Original geschrieben von Comeback
Warum fügst Du dann selber den Paragraphen bezügl. Verzugsschaden an?
Mahnung ist ja okay, aber er ist nicht gezwungen den Zugang nachzuweisen; theoretisch reicht ein Telefonat. Der Verkäufer hat die Bringschuld zu leisten, sprich er muß den Zugang der Ware nachweisen.
Guckst du hier:
§286 abs.1 s.1
(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug.
Jetzt zeig mir mal, wo hier was von Schaden steht. Der 286 regelt nur wann jemand in Verzug kommt.
Die Mahnung ist nicht nur okay sondern erforderlich - hab ja oben schon erklärt warum.
Stell dir mal vor du mahnst jemanden per Telefon an. Der kann doch immer behaupten, dass ihr nie miteinander gesprochen habt. Bei ner Mahnung per Einschreiben aber nicht. Da belegt dir die Post, dass die Mahnung angekommen ist.
"Der Verkäufer hat die Bringschuld zu leisten, sprich den Zugang der Ware nachzuweisen"
Falsch, falsch, falsch. Erstens handelt es sich hier um eine Schickschuld (nicht um eine Bringschuld)!, zweitens regelt die Art der Schuld erstmal nur die Haftung.
Welches Semester bist du?
reb