Interessanter Artikel auf N-TV.de den ich Euch gerne nahelegen möchte, im Anschluss der Link, hier mal die Zusammenfassung. Es ist ja oft so, dass viele einen Fitnessvertrag unterschreiben mit der verhängnisvollen Meinung, sie könnten innerhalb einer 14 Tage Frist nochmal austreten. Warnung: Diese Regel gilt nur für Verträge die im Internet geschlossen wurden (Käufe) oder Haustürverkäufe, wenn also jemand an Eurer Haustür Euch was aufs Ohr drückt. Heißt also habt ihr im Fitnessstudio unterschrieben gibt es so gut wie keinen Weg zurück. Da viele Fitnessstudios zwischen 50 und 70 € verlangen, hat also ein schwacher Moment genügt, um eine Zahlungsverpflichtung bei beispielsweise 24 Monate-Vertrag zwischen 1200 und 1400 €*einzugehen, mal nicht noch mitgerechnet irgendwelche diversen "Extrazahlungen" wie Aufnahmegebühr, Trainerbetreuung, ärztlicher Checkup, Getränkepauschale...die Branche ist erfinderisch!
Nur bedingt (!) gibt es Sonderkündigungsrechte:
Zitat N-TV.de: "Wer vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit aus dem Vertrag aussteigen will, braucht gute Gründe. Dazu zählen beispielsweise langwierige Krankheiten, aber auch Schwangerschaften. Wer ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegt, kann kündigen. Ist allerdings ein Ende der Erkrankung abzusehen, kann der Vertrag auch einfach beitragsfrei gestellt werden. Dann werden die versäumten Monate am Ende der Laufzeit angehängt. Auch bei Schwangerschaften kann das so gehandhabt werden.
Daneben gibt es einen weiteren Kündigungsgrund, den Fitnessstudios akzeptieren: ein Umzug. Wer nur innerhalb der Stadt die Wohnung wechselt, hat allerdings schlechte Karten: Alles, was nicht weiter als 20 Kilometer entfernt ist, gilt normalerweise noch als akzeptabel.
Die reguläre Kündigung muss in der Regel mindestens einen Monat vor Laufzeitende vorliegen. Kündigungsfristen von mehr als drei Monaten sind aber unzulässig. Ohne Kündigung darf sich der Vertrag um höchstens ein Jahr verlängern – wenn er denn vorher auch schon so lange lief."
Den ganzen Artikel findet ihr hier: Auswege aus dem Fitnessstudio / NTV
Nur bedingt (!) gibt es Sonderkündigungsrechte:
Zitat N-TV.de: "Wer vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit aus dem Vertrag aussteigen will, braucht gute Gründe. Dazu zählen beispielsweise langwierige Krankheiten, aber auch Schwangerschaften. Wer ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegt, kann kündigen. Ist allerdings ein Ende der Erkrankung abzusehen, kann der Vertrag auch einfach beitragsfrei gestellt werden. Dann werden die versäumten Monate am Ende der Laufzeit angehängt. Auch bei Schwangerschaften kann das so gehandhabt werden.
Daneben gibt es einen weiteren Kündigungsgrund, den Fitnessstudios akzeptieren: ein Umzug. Wer nur innerhalb der Stadt die Wohnung wechselt, hat allerdings schlechte Karten: Alles, was nicht weiter als 20 Kilometer entfernt ist, gilt normalerweise noch als akzeptabel.
Die reguläre Kündigung muss in der Regel mindestens einen Monat vor Laufzeitende vorliegen. Kündigungsfristen von mehr als drei Monaten sind aber unzulässig. Ohne Kündigung darf sich der Vertrag um höchstens ein Jahr verlängern – wenn er denn vorher auch schon so lange lief."
Den ganzen Artikel findet ihr hier: Auswege aus dem Fitnessstudio / NTV