Anzeige; gefährliche Körperverletzung

ich wußte nicht, dass mein begleiter auch zuschlagen wird. Soll ich für ein paar Schläge auf den Kopf, die keine erheblichen Schäden verursacht haben, so bestraft werden? Ich bin zwar schon einmal vorbestraft, aber das ist doch heftig!
Ich wollte ihn doch bloß schlagen, um zu verhindern, dass es mein Begleiter tut. Er war sehr aggressiv und ich wusste er würde ihm wehtun, also tat ich das stattdessen, aber ich hätte nicht gedacht, dass er sich dazwischen mischen würde.
 
Phoenixier schrieb:
Ich wollte ihn doch bloß schlagen, um zu verhindern, dass es mein Begleiter tut.

lol ... also bei allem Respekt, das ist das seltsamste was ich bis jetzt gehört habe ...

Phoenixier schrieb:
Ich hätte ihn zurückhalten können, aber ich wusste, dass er mir das heimzahlen würde. Er würde meiner Familie wehtun.

Er wird deiner Familie weh tun, weil du ihn davon abhälst einen Kerl zu schlagen, mit dem er wegen einer Zigarette Krach hatte?

Phoenixier schrieb:

Wieso gibst du dich dann mit ihm ab? :confused:



Also ich glaub dir immernoch nicht ... aber ist interessant, erzähl weiter
 
Ich habe mir folgendes überlegt: Ich werde dem Geschädigten eine schriftliche Entschuldigung schreiben und ein frewilliges Schmerzensgeld beilegen.
Vor Gericht werde ich nicht sagen, dass der Grund für mein Angriff mein Freund war, sondern dass ich mich schlagen wollte um bei meinen Freunden imponieren zu können und nicht als Feigling dazustehen. Außerdem wollte ich den Mädchen zeigen, dass ich Sie beschützen kann und keine Angst habe. So verhält sich ein Jugendlicher und ich bin Jugendlicher; Jugendstrafrecht wird dann hoffentlich angewand werden. Dass sich mein Freund dazwischengemischt hat, konnte ich vorher nicht ahnen, es war keinesfalls meine Absicht ihn gemeinchaftlich zu schädigen, schon gar nicht ihm die Nase zu brechen.

Was glaubt ihr, wäre das das Beste oder sollte ich vielleicht noch etwas unternehmen? Vielleicht eine Person einladen, die mich genau kennt und beschreibt, was für einen Charakter ich habe. Ist sowas möglich?

Wie ist eure Meinung dazu? Was wird der Richter wahrscheinlich machen?
Wenn ich ins Gefängnis komme, würde es meiner Familie mehr wehtun als mir, denn ich fühle mich schuldig. Ich kann die zusätzlichen Sorgen und Probleme von denen wir schon genug haben nicht auch noch verantworten. Außerdem wird dadurch meine schulische Laufbahn eingebüßt werden. Ich begegne Menschen stets freundlich und fange niemals einen sinnlosen Streit, aber an diesem Tag war ich einfach nicht ganz bei Verstand. Ich habe ihn grundlos geschlagen, obwohl er sich nicht streiten oder schlagen wollte (am Anfang). Aber es tut mir ja auch Leid und ich habe meine Lektion schon jetzt gelernt, sind die Richter wirklich so streng? Mindeststrafe 6 Monate bis 10 Jahre?
 
So, ich habe jetzt einen Brief verfasst, der mir vielleicht helfen könnte. Ich werde ihn an das Amtsgericht schicken und hoffen, dass sie das Verfahren vorzeitig einstellen.
Dies ist der Inhalt des Briefes:


