DarkKnight
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@ Schmied.
Die Differenz zu einen im Letzten Ausbildungsjahr befindlichen Beamten u. einen eben fertigen u. nach A7 besoldeten Beamten beträgt max. 200 - 250 €.
In Bayern werden für den mPvD sehr wohl Realschüler bzw. Hauptschüler mit abgeschl. Berufsausbild. eingestellt.
Die Sache mit dem gPvD stimmt soweit, nur man kann sich bei entsprechender Eignung, Befähigung u. fachl. Leistung auch nach dem abgeschlossenen Mittleren Dienst für den gehobenen Bewerben.
Selbstverständlich kann man nach seiner Ausbildung zum BKA, man ist dann aber kein Vollzugsbeamter mehr, da das BKA soz. mehr eine Auskunftsbehörde ist, von wo aus alles am Schreibtisch zu regeln ist. Meiner Meinung nach nicht erstrebenswert.
Hope I could help... DarkKnight
Die Differenz zu einen im Letzten Ausbildungsjahr befindlichen Beamten u. einen eben fertigen u. nach A7 besoldeten Beamten beträgt max. 200 - 250 €.
In Bayern werden für den mPvD sehr wohl Realschüler bzw. Hauptschüler mit abgeschl. Berufsausbild. eingestellt.
Die Sache mit dem gPvD stimmt soweit, nur man kann sich bei entsprechender Eignung, Befähigung u. fachl. Leistung auch nach dem abgeschlossenen Mittleren Dienst für den gehobenen Bewerben.
Selbstverständlich kann man nach seiner Ausbildung zum BKA, man ist dann aber kein Vollzugsbeamter mehr, da das BKA soz. mehr eine Auskunftsbehörde ist, von wo aus alles am Schreibtisch zu regeln ist. Meiner Meinung nach nicht erstrebenswert.
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