GerdHoetzel
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Ein grobes Foul kostet einen Fußballer nach einem Urteil des Landgerichts Münster 4.500 Euro Schmerzensgeld sowie Schadenersatz. Der Spieler einer Altherrenmannschaft war bei einem Freundschaftsspiel von hinten in die Beine des Klägers gegrätscht, wobei er ihm Knöchel und Wadenbein brach. (Quelle: WDR.de)
Ich halte das für gerechtfertigt. Sprüche wie "Kampfsport" oder "Männersport" können keine Rechtfertigung für grob fahrlässige Körperverletzung sein. Oder bin ich ein Weichei? *lach* Im übrigen sollten die Risiken dieser Sportarten (dazu zähle ich auch betrunkene Skifahrer) nicht von der Solidargemeinschaft (Krankenkasse) reguliert werden, sondern eigenverantwortlich versichert werden, wie auch bei der PKW-Versicherung. Höre ich Widerspruch? Allen einen schönen 4. Advent!
Ich halte das für gerechtfertigt. Sprüche wie "Kampfsport" oder "Männersport" können keine Rechtfertigung für grob fahrlässige Körperverletzung sein. Oder bin ich ein Weichei? *lach* Im übrigen sollten die Risiken dieser Sportarten (dazu zähle ich auch betrunkene Skifahrer) nicht von der Solidargemeinschaft (Krankenkasse) reguliert werden, sondern eigenverantwortlich versichert werden, wie auch bei der PKW-Versicherung. Höre ich Widerspruch? Allen einen schönen 4. Advent!