Sehr geehrte Damen und Herren,

Mit diesem Schreiben möchte ich eine Stellungnahme zu der mir vorgeworfene Strafsache bezüglich der Körperverletzung an dem Zeugen ******** stellen.
Zunächst einmal möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich diese Unannehmlichkeit sehr bedaure. Ich weiss, dass ich eigentlich kein Mensch bin der herzlos ist und andere verletzt. Ich bin eigentlich ein sehr ruhiger Mensch und habe mich sonst stets von Provokationen ferngehalten. Meine Eltern, die mich nach dem christlichen Glauben erzogen haben, haben mir beigebracht immer hilfsbereit und freundlich zu sein und sich sogar von Alkohol, Diskotheken, Zigaretten und nächtlichen Rumtreibereien zu distanzieren. Ich rauche zwar und trinke ab und zu Alkohol, aber ich habe mich noch niemals geschlagen und stets versucht Streit zu schlichten. Den Tag an dem dieser Vorfall passiert ist vergesse ich nicht und mir tut es Leid wie **** zugerichtet wurde. Ich habe ihm schon eine schriftliche Entschuldigung zugeschickt und 100 Euro Schmerzensgeld beigelegt, welches ich zum Geburtstag bekommen habe. Als Schüler verdiene ich sonst kein Geld. Das macht die Sache natürlich nicht rückgängig, aber ich habe eine Lektion gelernt und zwar, dass solche Auseinandersetzungen anders zu klären sind als mit sinnlosen und folgeschweren Attacken. So weit hätte ich es gar nicht kommen lassen dürfen, als mein Begleiter ihm die Verletzungen zugefügt hat (Nasenbeinbruch). Ich werde mich in Zukunft von solcher Gesellschaft fernhalten und mich auf meine Schulbildung zum Informatiker konzentrieren. Ich habe meine Lektion gelernt, es war ein dummer Fehler und ich schäme mich dafür sich mit 20 Jahren in so eine Situation verwickelt gelassen zu haben.
Die Angelegenheit macht mir und meinen Eltern große Sorgen und Probleme, darum möchte ich versuchen **** persönlich zu kontaktieren und ihn bitten die Sache außergerichtlich zu regeln. Ich werde für die Schäden, die ich ihm verursacht habe natürlich voll und ganz aufkommen.
Darum bitte ich Sie die Eröffnung des Hauptverfahrens vorerst einzustellen, um mir Zeit zu geben sich mit **** in Verbindung zu setzen und einen Anwalt zu beantragen. Es ist mir weniger wichtig von der Strafe zu entfliehen als dass meine Familie dadurch verletzt wird, vor allem meine Mutter, die schon genug Probleme hat. Wir sind 9 Kinder mit einer schwerkranken Oma im Haus. Eine Strafe würde meiner Familie und vor allem meiner Mutter mehr wehtun als mir, denn ich fühle mich verantwortlich und sehe meine Schuld ein. Ich will die zusätzlichen Sorgen und Probleme in meinem Umkreis, die dann noch dadurch entstehen werden nicht auch noch verantworten.
Teilen Sie mir bitte mit, wenn Sie meinem Anliegen hörig sind und das Verfahren vorzeitig einstellen. Desweiteren werde ich mich mit dem Geschädigten oder seinem Anwalt in Verbindung setzen.
Vielen Dank!

Meint ihr ich kann das so abschicken?
 
Phoenixier schrieb:
Ich habe mir folgendes überlegt: Ich werde dem Geschädigten eine schriftliche Entschuldigung schreiben und ein frewilliges Schmerzensgeld beilegen.
Ob das eine gute Idee ist? Geld beizulegen? Bestechung...

Phoenixier schrieb:
Was glaubt ihr, wäre das das Beste oder sollte ich vielleicht noch etwas unternehmen? Vielleicht eine Person einladen, die mich genau kennt und beschreibt, was für einen Charakter ich habe. Ist sowas möglich?
Die Einschätzung zu Deiner Person wird wohl - sofern Jugendstrafrecht zum Tragen kommt - durch einen Gutachter vorgenommen und sicher nicht durch irgendwelche Freunde, die Du einladen möchtest.

Phoenixier schrieb:
Was wird der Richter wahrscheinlich machen?
Der wird sich alles anhören. Für und Wider abwägen und dann ein Urteil fällen.

