Beitrag 14-tägig Nepp für Studionutzer

andrea1

New member
Lt. unseren neuen Verträgen werden unsere Beiträge 14-tägig abgebucht. Dies soll angeblich ein Entgegenkommen für die Studionutzer bedeuten - verstanden habe ich das Argument nicht, da heutzutage fast jedes Einkommen (auch Arbeitslosengeld) monatlich gezahlt wird.

Ich bin davon ausgegangen, dass 2 mal im Monat 33,00 DM = 66,00 DM pro Monat abgebucht werden.

FALSCH - alle 14 Tage werden 33,00 DM abgebucht

und da fast jeder Monat mehr als 28 Tage hat, erhöht sich der Beitrag bei genauem Hinsehen wie folgt:



33,- : 14 x 30 Tage = 70,72 DM + 4,72 DM = 7,16%

33,- : 14 x 31 Tage = 73,08 DM + 7,08 DM = 10,73 %



Im Jahr bedeutet diese Verfahrensweise für mich einen Mehr-Beitrag von 68,44 DM - für den Studiobesitzer ein ziemlich gutes Geschäft, das nicht einmal jeder durchschaut.

Jetzt kann ich die Motivation des Studiobesitzers verstehen.

Was kann man gegen ein solchen Vertrag machen?

Wie ist die rechtliche Situation?
 
Schließe mich Thomas an, Du hast ein sofortiges Kündigungsrecht!

und solltest auch gebrauch davon machen, wenn die verschleierte Beitragserhöhung wirklich so ist.

Ich kann es nicht fassen, was manchen Geschäftsleuten noch alles einfällt und ich kann die Leute nicht verstehen, die trotzdem weiter in diese Studios rennen.



Kläre den Sachverhalt und spreche den Studiobesitzer persönlich auf diese Änderung an, sage Ihm, daß Du mit der Änderung nicht einverstanden bist und Du Deinen Vertrag wie im Ursprung abgeschlossen weiterführen möchtest. Mach es schriftlich, sollte er nicht damit einverstanden sein, kündige den Vertrag, aber immer Gesetz dem Fall, es ist so wie Du schreibst.



Einige Studiobesitzer machen auch wegen der Euroumstellung sollche Beitragsteilungen, weil sie da an jedem Teilbetrag bei der Umwertung verdienen.

Achtet bitte auch auf eure Verträge, ob ihr eine jährliche Erhöhung unterschrieben habt, einige haben keine Bezeichnung dahinter, also DM oder Euro sind dann gleich!!!!!!





lg Angi
 
Einzugsermächtigung

Als erstes würde ich die Einzugsermächtigung widerrufen und die bereits abgebuchten Beträge wieder holen. Geht glaube ich innerhalb von 6 Wochen ohne Probleme bei der Bank Deines Vertrauens.

Ansonsten kommt es bei dem Vertrag darauf an, was monatlich als Beitrag vereinbart wurde. Daraus leiten sich dann Deine weiteren Rechte ab
 
Re: Einzugsermächtigung-Vorsicht mit Rückbuchungen, daß kann teuer werden!!

Wenn ein gültiger Vertrag zu Grunde liegt, sollte man eine Rückbuchung vermeiden, denn hier ist der Studiobesitzer im Recht. Also erst reden, dann zur Tat schreiten.



lg Angi
 
Re: Einzugsermächtigung-Vorsicht mit Rückbuchungen, daß kann teuer werden!!

Reden wür ich nicht soviel, sondern lieber den Vertrag genau lesen.Alle Kosten kannst Du dann ersetzt verlangen oder bei der nächsten Überweisung einbehalten. Kurze Nachricht ans Studio, warum Du Geld einbehälst, reicht aus. Wenn die dann noch was von Dir wollen, müssen die handeln.



Wichtig ist aber die vertragliche Vereinbarung



Valerie
 
Der Sachverhalt muß stimmen!

