Kündigung Studio-Vertrag

Venturi

New member
Hätte da mal ne Frage an unsere Rechtsexperten im Forum.

Das Studio, in dem ich seit über 6 Jahren trainiere, hat seit 2 Jahren einen neuen Besitzer.
Wegen ner Beitrags-Erhöhung hatte ich vor 1 ½ Jahren nen 2 Jahresvertrag abgeschlossen und der läuft erst im August 2004 aus.
Jetzt kommt er schon wieder mit ner Beitragserhähung! Ab Januar 2004 5€ im Monat mehr!:mad:
Was aber nur die älteren Verträge betrifft. Alle diejenigen, die noch nicht auf seinen „All-Inklusive“ umgestiegen sind. Der is aber totaler Mist und volle Abzocke.

Da auch sonst die Zustände in dem Studio für mich immer unangenehmer werden möchte ich gerne so schnell wie möglich kündigen!

Komm ich aus den Vertrag vorzeitig raus?
Is ein 2 Jahresvertrag überhaupt rechtsgültig?
Im Vertrag steht ne Klausel drin, dass er 5€ pro Jahr zum Jahreswechsel erhöhen dürfte, aber ich weiß nicht ob das so rechtens ist?
:confused:
Im Sommer verkaufte er dann auch noch Trainingsgeräte, die angeblich nicht mehr in das Bild seines „Fitness- & Wellness Studios“ passen.
Darunter sind der komplette Satz schwere Kurzhanteln, Multipresse, Bizeps-Curler-Maschine, Butterfly, usw.:rolleyes:
Für die verbliebenen Pumper, die auch mal mehr Gewicht benötigen als 50 jährige Hausfrauen in der Rückenschule, ist das trainieren immer beschi** ner geworden.
Nun sind wir nur noch zu zweit und mein Trainingspartner hat heute seine Kündigung abgegeben.

Könnt Ihr mir da weiterhelfen?

Gruß

Venturi
 
A

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Re: Kündigung Studio-Vertrag
Die Rechtsprechung ist sich oftmals nicht ganz einig, jedoch werden Verträge in div. Fällen bis zu 2 Jahren toleriert. :(

Anders sieht es bei der Verschlechterung des Angebots (Verkauf von div. Hanteln und Maschinen) aus, jedoch ist hierbei zu beachten, ob es sich bei dem Vertrag um einen Dienst- oder Mietvertrag handelt. Nur bei letzterem besteht die Möglichkeit zur Beitragskürzung oder (ausserordentlichen) Kündigung.

Zur Beitragserhöhung konnte ich momentan nichts finden, denke aber, dass es sich hier um eine unwirksame Klausel handelt.

Es kommt jetzt auf Dich an, ob Du mit dem neuen Studioinhaber streiten willst, oder den einfacheren Weg gehst und ein ärztliches Attest vorlegst, dass Du nicht mehr trainieren kannst. ;) An eine gütliche Einigung glaube ich bei seinem Geschäftsgebahren nämlich nicht! :eek:

v.H.

P.S. Ich hab' auch noch 'nen Kampf mit meinem alten Studio vor mir, allerdings geht's hier nur um 4 bzw. 6 Wochen Fortzahlung.
 
Danke für die prompte Antwort van Helsing!

Mit ner gütlichen Einigung rechne ich auch nicht! Bin mit ihm ja sowieso schon andauernd auf Kriegsfuß. :mad:
Also kommts mir auf ein wenig Stress mehr oder weniger auch nicht drauf an! :cool:

Hab meinen Vertrag mit ihm noch mal durchgelesen und darin steht
„...Die Monatsbeiträge umfassen die Mitbenutzung der Trainingsanlage auf Mietbasis. Die Teilnahme an den Gymnastikstunden auf gemischter Miet-Dienstleistungsbasis sowie die Mitbenutzung der Erholungs- und Clubräume und die Teilnahme an sportlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten des Clubs. Eine Sportlichkeit....“

