rechtsfrage

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itacker

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mein freund hat da ein problem. er wurde angezeigt wegen telefonterror, belästigung halt.

die belästigung sah wie folgt aus: er hat sie auf der straße abgefangen und wollte sie gegen ihren willen zu nem gespräch bewegen, er hat sie nicht 1mal angefasst. er ist einfach nur neben ihr hergefahren und wollte sie zu nem gespräch bewegen. das selbe am telefon, er hats klingeln lassen, sie wollte nicht ran also kams dazu dass er ganz schön oft das telefon klingeln lassen hat. hm manchmal sogar 20mal innerhalb von 30minuten, einfach nur damit sie aus wut rangeht, er sie in ein gespräch verwickeln kann und sie erkennt dass er im grunde ganz nett ist.

er ist NUR so weit gegangen weil er das mädchen schon mal fast überreden konnte, er konnte sie zu folgendem bewegen-> sie hat ihm versprochen dass sie ihm immer antworten will (das hat er schriftlich), sie wollte sogar unbedingt seine festnetznummer (3mal hat se nach der nummer gefragt)
und er wußte von ner freundin des mädchens dass das mädchen das ihn jetzt anzeigen will ja eigentlich schon interesse gehabt hätt wenn... ja wenn er nicht genervt hätte DESHALB konnte er einfach nicht locker lassen und mußte ihr unbedingt zeigen (mit der belästigung) das er im grunde ganz nett ist.
die belästigung lief über nen zeitraum von über nem jahr. nach 8monaten belästigung wollte das mädchen ihm ne chance geben(da hat sie ihm versprochen dass sie ihm ab jetzt doch immer antworten will), aus nem meinem freund unerklärlichen grund wollte sie ihm dann doch nicht mehr antworten, danach gings halt weiter mit der belästigung, nochmal so n halbes jahr. hätte sie ihn nicht schon viel früher anzeigen müssen? kann sie ihn denn noch anzeigen wenn sie ihm nach 8monaten belästigung doch ne chance geben wollte und ihm ja sogar versprochen hat dass sie von nun an antworten will? das versprechen kann er beweisen!

wie sehen die chance für meinen freund aus? kann das ne vorstrafe geben?

mein freund ist einfach nur verliebt, wirkt melankolisch, fängt halt an zu träumen wenn er verliebt ist, verliert dann etwas den bezug zur realität aber ne gefahr für das mädchen hätte er nie dargestellt. das wird psychiater schon erkennen falls es zu ner psychiatrischen untersuchung kommen sollte. der kerl fängt halt an zu spinnen wenn er verliebt ist, mehr is da nicht! achja und er hat sie beim sportunterricht fotografiert (das kann die gegenseite beweisen!) aber er tat das ja nur weil er verliebt war..
das mädchen hat halt alles missverstanden und dachte er würde ihr gefährlich werden. aber mein freund war sogar bereit sich mit dem mädchen und ihrer mutter zu treffen um missverständnisse aus dem weg zu räumen, er hat sie sogar besucht obwohl er genau wußte dass ihr eltern @home sind, hat mit der mutter geredet... er ist nicht gefährlich, er hatte nichts zu verbergen...
 
ich verwette meine stinkigen Shorts darauf das DU der Freund selber bist.

jaja die stürmischen Italos

hättest dir wohl früher überlegen sollen was de da fürn kleenen Scheiß machst:D
 
:D das glaub ich auch, aber ist ja nich schlimm....

@ itacker

aber mal im ernst, wenn das wirklich so stimmt,wie du beschrieben hast....was soll denn schon gross passieren...?
:confused: ;)

