Kündigungsfristen:
Auch bei den Kündigungsfristen gibt es die unterschiedlichsten Vereinbarungen - sie reichen von 14 Tagen bis hin zu drei Monaten. Die meisten Gerichtsurteile sehen eine Kündigungsfrist von einem Monat als angemessen an, aber auch gegen eine dreimonatige Kündigungsfrist bestehen zum Teil keine Bedenken - pochen Sie jedoch auf eine einmonatige Kündigungsfrist. Unwirksam ist eine Regelung, wo dem Kunden jährlich nur ein bestimmter Termin eingeräumt wird, zu dem er mit einer Frist von sechs Wochen kündigen darf. AG Dortmund (AZ: 132 C 10555/98).
Sollten Sie einen Vertrag mit unbestimmter Laufzeit abgeschlossen haben kann jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Die beträgt je nach Qualifizierung des Vertrages als Dienst- oder Mietvertrag, ein oder drei Monate, wobei wie oben erwähnt, sie auf die einmonatige Kündigungsfrist bestehen sollten, da dies auch von den meisten Gerichten so gesehen wird.
Der Zusatz, der eine Kündigung "per Einschreiben" vorschreibt ist rechtswidrig. Zwar kann der Betreiber eine schriftliche Kündigung verlangen, jede weitere Erschwernis ist aber unwirksam. Aus eigenem Interesse sollten Sie die Kündigung jedoch per Einschreiben schicken oder sich die Abgabe im Fitnessstudio bestätigen lassen, um den Zugang der Kündigung nachzuweisen.