Durch den Verkauf der Trainingsgeräte bin ich persönlich schon sehr in meinem Training eingeschränkt. Kann man dieses Argument auch nach einem Zeitraum von fast 4 oder 5 Monaten noch als außerordentlichen Kündigungsgrund bringen??? :confused:

Das mit nem Ärztlichen Attest hab ich mir auch schon überlegt aber hmm....
Was für mich noch in Frage kommt ist halt der Wechsel des Wohnortes! Da ich im Frühjahr eh vorhabe in die Stadt zu ziehen kann ich (auch laut des Vertrags) „...mit einer Vorlage der Abmeldebescheinigung der zuständigen Gemeinde mit einer Frist von vier Wochen bis zum nächsten Monatsende kündigen“

Ich könnte mir dieses As im Ärmel noch aufheben und erst auf den Tisch legen wenn er auf die BigBoss Tour kommt und wie immer seinen Rechtsanwalt einschaltet und mit mir da das rumstreiten anfangen will. Okay, wegen mir!
Falls dies dann zu sehr ausartet, kann ich ja dann ; wenn ich umgezogen bin, die Abmeldebescheinigung vor die Stirn nageln!:D

Was meint ihr?

Venturi
 
Original geschrieben von Venturi
Hab meinen Vertrag mit ihm noch mal durchgelesen und darin steht
„...Die Monatsbeiträge umfassen die Mitbenutzung der Trainingsanlage auf Mietbasis. Die Teilnahme an den Gymnastikstunden auf gemischter Miet-Dienstleistungsbasis sowie die Mitbenutzung der Erholungs- und Clubräume und die Teilnahme an sportlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten des Clubs. Eine Sportlichkeit....“

Dann scheint es sich bei dem, für Dich relevanten Teil, um einen Mietvertrag zu handeln, das ist schon mal gut.

Durch den Verkauf der Trainingsgeräte bin ich persönlich schon sehr in meinem Training eingeschränkt. Kann man dieses Argument auch nach einem Zeitraum von fast 4 oder 5 Monaten noch als außerordentlichen Kündigungsgrund bringen??? :confused:

Ich denke schon, denn der Zustand der Trainingsanlage bzw. die Anzahl der Trainingsgeräte ist nicht mehr der, der er zum Zeitpunkt des Abschluss des Vertrages war, sondern hat sich sehr stark zum Nachteil verändert. :eek:

Das mit nem Ärztlichen Attest hab ich mir auch schon überlegt aber hmm....
Was für mich noch in Frage kommt ist halt der Wechsel des Wohnortes! Da ich im Frühjahr eh vorhabe in die Stadt zu ziehen kann ich (auch laut des Vertrags) „...mit einer Vorlage der Abmeldebescheinigung der zuständigen Gemeinde mit einer Frist von vier Wochen bis zum nächsten Monatsende kündigen“

Hier stellt sich die Frage, wie lange Du es noch bei dem Typen aushalten willst? Mit 'nem ärztlichen Attest wärst Du sofort aus der Sache raus, mit der Umzugsgeschichte musst Du bestimmt noch 2-3 Monate blechen. :(

Ich könnte mir dieses As im Ärmel noch aufheben und erst auf den Tisch legen wenn er auf die BigBoss Tour kommt und wie immer seinen Rechtsanwalt einschaltet und mit mir da das rumstreiten anfangen will. Okay, wegen mir!
Falls dies dann zu sehr ausartet, kann ich ja dann ; wenn ich umgezogen bin, die Abmeldebescheinigung vor die Stirn nageln! :D

Solange Du das "As im Ärmel" behältst, zahlst Du trotzdem weiter, das muss Dir klar sein. :eek: Am meisten ärgern kannst Du ihn, wenn Du 'ne Möglichkeit nutzt, sofort zu kündigen. ;)

v.H.
 
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