Nebennutzen?

Anonym

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Hallo Fitnessstudio-Kenner.

Frage: Grund-Nebenleistung(Service) in Fitness-Studios.
Ist es dem Eigentümer gestattet die Mitglieder zu verpflichten sich bei notwendigkeit nur von der eigen betriebenen Bar zu versorgen?
Darf ich mein mitgebrachtes Getränk auf der Trainingsplattform nicht mitnehmen?

Grüsse aus München
 
A

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Re: Nebennutzen?
 
das Thema hatten wir schon mehrmals!

siehe forenarchiv (in das du einblick hast, wenn du dich registrierst).
gruß, kurt
 
NEIN, er kann es nicht verbieten !

ich füge mal meinen leztten Beitrag zu dem Thema hier ein:

dazu gibt es einen ganzen Rattenschwanz von Urteilen.

Hierzu gibt es auch noch ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg dass ein solches Verbot auch in der Hausordnung (im Gegensatz zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Vertragsbedingungen) für unwirksam erkennt. Das Aktenzeichen müsste ich allerdings erst raussuchen...

Der Studiobesitzer müsste ein besonderes Interesse am Getränkeverkauf nachweisen (beispielsweise: einen weit unter dem Marktdurchschnitt liegenden Preis) andernfalls ist die Klausel unwirksam da sein Hauptinteresse dem Monatsbeitrag gilt.

Wenn Dir der Betreiber quer kommt wäre vielleicht mal die Drohung hilfreich, beim Gewerbeaufsichtsamt nach seiner Schankerlaubnis zu fragen (die hat nämlich so gut wie kein Betreiber) und ausserdem zu prüfen ob der Betreiber den (nach deutschem Recht erforderlichen) Preisaushang am Eingang vorgenommen hat... ein schlechter Abmahnanwalt kassiert für das Fehlen eines solchen Aushanges 2000-3000 Euro !

Ganz besonders schlecht sieht es für die Leute aus, wenn die Gastronomie verpachtet ist oder von einer Tochterfirma betrieben wird: dann stellt ein solches Verbot sogar einen Verstoss gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb dar und kann mit einem Bussgeld geahndet werden !

Ausserdem könnte es u.U. soweit kommen, dass man das gesamte Studio als Gaststätte ansehen könnte... und damit wäre nach deutschem Recht die Benutzung der Einrichtungen im Getränkepreis enthalten... *gacker*

Was anderes wäre es, wenn Getränke gratis angeboten werden... dazu läuft derzeit ein Prozess vor dem LG München
 
Re: NEIN, er kann es nicht verbieten !

hallo Boerdy,

schön mit einem Kenner zu Kommunizieren, da andere Quellen verlauten liessen, dass ich eventuell Hausverbot bekommen könnte, wenn ich mich nicht an die Regel halten würde.
Der Betreiber des Studios sagte er hätte eine "Konsession" ist das die von dir genennte "Schankerlaubnis"???
und kann ich mich beim Gewerbeaufsichtsamt einfach "so" informieren???
Ausserdem macht der Betreiber, Werbung auf Kosten anderer Studios was ich auch nicht so gut finde

viele Grüsse aus München
 
A

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Re: Nebennutzen?
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