Trinken im Fitnessraum

Frank1

New member
Ich würde gerne wissen, ob es ein Gesetz gibt, welches besagt, dass ich Getränke mit in den Fitnessraum nehmen darf. Ich stelle diese Frage, weil es der Studiobesitzer in Form einer Hausordnung untersagt.
 
Nein, aber er ist der alleinige Herrscher in seinem Tempel!

Leider kann er das untersagen und ich denke er wird die Hausordnung in den Abovertrag mit einbeziehen.

Such Dir ein besseres Studio oder rede mit dem Besitzer. Bei uns kann jeder sein Wasser mitbringen, keine Glasflaschen und die leeren Flaschen müssen wieder mitgenommen werden, außerdem gibt es bei uns das Wasser kostenlos.

Sprich Ihn nocheinmal drauf an, es kann ja wohl nicht gesund sein, wenn Du Dir die teure Brühe da nicht leisten kannst, daß Du nichts zu trinken hast werend des Trainings.





lg Angi
 
Besorg Dir doch einfach die Getränke, die Dein Fitneßstudio verkauft, kistenweise beim Getränkehändler und nimm es mit. Fällt nicht auf, gibt kein Trara.



Viele Grüße

Ingrid
 
der Preis ist da wohl entscheident - Mr. sonnenschein!

In vielen Studios ist der bei Wasser extrem überzogen,

da bleibt einem der kleine Schluck im Halse stecken.

Bei mir gibts das Wasser kostenlos(nicht das aus der Leitung wohlgemerkt) und die Leute kaufen trotzdem andere Getränke, also woliegt das Problem!

Es ist nicht gesund, nichts zu trinken wenn man trainiert! Allen Studiobereibern sollte man eins auf die Mütze hauen, die es nicht gestatten Wasser mitzubringen! Macht es doch so wie wir, wir verkaufen Wasser so wie im Supermarkt mit Pfand, die meisten lassen die Flaschen da, das ist unser Verdienst, das langt doch wir sind ja schließlich keine Kneipe!



lg Angi
 
hey sonnenschein - betreibst du eine kneipe, oder..

ist die rechtsgrundlage nicht viel mehr ein nutzungsvertrag für räume und geräte? schon vergessen? das es auch gerichtsurteile zugunsten der kunden gibt ist dir doch auch bekannt.

das trinken des kunden steht ursächlich mit der ausgeübten sportart in zusammenhang und ist aus medizinischen gründen eine notwendige gesundheitliche massnahme. da es nicht vertragsinhalt ist und auch nicht der primäre grund für das aufsuchen der räume zur vertragsgerechten nutzung der geräte und einrichtungen ist, geht dich das, lieber sonnenschein, einen ziemlich feuchten kerricht an, was und wieviel der sportler für die zu absolvierende trainingseinheit an getränken zu sich nimmt. was du deinen kunden sonst noch alles (hoffentlich sinnvolles und gesundes) verkaufen kannst, mag dir gegönnt sein (wird ja bestimmt wieder investiert;-))) ) im gegensatz zum trinken gibt es keine notwendigkeit, während des trainings nahrung aufzunehmen - hoffentlich hast du eine gute restauration für danach....

kostet die toilettenbenutzung etwas bei euch...???



*mitsportlichemgruss*

herbert
 
Getränke dürfen mitgebracht werden!

Hallo,



es gibt zwar kein extra Gesetz dafür, allerdings ist es eine unzumutbare Benachteiligung des Kunden, wenn das vom Besitzer verboten wird. Oder so ähnlich.



Das jedenfalls meint ein Gericht zu dieser Sache.



Allerdings darf der Besitzer das Mitbringen von *Glasflaschen* verbieten, aber das ist ja auch verständlich.



OK, jetzt willst Du warscheinlich auch wissen woher ich das weiß, oder? ;-)



Also, vor einigen Monaten wurden von der Stiftung Warentest Fitness-Studios für Frauen getestet. Ich habe den Artikel mal in der Bücherei überflogen. Und ich bin mir fast 100%ig sicher, dass dort in einem Kasten auf das Problem eingegangen wurde und dieses Urteil zitiert wurde.



Würde mich freuen, wenn jemand das bestätigen könnte und vielleicht auch das Aktenzeichen bekanntgibt?



In diesem Sinne,

Roland



Frank schrieb:

> Ich würde gerne wissen, ob es ein Gesetz gibt, welches besagt, dass ich Getränke mit in den Fitnessraum nehmen darf. Ich stelle diese Frage, weil es der Studiobesitzer in Form einer Hausordnung untersagt.
 
Re: Getränke dürfen mitgebracht werden!

hi. das wurde hier vor etwa einem monat gepostet:



Ein Sport- und Freizeitcenter darf seinen Kunden nicht verbieten, eigene Getränke mitzubringen. Ein solches Verbot in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nach einem Urteil des Landgerichts Stade unwirksam. (LG Stade vom 29.10.1998, AZ: 4 O 35/97)



gruß,



peter
 
Mr. sonnenschein - wenn du schreibst...

Zitat "...als leiter eines fc bin ich aber dafür das du die ware bei mir

beziehst und nicht aus dem supermarkt um die ecke. gehst ja nicht in die kneipe und nimmst dein bier oderso selber mit.

mfg und prost mr. sonnenschein " - vergleichst du dich selber mit der kneipe an der ecke. ich habe dich an die vertragsgrundlage mit deinen mitgliedern errinnert - das angebot von vertragsfremden anderen waren und dienstleistungen will dir niemand verbieten. ich bin als mieter/nutzter in keinster weise verpflichtet, irgentwelche zusatzgeschäfte mit dir abzuwickeln. für den gesunden sportschuh, meine bekleidung, evtl. notwendige Medikamente u n d das notwendige wasser für das ausdauertraining bin i c h zuständig! und wenn ich darüber hinaus noch lust habe, in deinem laden zu essen, zu trinken, geburtstag zu feiern oder eines deiner möglicherweise angebotenen mehr oder weniger sinnvollen supergetränke und nahrungs"ergänzungen" käuflich zu erwerben, dann können sicher beide seiten damit ganz gut leben. ich hoffe ja nicht, dass du deinen kunden auch geistige umnachtung unterstellts, oder sie fragst, ob ihnen etwas weh täte, nur weil sie ihr prinzipielles recht in anspruch nehmen wollen. ich selbst habe meine eigene mischung für das ausdauertraining und benötige knapp 2 liter - und das ist kein problem, weil der besitzer ist sportler und kein wirt. an anderen trainingstagen kaufe ich, wie fast alle anderen auch, oft eine kleinigkeit. ehlich, es ist schön ohne schlechtes gewissen zu trainieren - ich brauch gar nicht in die umkleide oder aufs klo, um heimlich was zu trinken......



*ziemlichklarinderbirne*

herbert
 
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