Phoenixier schrieb:
Ich habe ihn grundlos geschlagen, obwohl er sich nicht streiten oder schlagen wollte (am Anfang).
Klar wollte der sich anfangs nicht schlagen, aber wenn ich eine gehauen bekommen, könnte sich meine ursprüngliche Ablehnung auch ins Gegenteil wenden. Dann aber rechtlich gedeckt im Rahmen der Notwehr.

Phoenixier schrieb:
(...)sind die Richter wirklich so streng? Mindeststrafe 6 Monate bis 10 Jahre?
Wenn der Richter zu dem Urteil der gefährlichen Körperverletzung kommt, wird ihm nichts anderes übrig bleiben, wie dem Gesetz zu folgen.

Und bei der gefährlichen Körperverletzung steht da nun mal:
Wird mit sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Phoenixier schrieb:
aber ich habe mich noch niemals geschlagen und stets versucht Streit zu schlichten
Ich denke Du bist schon vorbestraft? Also glaubt Dir das sowieso keiner. Die kennen schließlich Deine Vorstrafen. Schlechte Idee, sowas zu schreiben.

Phoenixier schrieb:
(...)die Sache außergerichtlich zu regeln(...)
Vergiß es! Das wird nicht funktionieren. Wenn Du Pech hast und bereits einschlägig vorbestraft und bekannt bist, kann der Staatsanwalt öffentliches Interesse bejahen und von sich aus, den Strafantrag weiter verfolgen - selbst wenn der Geschädigte diesen zurückziehen sollte (da wäre er aber dämlich, bei den Verletzungen).

Phoenixier schrieb:
Meint ihr ich kann das so abschicken?
Können kann man schon - aber machen würde ich es nicht. Und bringen wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit gar nichts.
Meinst Du ein Richter hört solche Ausflüchte nicht öfters? Ich glaube kaum, dass man damit bei einem erfahrenen Richter Eindruck schinden kann. Jedenfalls kenne ich persönlich keinen, bei dem das so wäre.
 
MaLa schrieb:
Vergiß es! Das wird nicht funktionieren. Wenn Du Pech hast und bereits einschlägig vorbestraft und bekannt bist, kann der Staatsanwalt öffentliches Interesse bejahen und von sich aus, den Strafantrag weiter verfolgen - selbst wenn der Geschädigte diesen zurückziehen sollte (da wäre er aber dämlich, bei den Verletzungen).

Jetzt mal ne blöde Frage von mir, vielleicht ist ja jemand hier Jurist.
Ich war immer der Auffassung, dass bei Straftaten (und darunter fällt ja gefährliche Körperverletzung) das automatisch verfolgt wird, der Staat hat doch schließlich berechtigtes Interesse daran, sowas zu unterbinden. Muss da wirklich erst "öffentliches Interesse" bejaht werden?

@ Phoenix: Bei den Formulierungen, die du in dem Brief hast, würde ich den ganz schnell unterm Bett verkramen und nie wieder hervorholen!
 
Outkast schrieb:
Ich war immer der Auffassung, dass bei Straftaten (und darunter fällt ja gefährliche Körperverletzung) das automatisch verfolgt wird, der Staat hat doch schließlich berechtigtes Interesse daran, sowas zu unterbinden. Muss da wirklich erst "öffentliches Interesse" bejaht werden?

Die einfache Körperverletzung ist ein relatives Antragsdelikt (http://de.wikipedia.org/wiki/Antragsdelikt), d.h. der Betroffene muss einen Strafantrag stellen, sonst passiert in der Regel gar nichts. Es sei denn, der Antrag fehlt und der Staatsanwalt sieht ein öffentliches Interesse. Dann ist es dem Staatsanwalt möglich auch ohne Strafantrag des Betroffenen die Sache im öffentlichen Interesse zu verfolgen.

Daneben gibt es noch Offizialdelikte, die immer verfolgt werden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Offizialdelikt

Da es im vorliegenden Fall aber nicht die einfache Körperverletzung gem. §223 StGB sein dürfte, sondern vielmehr die gefährliche Körperverletzung gem. §224 StGB dürfte das mit dem Antrag sowieso erledigt sein und das ganze müsste von Amts wegen verfolgt werden. Da möchte ich mich aber jetzt nicht 100%ig festlegen, da ich hierzu erst mal nachschauen müsste.

