Hallo Fitnessstudio-Kenner.
Frage: Grund-Nebenleistung(Service) in Fitness-Studios.
Ist es dem Eigentümer gestattet die Mitglieder zu verpflichten sich bei notwendigkeit nur von der eigen betriebenen Bar zu versorgen?
Darf ich mein mitgebrachtes Getränk auf der Trainingsplattform nicht mitnehmen?
Grüsse aus München
Frage: Grund-Nebenleistung(Service) in Fitness-Studios.
Ist es dem Eigentümer gestattet die Mitglieder zu verpflichten sich bei notwendigkeit nur von der eigen betriebenen Bar zu versorgen?
Darf ich mein mitgebrachtes Getränk auf der Trainingsplattform nicht mitnehmen?
Grüsse aus München