Phoenixier schrieb:
Ich habe mir folgendes überlegt: Ich werde dem Geschädigten eine schriftliche Entschuldigung schreiben und ein frewilliges Schmerzensgeld beilegen.
Ob das eine gute Idee ist? Geld beizulegen? Bestechung...
Phoenixier schrieb:
Was glaubt ihr, wäre das das Beste oder sollte ich vielleicht noch etwas unternehmen? Vielleicht eine Person einladen, die mich genau kennt und beschreibt, was für einen Charakter ich habe. Ist sowas möglich?
Die Einschätzung zu Deiner Person wird wohl - sofern Jugendstrafrecht zum Tragen kommt - durch einen Gutachter vorgenommen und sicher nicht durch irgendwelche Freunde, die Du einladen möchtest.
Phoenixier schrieb:
Was wird der Richter wahrscheinlich machen?
Der wird sich alles anhören. Für und Wider abwägen und dann ein Urteil fällen.
Phoenixier schrieb:
Ich habe ihn grundlos geschlagen, obwohl er sich nicht streiten oder schlagen wollte (am Anfang).
Klar wollte der sich anfangs nicht schlagen, aber wenn ich eine gehauen bekommen, könnte sich meine ursprüngliche Ablehnung auch ins Gegenteil wenden. Dann aber rechtlich gedeckt im Rahmen der Notwehr.
Phoenixier schrieb:
(...)sind die Richter wirklich so streng? Mindeststrafe 6 Monate bis 10 Jahre?
Wenn der Richter zu dem Urteil der gefährlichen Körperverletzung kommt, wird ihm nichts anderes übrig bleiben, wie dem Gesetz zu folgen.
Und bei der gefährlichen Körperverletzung steht da nun mal:
Wird mit sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Phoenixier schrieb:
aber ich habe mich noch niemals geschlagen und stets versucht Streit zu schlichten
Ich denke Du bist schon vorbestraft? Also glaubt Dir das sowieso keiner. Die kennen schließlich Deine Vorstrafen. Schlechte Idee, sowas zu schreiben.
Phoenixier schrieb:
(...)die Sache außergerichtlich zu regeln(...)
Vergiß es! Das wird nicht funktionieren. Wenn Du Pech hast und bereits einschlägig vorbestraft und bekannt bist, kann der Staatsanwalt öffentliches Interesse bejahen und von sich aus, den Strafantrag weiter verfolgen - selbst wenn der Geschädigte diesen zurückziehen sollte (da wäre er aber dämlich, bei den Verletzungen).
Phoenixier schrieb:
Meint ihr ich kann das so abschicken?
Können kann man schon - aber machen würde ich es nicht. Und bringen wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit gar nichts.
Meinst Du ein Richter hört solche Ausflüchte nicht öfters? Ich glaube kaum, dass man damit bei einem erfahrenen Richter Eindruck schinden kann. Jedenfalls kenne ich persönlich keinen, bei dem das so wäre.