnis), weil zivilrechtl.
Also laß die Finger vom Telefon! Ein Anwalt würde dir sons viel Ärger machen können.
Alle Angaben freibleibend und ohne Gewähr auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit rechtlicher Fragen.
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