Getränke im Fitness-Studio OLG

Andy-X

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"Sportstudios dürfen nicht verbieten, dass man seine eigenen Getränke mitbringt und dort auszehrt. Allerdings dürfen die Betreiber aus Sicherheitsgründen auf unzerbrechlichen Plastikflaschen bestehen.

OLG Brandenburg: 7 U 36/03"

Quelle: TV14 /22
 
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Re: Getränke im Fitness-Studio OLG
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