Jimbomatic schrieb:
soweit ich weiss gilt bei einer Straftat immer oeffentliches Interesse. verfolgt wird das in jedem Fall.
Dem ist nicht so.
 
und das alles nur, weil ich bisschen imponieren wollte. Ich dachte der Kerl ist groß und stark und einige Jahre älter als ich, wenn ich den fertig mache bin ich stark. Aber ich habe gelernt, dass das eher Schwäche ist als Stärke, die wahre Stärke liegt im guten Gewissen Menschen zu begegnen und sie zu verstehen.

@Outkast: Wieso meist du, dass der Brief schlecht formuliert ist? Ich habe ihn noch nicht abgeschickt. Was oder wie kann ich es sonst noch schreiben?
 
Ich werd mit Sicherheit mich nicht hinsetzen und deinen Brief komplett überarbeiten!
Aber die ersten 2 Zeilen reichen doch schon:
"Ich möchte eine Stellungnahme stellen." ? Was ist das denn? Du willst eine Stellungnahme machen, abgeben was auch immer aber du stellst keine Stellungnahme.

"Zunächst einmal möchte ich ihnen mitteilen, dass ich diese Unannehmlichkeit sehr bedaure."

1. Mitteilen klingt in dem Zusammenhang sehr unpassend.
2. Unannehmlichkeit? Das war ne schwere Körperverletzung und keine Unannehmlichkeit. Eine Unannehmlichkeit ist wenn ich 15 min auf jemanden warte oder zu Fuß laufen muss, wenn ich den Bus verpasse!

"Ich weiss, dass ich eigentlich kein Mensch bin der herzlos ist und andere verletzt."

Uneigentlich aber schon! Q.e.d.

"die mich nach dem christlichen Glauben erzogen haben, haben mir beigebracht immer hilfsbereit und freundlich zu sein und sich sogar von Alkohol, Diskotheken, Zigaretten und nächtlichen Rumtreibereien zu distanzieren. Ich rauche zwar und trinke ab und zu Alkohol"

Dir ist schon bewusst, dass du dein eigenes Argument direkt wieder abwertest? Und das mit dem christlichen Glauben hast du falsch verstanden. Er hat dir nicht seine andere Backe auch noch hingehalten...


"Den Tag an dem dieser Vorfall passiert ist vergesse ich nicht und mir tut es Leid wie **** zugerichtet wurde."

Er wurde nicht zugerichtet, du und dein toller Freund haben ihn zusammengeprügelt.

Und dann noch die 100 € Geburtstagsgeld (d.h. dass du dafür ja nichtmal was leisten musstest!!!) und dann noch mit deiner Oma usw. ankommen, dass du dich nicht schämst, mann!
 
Mein Anwalt sagt, dass ich keinen Brief abschicken soll, weil das Verfahren dadurch sowieso nicht eingestellt wird. Es ist kein Antragsdelikt.
Aber ich werde den Brief trotzdem, etwas umgeändert, abschicken, weil ich glaube, dass ich das Amtsgericht davon überzeugen kann das Verfahren zwar nicht einzustellen, aber auf einen längeren Zeitraum zu verschieben. Ich brauche diese Zeit um mich mit dem Geschädigten in Kontakt zu setzen, sich bei ihm zu entschuldigen und sich mit ihm zu unterhalten. Von uns zwei Tätern bin ich der weiche Kern dieser Geschichte und vielleicht schaffe ich es noch das Beste rauszuholen auch wenn ich für die Taten meines Mittäters voll verantwortlich bin.

Eine andere Sache, die ich mir überlegt habe ist, dass ich vor Gericht meinen Begleiter und Mittäter nicht dermaßen in den Schatten stellen werde, wie es eigentlich für ihn gehört. Ich werde nichts aus seiner Vergangenheit erzählen und auch nichts über seine übliche Art Menschen zu provozieren und zu schlagen. Denn wenn ich das vor Gericht sagen werde, wird er sein ganzes Geschütz auf mich richten und verlogene Vorwürfe ausdenken, die mir beim Prozess nur Schaden werden.
 