gruss
BLOOD
 
naja den telefonterror müßt ihr schon ernst nehmen und dsa können die vielleicht auch beweisen! hab sie schon EXTREM oft angerufen oder einfach nur angeklingelt und wieder aufgelegt um kurz ihre stimme zu hören. kennt ihr das nicht, kruz anklingeln, manchmal 10-20mal hintereinander! und dass ich sie gegen ihren willen fotografiert hab können die auch beweisen(spannen!)!
an manchen tagen hab ich ihr 30mal gemailt (sms) aber der inhalt der nachrichten war zu 90% lieb. hab ihr aber auch schon sachen wie: "sorry dass ich dich lieb hab, kann mich ja für dich umbringen damit du nicht mehr genervt bist" gemailt! kann schon verstehen warum die denken dsas ich gefährlich werden könnte, aber ich hab ihr immer gesagt dass so schlimm wie die situation auch scheinen mag ich ihr NIE was tun würde! hab ihr 1000mal erklärt dass sie null angst vor mir haben braucht aber sie glaubt mir kein wort! ich grins die auf der straße echt nur an und die rastet aus und will gleich die bullen rufen wenn ich nicht SOFORT abhau!
was kann mir denn im schlimmsten fall passieren? was ist wenn sie durchsetzt dass ich nen mindestabstand zu ihr halten muß, wird das im polizeilichen führungszeugnis vermerkt? das muß sauber bleiben sonst bin ich meine ausbildungsstelle los. ich muß in nem sicherheitstrakt arbeiten, da darf doch nicht der kleinste zwischenfall in meine führungszeugnis bei der polizei stehen, oda?
 
:confused: :eek: :confused: :eek: :confused: :eek:

Also, ich hätte da schon längst ne Klage eingereicht. 30 SMS am Tag, 10-20mal anklingeln lassen hintereinander, Selbstmorddrohungen, und das über nen Zeitraum von nem Jahr, da wär ich schon längst die Decke hochgestiefelt. Siehst du noch klar? Also so was kann man nun wirklich nicht mehr mit Liebe erklären, das ist reine Belästigung. Kapierst du das nicht, daß du die Tussi an den Rand des Wahnsinns treibst?? Wahrscheinlich sagt die dir ja täglich, daß du sie in Ruhe lassen sollst, also was hat sie für ne andere Möglichkeit als dich zu verklagen? Sowas hab ich ja selten gehört... die muß ja denken, daß du dir mit den Fotos nen Altar bastelst und sie am Ende noch entführst, um ihr nahe zu sein!
Übrigens: die Versprechungen, die sie dir gemacht hat, hat sie sicher nur abgegeben, damit du sie in Ruhe lässt! Und nicht, weil sie dich plötzlich toll und nett findet. Und wenn mir eine schreiben würde, "Ich bring mich für dich um" und würde sich dann noch so benehmen wie du, dann könnte sie mir achttausendmal erklären, daß sie sich nix antut, glauben würde ich ihr das nicht.

Sorry, wenn ich dir so wenig helfen konnte mit deinen Fragen, aber in meinen Augen solltest du dir wirklich mal ernsthaft überlegen, was du der Tussi antust und nicht nur, was dir bei dem Gerichtsverfahren passieren kann...
 
nö so ist das nicht.. ich hab ihr sogar ausfürhtlich erklärt wie sie mich loswird.. sie tut absolut nix um mich loszuwerden... sie hat vielleicht 4 mal in 1,5jahren gesagt dass ich sie in ruhe lassen soll. jede andere wär schon längst mir mir fertig geworden!

ich darf mich nichtmal bei ihr entschuldigen..

das mädchen ist aber auch etwas seltsam, sie hat probleme beziehungen zu jungs aufzubauen haben mir ihre freunde erzählt, an der schule wird gesagt dass dsa mädchen bescheuert ist, naja aber sie is süss ;)

PS: an nen altar hab ich auch schon gedacht ;)
 
Hahahahaha :)
tschuldigung...
ein kleiner tip: mit belaestigungen kommst du nie zum erfolg, investire die zeit lieber um eine andere kennenzulernen!
Hahahaha - sogar fotos im sportunterricht hat er gemacht - er liebt sie einfach...sowas macht man nicht aus liebe sondern aus notgeilheit und um dann zuhause erstmal amtlich den lachs zu wuergen ;)
starte doch einen letzten versuch, schick ihr blumen, lad sie zum essen ein . nein nicht mc donald, und erzaehl ihr was los ist...
worst case: sie lacht sich tot - ENDE - BEGRÄBNIS!
2nd worst case: sie lacht sich halb tot und erzaehlt es in der schule..
3rd worst case: sie ist alergisch gegen blumen und du bekommst noch ne anzeige wegen fahrlaessiger koerperverletzung ;)
... aber vielleicht verliebt sie sich auch in dich und in 15 jahren habt ihr vieeele kleine kinder...
aber nun zur frage... so eine anzeige wird meistens wieder eingestellt, da die gerichte auch ernsthafte sachen zu tun haben - es sei denn der richter will auch mal gerne die fotos aus dem sportunterricht sehen ;)

also, dein freund soll sich ne andere suchen!
 
