wieder ne postfrage!! wichtig!

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Re: wieder ne postfrage!! wichtig!
Ja, du kannst eine Nachnahmesendung (NN) einfach nicht annehmen.
Kosten entstehen dabei lediglich für den Absender (ca. 10 €). Allerdings werden diese Kosten plus Aufschlage dir zu Lasten gelegt, wenn der Absender eine von dir erhaltene Bestellung vorweisen kann. Betrüger werden das natürlich nicht können, ist nur bei legalen Transaktionen (z.B. Otto-Versand) üblich.
 
na ja ich hab bei uncle-sam bestellt...also nicht direkt ein betrüger :D

ich hab halt bedenken das die mir irre "strafspesen" draufschlagen...
 
Du kannst die Annahme der Sendung verweigern oder die Sendung nicht abholen (wenn sie z.B. wegen Abwesenheit nicht zustellbar war und Du 'ne Benachritigung im Briefkasten hast). Kosten entstehen Dir dabei keine, aber ich frage mich, warum Du etwas per Nachnahme bestellst, wenn Du es dann doch nicht abnehmen willst? Ist dem Absender gegenüber nicht besonders fair, denn der bleibt auf den Porto- und Nachnahmekosten sitzen! :(

v.H.

P.S. Ich sollte vielleicht etwas schneller schreiben, dann würde mir nicht immer jemand zuvor kommen! ;)
 
warum Du etwas per Nachnahme bestellst, wenn Du es dann doch nicht abnehmen willst? Ist dem Absender gegenüber nicht besonders fair, denn der bleibt auf den Porto- und Nachnahmekosten sitzen!

der absender muss mich nicht drei wochen warten lassen!! :mad:
und außerdem kauf ich das zeug dann ws eh direkt in seinem shop...
 
Als ich meine Antwort geschrieben habe, war nur Deine Frage im Thread zu lesen, daher wusste ich nix von Uncle Sam. Aber warum stornierst Du nicht einfach Deine Bestellung?

v.H.
 
ich werd eh am montag dort anrufen und mich mal erkundigen ob die lieferung schon weg ist oder nicht...wenn nicht dann werd ichs stornieren! :(
 
@ van Helsing

Du kannst die Annahme der Sendung verweigern oder die Sendung nicht abholen (wenn sie z.B. wegen Abwesenheit nicht zustellbar war und Du 'ne Benachritigung im Briefkasten hast). Kosten entstehen Dir dabei keine...
Öhm....ich glaub nicht, dass du da Recht hast. Wenn er eine Ware bestellt hat muss er die auch annehmen und die fällige Nachnahmegebür bezahlen. Einfach nicht annehmen oder nicht abholen schlägt mit ca. 20 DM zu Buche.
 
@Flashfucker69

Du hast selbstverständlich Recht, wenn es sich um 'nen gewerblichen Verkäufer handelt. Da ich mich z.Zt. wieder häufiger bei ebay rumtreibe, bin ich von anderen Voraussetzungen ausgegangen (NN von Privat, da wird sich kaum einer die Mühe des Einklagens machen).

v.H.
 
Original geschrieben von Fi'zi:k


der absender muss mich nicht drei wochen warten lassen!! :mad:
und außerdem kauf ich das zeug dann ws eh direkt in seinem shop...

wir haben gelernt (nach dem verbraucherschutzgesetzt), das bestellungen bei einem versandhaus, bei zu langer wartezeit den vertrag brechen kann.
wenn die dich dann ankacken meldest du dich nochmal bei mir und ich suche den § dazu raus....

aber am besten finde ich die leute in den läden die schreiben "keine garantie auf reduzierte waren" hrhr
die kann man dann richtig ankacken ;)

greetz hurri
 
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Re: wieder ne postfrage!! wichtig!
Hallo imported_Hurricane,

schau mal hier:
ich bin zu .
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