Gerichtsurteile

Roland

New member
Hallo,



hier eine paar Gerichtsurteile, die vielleicht für den einen oder anderen interessant sind:



1. Fitness-Studio: Umzug ist vorzeitiger Kündigungsgrund

Zieht der Kunde eines Fitnessstudios in einen weit entfernten Ort um, so kann er seinen Vertrag vorzeitig mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. (Amtsgericht Hamburg-Wandsbeck, 716 C 421/98



2. Wettbewerbsrecht: "Probieren" darf man kosten- und problemlos

Tanzschulen dürfen Probestunden kostenlos anbieten, ohne damit Kunden (verbotenerweise) "übertrieben anzulocken". Entsprechendes gilt für Sportvereine mit kostenlosem Probetraining oder Fitnesscenter, die dieselbe Möglichkeit bieten. "Aufgeklärte und selbstbewusste" Verbraucher lassen sich dadurch nicht "einfangen", sondern wägen trotz des kostenlosen Auftakts ab, ob Leistung und Gegenleistung übereinstimmen. (Oberlandesgericht München, 6 U 6063/98



3. Fitness-Studio: Verlorener Club-Ausweis ist keine 25 DM wert

Verliert ein Kunde eines Fitness-Studios seinen Club-Ausweis, so darf der Studiobetreiber nicht automatisch Schadenersatz "laut Vertrag" verlangen (hier gefordert in Höhe von 25 Mark), da solche Klauseln den Kunden auch dann zur Kasse bitten würden, wenn der Ausweis unverschuldet abhanden kommt, beschädigt oder auf andere Weise "für das Kartenlesegerät unlesbar" wird. (Landgericht Lübeck, 17 O 338/98



4. Fitness-Studio: Vertragskündigung nur "einmal im Jahr" ist zu wenig

Die Klausel in den Vertragsbedingungen eines Fitnessstudios, nach der die Vereinbarung nur einmal im Jahr (mit sechsmonatiger Frist) gekündigt werden kann, ist unwirksam; spätestens nach einem halben Jahr Laufzeit muss den Kunden ein Kündigungsrecht eingeräumt werden. (Amtsgericht Dortmund, 132 C 10155/98



5. Fitness-Studio: Krankheit und Umzug sind "Ausstiegsgründe"

Auch wenn das in den Geschäftsbedingungen von Fitness-Studios nicht vorgesehen ist, brauchen Vertragspartner den Monatsbeitrag vorübergehend oder gar nicht mehr zu bezahlen, wenn sie erkranken oder in eine andere Stadt umziehen. (Amtsgericht Bautzen, 1 C 178/97



6. Verkehrssicherungspflicht: In der Sauna darf es "nass" sein

Im Saunabereich (hier: eines Fitnesscenters) muss "prinzipiell mit Nässe auf dem Boden gerechnet werden", weshalb kein Schadenersatzanspruch besteht (hier: in Höhe von 4.000 DM geltend gemacht), wenn ein Besucher auf nassen Fliesen ausrutscht und sich ein Bein bricht. (Amtsgericht Frankfurt am Main, 32 C 3945/96-22



7. Fitness-Studio: Automatische 6-Monats-Vertragsverlängerung rechtens

Die Vertragsklausel eines Fitness-Studios, nach der sich ein Vertrag um 6 Monate verlängert, wenn der Kunde nicht rechtzeitig kündigt, ist zulässig, weil es dem Kunden zuzumuten ist, seine Kündigungsmöglichkeiten im Kleingedruckten nachzulesen. (Bundesgerichtshof, XII ZR 193/95



8. Fitness-Studio: Wer nicht mehr kann, der muss aussteigen können

Eine Klausel im Vertrag mit einem Sport- und Fitness-Studio, nach der die monatlichen Beiträge auch dann zu zahlen sind, wenn das Studio aus Gründen, die das Mitglied nicht zu vertreten hat, nicht mehr genutzt werden kann (hier: wegen einer längeren Krankheit), ist unwirksam. (Bundesgerichtshof, XII ZR 55/95



9. Fitness-Studio: Bindung für 6 Monate ist zu lang

Stellt ein Fitness-Studio hauptsächlich Räume und Sportgeräte zur Verfügung, so darf es neue Kunden nicht per Vertrag "stillschweigend" für weitere 6 Monate an sich binden, wenn der Kunde nicht rechzeitig (hier: 6 Wochen vor Ende der Erstlaufzeit) kündigt. (Oberlandesgericht Düsseldorf, 6 U 115/94



10. Fitness-Studio: Kündigungsmodalitäten müssen klar erkennbar sein

Der Betreiber eines Fitness-Studios darf folgende Kündigungs-Klausel nicht verwenden, weil sie unklar ist: "Der Vertrag kann nur durch schriftliche Kündigung spätestens 2 Monate vor Vertragsablauf gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich das Vertragsverhältnis um jeweils 6 Monate." (Oberlandesgericht Karlsruhe, 11 U 76/93



11. Fitness-Studio: Haftung darf nicht voll ausgeschlossen werden

Die Klausel im Vertrag mit einem Fitness-Studio, dass dieses auch dann nicht haftet, wenn ein Kunde sich beim Gebrauch der Einrichtungen nur "leicht fahrlässig" verhalten und dabei verletzt hat, ist unwirksam. (Oberlandesgericht Hamm, 17 U 165/90)



Quelle:

http://www.wdr.de/radio/wdr2/westzeit/gerichtsurteile000522.html



Liebe Grüße aus Karlsruhe,

Roland
 
gut zu wissen (ot)
 
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