Vereinsgründung

economic

New member
Hat jemand hier schonmal eine Vereinsgründung durchgeführt / begleitet und kann knapp berichten welche Kosten und Aufwendungen anfallen?

Danke schonmal :)

Nachtrag:
Ich meine nicht in erster Linie einen Sportverein - der Eindruck könnte in einem Sportforum ja fast entstehen :), sondern einen wertorientierten Verein.
 
A

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Re: Vereinsgründung
Nur mal kurz im Schnelldurchlauf:

Es müssen Regelungen, die für den künftigen Verein verbindlich sein sollen, in einer Satzung (dem "Grundgesetz" des Vereins) festgelegt werden.

Der (oder die Initiatoren) des (zukünftigen) Vereins lädt zu einer Gründungsversammlung ein, in der ein Satzungsentwurf erst diskutiert, dann als Satzung verabschiedet wird. Eine Eintragung ins Vereinsregister kann nur erfolgen, wenn mindestens sieben natürliche und voll geschäftsfähige Personen den Gründungsakt vollziehen (Minderjährige benötigen das Einverständnis der Erziehungsberechtigten). Der Gründungsakt ist unbedingt zu protokollieren!

Nach dem Gründungsakt, normalerweise in der gleichen Sitzung, ist der in der neuen Satzung vorgesehene Vorstand nach den Vorschriften der erarbeiteten Satzung zu bestellen. Die Wahl des Vorstands ist ebenfalls zwingend zu protokollieren!

Der gewählte Vorstand bzw. der Notar meldet den Verein in öffentlich beglaubigter Form beim Registergericht (Amtsgericht) an. Der Anmeldung sind die neue Satzung im Original sowie das Protokoll über den Gründungsakt und die Vorstandsbestellung beizufügen.

Wenn das Amtsgericht die Anmeldung zulässt, teilt sie dies der zuständigen Verwaltungsbehörde mit. Stimmt die Verwaltungsbehörde dem Eintrag zu, erfolgt die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister. Im Vereinsregister werden u.a. der Name, Sitz, Tag der Gründung des Vereins und die Namen und Berufe der Vorstandsmitglieder ausgewiesen.

Kosten für die Gründung fallen eigentlich nur für die Beglaubigung durch den Notar an.

Für ausführliche Informationen sollte man sich geeignete Literatur beschaffen, oder einen RA konsultieren.

v.H.
 
economic schrieb:
sondern einen wertorientierten Verein.

Du möchtest also einen sog. "Idelverein", 21 BGB gründen. Löblich löblich! ;) Was soll denn da abgehen?
Lies mal am besten die §§ 21-79 BGB quer durch. Da findeste eigentlich alles nötige einfach (ge)beschrieben.
Möchtest du mit unbedingt am Rechtverkehr als Verein teilnehmen oder reicht es dir, den Verein als solchen zu gründen? Letzteres erfordert nämlich keine Eintragung und es läuft nach den Regeln über ne Gesellschaft bürgerlichen Rechts (705ff BGB).

ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR.
 
Danke für die Infos. Ist nun alles in die Wege geleitet. Mal schaun wie lang es dauert.

Will mit dem Verein politische Bildungsarbeit leisten. ;)
 
A

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Re: Vereinsgründung
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