also...
vom juristischen Standpunkt aus ist hantelmanns ausführungen zuzustimmen. selbst einem nicht-juristen sollte klar sein, dass man einen streit nicht mittels einer bierflasche beenden kann, ohne strafbar zu sein.
du kannst nur froh sein, dass er nicht wirklich schlimme verletzungen davongetragen hat, sonst wärst du sogar wg. schwerer körperverletzung (§ 226 StGB) dran.
Da ich mal annehme, dass du noch nicht 21 J. bist, giltst du strafrechtlich noch als Heranwachsender (§ 1 II JGG) und wirst daher ggf . nach Jugendstrafrecht verurteilt.
zum abschluss noch zwei dinge, über die hier spekuliert wird...
1.) sofern die polizei ermittlungen aufgenommen hat (dazu ist kein antrag erforderlich, wie hantelmann schon zutreffend erwähnt hat !!!) halte ich nach dem geschilderten sachverhalt eine einstellung für möglich, aber für äußerst unwahrscheinlich. eine einstellung nach § 170 II StPO (kein durchsetzbarer Strafanspruch) ist nach sachlage ausgeschlossen, eine einstellung aus opportunitätsgründen (§§ 153 ff. StPO) sehe ich jetzt spontan auch nicht. allein die tatsache, dass du ihn noch "ein paar mit auf den weg gegeben hast" zeigt dies ja in hinreichender deutlichkeit.
die sache wird wohl noch weitere konsequenzen haben.
2.) das strafmaß ist in jedem fall tatfrage. bei einer verurteilung wirst du ohne vorstrafen und ggf. nach jugendstarfrecht nicht im gefängenis landen, aber geldstrafe, sozialstunden und einige unterhaltsame gruppensitzungen mit psychologen zum thema "agressionskontrolle" sind doch naheliegend.
schließlich solltest du noch folgendes bedenken. zwar weiss ich nicht, was du später für einen beruf ergreifen willst, aber einige berufszweige kann (bzw. hat bereits ) man sich durch sowas ganz leicht verbauen ... nur so zum nachdenken.
... so genug für heute mit paragraphen, ich hab schließlich wochenende...
pinscher