Phoenixier schrieb:
und das alles nur, weil ich bisschen imponieren wollte. Ich dachte der Kerl ist groß und stark und einige Jahre älter als ich, wenn ich den fertig mache bin ich stark.
Das klingt nun aber mal wieder gar nicht mehr nach der Geschichte, dass Du ihn vor Deinem aggressiven Kollegen schützen wolltest (was sowieso absolut unglaubwürdig klang).

Vielleicht gibt Dir Dein Anwalt den Rat, einfach die Aussage zu verweigern. Hör auf ihn...
 
Das stimmt, ich wollte den Geschädigten vor meinem "Freund" schützen, aber ich wollte gleichzeitig auch meine Stärke zeigen und imponieren. Das Erste werde ich nicht nennen, weil das wie ihr sagt unglaubwürdig klingt. Deshalb habe ich bloß das Imponieren im Brief erwähnt.
 
Aber mal ehrlich:

Meinst Du es klingt besser, wenn Du sagst, dass dieses Verletzungen nur Folge einer Tat sind, die nur aus Imponiergehabe begangen wurde?
 
Phoenixier schrieb:
Das stimmt, ich wollte den Geschädigten vor meinem "Freund" schützen, aber ich wollte gleichzeitig auch meine Stärke zeigen und imponieren. Das Erste werde ich nicht nennen, weil das wie ihr sagt unglaubwürdig klingt. Deshalb habe ich bloß das Imponieren im Brief erwähnt.

ich würde an deiner stella auf geistig unzurechnungsfähig pledieren
 
:D:D:D !!!

Um auch mal meinen Senf dazuzugeben: die ganze Aktion ist das letzte und ich verschwende da keinerlei Energie rein, dir jetzt auch noch Tipps zu geben, geschweige denn, deinen Brief zu korrigieren!
 
rubaff schrieb:
:D:D:D !!!

Um auch mal meinen Senf dazuzugeben: die ganze Aktion ist das letzte und ich verschwende da keinerlei Energie rein, dir jetzt auch noch Tipps zu geben, geschweige denn, deinen Brief zu korrigieren!
!
Wenn du den Kollegen ned zurückhalten kannst ohne dass er "deiner Familie" wehtut, dann ist es kein Kollege.
 
Also echt ... solangsam ... ich weiß nicht ob ich dir mittlerweile glauben soll, soviel Arbeit wie du da reinsteckst.

Entweder ... wenn das wirklich geht (kenn mich kein Meter aus) verweigere die Aussage komplett. Finde irgendwie mit allem was du sagst kommt mehr raus, dass bei dir irgendwas nicht stimmt. Wenn du wirlich sonst ein normaler Kerl bist weiß ich nicht was dich da geritten hat, dass du ohne Drogen und Alkohl in deinem Alter mit einer Schlägerei Mädchen(oder dem Kollegen) imponieren wolltest. Das macht man mit 12 ... da sind die Folgen normal auch wesentlich kleiner, weil es nur "Rangeleien" sind ^^

Am besten vor Gericht garnix sagen.
"...ihn verprügelt, weil ich ihn schützen wollte..."

"...ihn verprügelt, um meinem kollegen zu imponieren..."

also komm ... das ist Müll!
Kann mir nicht vorstellen, dass da irgendein Richter sagt "Aaaahhhh natürlich Herr ******, wenn das so ist, dann verstehe ich sie natürlich doch ein wenig"

Beide Aussagen könnten die eines 12 Jährigen sein.


Wenn dein Kollege wirklich schon mehreren Menschen (und Familienmitgliedern) etwas angetan hat (und das auch als Beweis vorliegt ---> Vorbestrafung), dann bleib bei der Geschichte, dass du Angst um deine Familie hattest. Ansosnten sag am besten garnix. Reitest dich nur weiter rein.

Fx
 
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