Hi Valerie,

Du scheinst auch sehr schlechte Erfahrungen gemacht zu haben? Mir ist es auf jeden Fall lieber, wenn der Kunde das Gespräch mit mir sucht, so können viele Missverständnisse schon im Vorfeld geklärt werden.

Es ist schon klar, die meißten Studios haben knall harte Verträge, was ich persönlich nicht nachvollziehen kann. Mir ist es lieber, wenn die Leute gern zu uns kommen. Wir sind Dienstleister, aber wir müssen uns deshalb auch nicht vom Kunden auf der Nase herumtanzen lassen, es gibt immer zwei Seiten und deshalb finde ich eine zwischenmenschliche Kommunikation sehr wohl wichtig.

Es kann ja in Andrea`s Fall auch ein Missverständnis sein, daß sollte sie auf jeden Fall erst mal klären.

Du kannst nicht aus Deiner Betrachtungsweise einen Beitrag wieder zurückbuchen lassen, wenn Du einen gültigen Vertrag mit dem Studio hast, auch ein kurzes Anschreiben genügt da nicht. Die Rechtslage ist eine andere, deshalb sollte man auf jeden Fall erst das Gespräch suchen.

So hatte ich das gemeint.



lg Angi
 
Ich hatte einen Komplett-Vertrag für mtl. 85,00 DM.

Da ich aber nur an Kursen teilnehme und nun endlich ein Aerobic-Vertrag angeboten wurde, habe ich meinen alten Vertrag gekündigt und einen neuen Aerobic-Vetrag abgeschlossen.

In diesem neuen Vertrag wurde der Beitrag mit 33,00 DM 14-tägig angegeben. Ich bin davon ausgegangen, dass diese 33,- DM zweimal im Monat abgebucht werden und ich somit einen Beitrag von 66,00 DM mtl. zahlen muss. Meiner Ansicht nach sollte dieser Anschein ganz klar erweckt werden.

Nun sieht es so aus, dass die 33,00 DM jeden zweiten Montag - wie im Vertrag vereinbart: 14-tägig - abgebucht werden. Rechnet man den Beitrag dann auf 30 bzw. 31 Tage um, ergibt sich ein Beitrag von 70,72 bzw. 73,08 DM.

Bei Vertragsabschluss wurde kein Wort darüber verloren, wie hoch der Monatsbeitrag bei einer solchen Verfahrensweise tatsächlich ist - ganz im Gegenteil, die 14-tägige Abbuchung wurde als Vorteil für den Nutzer dargestellt, weil eben nicht der ganze Beitrag in einer Summe abgebucht würde. Das Argument habe ich - wie schon erwähnt - nie verstanden.

Es handelt sich somit um einen Vertrag, den ich mit der 14-tägigen Beitragsklausel unterschrieben habe.

Doch wird nicht wirklich der Anschein erweckt, dass der Beitrag bei 2 mal 33,00 = 66,00 DM liegt? Muss ein Beitrag nicht so benannt sein, dass klar ersichtlich ist, was ich im Monat zahlen muss?

Hinzu kommt bei uns noch die 1/2-jährlich zu zahlende Trainerpauschale von 39,00 DM dazu (ob man als Kursteilnehmer persönliche Trainerbetreuung in Anspruch nimmt oder nicht), die den mtl. Beitrag weiter erhöht.



Also den Vertrag habe ich mit der 14-tägigen Beitragszahlung unterschrieben, ohne die Folgen zu erahnen oder darauf hingewiesen zu werden. Kann ich dennoch etwas dagegen unternehmen? Sicher wird man im Streitfall behaupten, man habe mich mündlich darauf hingewiesen. Was kann ich tun?
 
Re: Der Sachverhalt muß stimmen!

Hallo Angi,





ich sag ja auch nicht, dass man einfach den Betrag zurückbuchen soll, sondern dass man den Vertrag richtig lesen soll und dann seine Rechte geltend macht. Viele Leute lesen den Vertrag nicht und lassen sich dann zuquatschen. Der Vertrag ist halt das, worauf es ankommt.



Valerie
 
Genau, daß meine ich doch auch!!:)
 
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