Hallo.
angenommen mir wird nach einer Abmahnung fristlos gekündigt. Kann das Fitnessstudio von mir als Schadensersatz den restlichen Monatsbeitrag bis zum Ablauf meines Jahresvertrages verlangen? Aus § 314 Abs. 4 BGB ergibt sich zwar ein Schadensersatzanspruch, aber nicht der Umfang. Wer kann helfen? Danke
angenommen mir wird nach einer Abmahnung fristlos gekündigt. Kann das Fitnessstudio von mir als Schadensersatz den restlichen Monatsbeitrag bis zum Ablauf meines Jahresvertrages verlangen? Aus § 314 Abs. 4 BGB ergibt sich zwar ein Schadensersatzanspruch, aber nicht der Umfang. Wer kann helfen? Danke