Warnhinweise auf Produkten!

Paris (dpa/WEB.DE) - Das französische Verbrauchermagazin "UFC-Que choisir" widmet sich in seiner jüngsten Ausgabe den kuriosesten Hinweisen auf Produktverpackungen oder Beipackzetteln.

"Das Produkt wird heiß sein, wenn es erhitzt wurde", so wird der Verbraucher etwa auf der Verpackung eines Puddings aufgeklärt. Einem Fön ist diese Warnung beigelegt: "Nicht im Schlaf benutzen!".

Bei einer Kettensäge sieht der Fabrikant besonders abwegige Gefahren kommen: "Nicht versuchen, die Kette mit der Hand oder den Geschlechtsteilen anzuhalten", steht auf der Verpackung. Auf einer Erdnuss-Packung wird der Käufer vorab gewarnt: "Achtung: Enthält Erdnüsse."

Auch besonders fürsorgliche Hinweise finden sich in der Blütenliste des Magazins. Kekse beispielsweise verzehrt man am besten so: "Instruktion: 1. Verpackung öffnen. 2. Kekse essen." Bei Tiefgefrorenem findet sich dieser Zubereitungsvorschlag: "Wieder auftauen", und bei einem Paket mit Weihnachtsschmuck der unschlüssige Rat: "Nur für drinnen oder draußen."

Nur mit schlechtem Gewissen kann man beim Tiramisu einem Hinweis auf das Verfallsdatum auf der Unterseite folgen, wenn am Rand "nicht umdrehen" steht. Und ganz besonders genial fand die Verbraucherzeitschrift das Gewinnspiel eines Chips-Produktes "mit vielen Preisen und ohne Kaufzwang": "Einzelheiten im Inneren der Packung."



Muhaha warum gibts sowas nicht in Deutschland? :D
 
die müssen sowas jetzt auf die verpackungen schreiben, da mal jemand seine katze oder so versucht hat, in der mikrowelle zu erhitzen. deshalb steht jetzt auch z.B. auf mikrowellen: "keine tiere erhitzen".
typ hat glaub ich sogar geklagt, weil die katze das dann nicht überlebt hat und ich meine mich zu erinnern, dass er auch gewonnen hat. das hat sich natürlich in den USA abgespielt, wo denn sonst...?
 
Gonzalez schrieb:
die müssen sowas jetzt auf die verpackungen schreiben, da mal jemand seine katze oder so versucht hat, in der mikrowelle zu erhitzen. deshalb steht jetzt auch z.B. auf mikrowellen: "keine tiere erhitzen".
typ hat glaub ich sogar geklagt, weil die katze das dann nicht überlebt hat und ich meine mich zu erinnern, dass er auch gewonnen hat. das hat sich natürlich in den USA abgespielt, wo denn sonst...?

Ganz genau. Juristisch steckt hinter den lustigen Verpackungshinweisen bitterer Ernst. Im Land der unmöglichen Begrenztheiten gibt es zu viele Richter die sich mit Präzedenzfällen eine Karriere zusammenschustern. So kommt es dauernd zu überzogenen (teilw. 3stellige Millionen Schadenersatzsummen) Urteilen für obskure Verfehlungen von Kunden. Siehe Versuch mit der Katze in der Mikrowelle. Seitdem steht im übrigen AUCH IN DEUTSCHLAND in Bedienungsanleitungen von Mikrowellen neben dem Verbot von Strümpfen auch das Verbot des Trocknens von Haustieren in den Warnhinweisen. Im Dezember hab ich mir ne Digicam CanonS50 (Kenner wissen was ich meine) gekauft. Das war zum Schießen. SEITENWEISE Warnhinweise. "Tauchen Sie die Geräte niemals in Wasser oder andere Flüssigkeiten ein, und vermeiden Sie jeden Kontakt damit." - Ja wie nu? Ich soll jeden Kontakt mit meiner Kamera vermeiden? :)

Als Jurist sag ich euch was: Juristen sind oft kranke Hirne, aber ich flehe darum, gebt denen nicht noch kranke Prozesse zu fressen! Wer seine Cat inne Microwave steckt, der sollte besser Sozialstunden im Tierheim leisten als SE kriegen.
 
Ja ok bei Kettensäge und sonstigem sehe ich das ein, aber Achtung Nüsse oder nicht auf den Kopf stellen-->Verfallsdatum,Anleitung zum Nüsse essen, da hat sich keiner bei verletzt, das ist einfach nur blöd: super gewinnspiel in jeder Packung, kein Kaufzwang :D
 
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