Original geschrieben von surfer

Hahahaha - sogar fotos im sportunterricht hat er gemacht - er liebt sie einfach...sowas macht man nicht aus liebe sondern aus notgeilheit und um dann zuhause erstmal amtlich den lachs zu wuergen ;)
st

hach, wie gemein
:D
 
kann nur für dich hoffen das es ein aprilscherz war den sonst kann passiern das das nich abgelehnt wird. das ist psychoterror der übelsten sorte. du solltest dich vielleicht mal untersuchen lassen ob du noch ganz klar bist. das hat nichts mehr mit liebe zu tun.

gibt auchn fachbegriff dafür. stalker. sowas kommt leider viel zu oft vor.

das mädchen hat sicher viel zu viel schiss gehabt sonst hätt sie dich schon lange angezeigt. ich hätts dir schon lange ausgeprügelt da kannste ein drauf lassen!
 
Schliesse mich denn anderen an: Entweder ist es ein Scherz oder du hast echt n knall.
Wie kann man von noch was "gutes" aus ihrer richtung erwarten nach dem du sone scheisse abgezogen hast und dazu noch über einen so lange zeitraum....:eek:

nö so ist das nicht.. ich hab ihr sogar ausfürhtlich erklärt wie sie mich loswird

Was in das fürn scheiss? Soll sie auch noch etwas dafür tun damit sie dich loswird? Was bist du den für Einer,und wie kommst du dann noch drauf es hier so zu posten als ob es ein freund war,ist doch klar das das jeder sofort durchschaut! Obwohl es ein Aprilscherz sein könnte,hab ich mich ziemlich aufgeregt...:eek:
 
Also, wer sich für nen Aprilscherz vierzig Minuten die Finger wundschreibt, hat meinen vollen Respekt :D Wir werden ja sehen, wenn jetzt nicht bald hier dick April April steht, sitzt er wohl im Knast ;) :rolleyes:

PS: Muss man nen Aprilscherz eigentlich auch am 1. April auflösen? Also, muss man da noch vor Mitternacht April April schreien? Was ist, wenn man's nicht tut? Ich meine, wenn ich also heute eine verarscht habe, aber sie erst übermorgen wiedersehe? Uh oh...
 
@itacker:
nach dem was du schilderst, getan zu haben hast du dich meines Erachtens mehreren versuchten Nötigungen §§240, 22, 23I, 240 III StGB in Tatmehrheit mit mehreren vollendeten Nötigungen § 240 strafbar gemacht.

Die Anzeige bei der Polizei wird daher strafrechtliche Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft nach sich ziehen. Wenn du dich schleunigst entschuldigst und endlich EINSIEHST daß du da volle kacke gemacht hast, wirst du evtl. noch ne Milderung des Urteils nach § 23II StGB erwarten können. Verurteilung ist meines Erachtens aber nicht zu vermeiden. Insbesondere der lange Zeitraum deines "Werbens" wird dir wohl eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit nach 153StPO verbauen.

Du kannst auch ganz sicher mit nem Verfahren vorm Zivilgericht rechnen auf Unterlassung jeglicher Belästigung aus §§823 iV.m.1004 analog BGB mit Androhung von meistens bis zu 250.000 EUR Zwangsgeld im Falle der Zuwiederhandlung.

Ich würd mich schleunigst entschuldigen und ab sofort Ruhe halten! Vielleicht geht sie dann sogar gar nicht Anzeige erstatten.
Einmal Anzeige erstattet kann diese auch nicht wieder zurückgenommen werden, weil dann die StA von Amts wegen ermitteln MUß.

Alle Angaben freibleibend und ohne Gewähr auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit rechtlicher Fragen.
 
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