Eine Ergänzung zu Björn
liebe(r) Knuffel,
wäre noch, zu erwähnen, dass wir hier schon öfters den § 263 Abs.1 StGB erwähnt haben: Betrug! (Wer durch vorspielen falscher Tatsachen anderen einen Vermögensschaden zufügt........)
Leider siedelt die Staatsanwaltschaft diesen Vermögensschaden relativ hoch an, so dass sich viele "Geschäftemacher" mit dem Nichtwissen von Gutgläubigen hier die Taschen füllen können. Denn sie ist der Meinung, wer an die Versprechen dieser "Produktverkäufer" glaubt ist selber schuld und soll auch dafür bezahlen./phpapps/ubbthreads/images/icons/frown.gif
Weiterführende Literatur bringt hier nichts, denn Bücher darf jeder Depp schreiben, unabhängig vom Wahrheitsgehalt, was ja auch viele "selbst ernannte Experten" tun, oder für viel Geld ihren Namen solchen "Pseudofachleuten" zur Verfügung stellen!/phpapps/ubbthreads/images/icons/frown.gif/phpapps/ubbthreads/images/icons/frown.gif
Gruß Rainer