Patientin ohne Narkose operiert

GerdHoetzel

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Klagenfurt - In einer österreichischen Klinik ist eine Frau eine Stunde lang ohne Narkose am Unterleib operiert worden. Sie konnte sich selbst nicht bemerkbar machen, weil ihr zuvor ein muskellähmendes Medikament verabreicht worden war.
Dass die Kärntnerin bei Bewusstsein war, fiel erst auf, als die zuständige Anästhesistin während der Operation abgelöst wurde. Die neue Narkoseärztin bemerkte, dass der Patientin Tränen in den Augen standen, der Blutdruck war stark erhöht. Der Narkoseschlauch war nicht ordnungsgemäß angebracht worden, die wehrlose Frau musste die Tortur seit 45 Minuten über sich ergehen lassen.

Das LKH Klagenfurt hat nach Angaben des Anwalts der Patientin eine Entschädigung von 5000 Euro angeboten. Für die "höllischen Schmerzen" fordert der Vertreter der Frau jedoch 70.000 Euro.

Österreichische Zeitungen sprachen am Montag von einem unfassbaren Skandal.

Quelle: Spiegel-online www.spiegel.de

Man mag es nicht glauben! Es wäre nun leicht, auf das Krankenhaus einzudreschen, aber das kann mittlerweile überall geschehen, denke ich. 36- Stundenschichten für Ärzte, kein Pflegepersonal und weitere "Kostendämpfungen" schaffen den Boden für solche Fehlleistungen, oder?
 
Nicht mal 36 Std-Schichten...

... (die übrigens nichts außergewöhnliches für krankenhausärzte sind) dürfen hier als "entschuldigung" gelten!!! eine routine-narkose muss ein anästhesist sogar im vollrausch noch zuwege bringen!
gruß, kurt
 
wohin bitte hat die 1. narkoseärztin 45 min. lang gesehen? zeitung gelesen oder was? ich lass vieles gelten, aber 45 min. keinen blick auf die patientin zu werfen find ich ein starkes stück..

lg treets
 
bei entsprechener C2H5OH-Konzentration...

...in der atemluft sollte das möglich sein:winke:
spaß beiseite - das, was da im LKH klagenfurt passiert ist (ist übrigens schon ein halbes jahr her und wurde erst jetzt publik gemacht), darf einfach nicht passieren!!! abgesehen davon wundert es mich, dass die sectio so lange dauerte... diese entbindung wird die arme frau ihr leben lang nicht vergessen.
gruß, kurt
 
Re: bei entsprechener C2H5OH-Konzentration...

Natürlich darf sowas nie passieren, aber man sieht mal wieder, daß trotz aller Sorgfalt nichts unmöglich ist. Ich erinnere mich an einen Fall, da hat ein Chirurg den Arm eines Patienten abgenommen...es war der falsche....und es war in Europa!

Gruß Gerd
 
das kam/kommt gelegentlich vor...

...dass man die falsche extremität operiert (z.b. das knie) oder - noch schlimmer - amputiert. die links-rechts-verwechslung ist fatal. betrifft nicht nur arm oder bein, auch den hoden (kann mich auch an einen solchen fall erinnern. nachdem man den irrtum erkannt hatte, musste man natürlich auch den erkrankten hoden entfernen. ist aber bei weitem nicht so schlimm wie die verstümmelung durch amputation einer gesunden extremität - ohne hoden ist mann zwar nicht mehr zeugungsfähig, aber mit einer adäquaten testosteronsubstitution gibt es sonst keinerlei einschränkungen).
das problem ist ein mangelhafter informationsfluss und eine schlampige vorbereitung - sowohl von seiten des operateurs als auch von seiten des pflegepersonals, die dem operateur die falsche extremität bzw. das falsche operationsfeld vorbereitet. wenn der chirurg in den op kommt, sieht er nur mehr ein kleines "freies fleckchen" haut, alles andere ist abgedeckt. aber da man aus diesen fehlern gelernt hat (oder auch nicht), ist der operateur eigentlich verpflichtet, sich vor dem hautschnitt nochmals zu vergewissern, ob er das richtige operationsgebiet vor sich hat.
gruß, kurt
 
Das wird weiter vorkommen...

Hallo Kurt!
Momentan ist meine Mutter und meine Schwiegermutter im Krankenhaus, daher habe ich auf der Patientenseite einen kleinen Einblick ins "Gesundheitswesen". Wenn die Arbeitsverdichtung noch weiter zunimmt -und das wird sie- dann werden solche tragischen Fehler immer wahrscheinlicher. In Deutschland haben wir schon de facto eine 2-Klassen Medizin. Gutes darf man als "Normalpatient" in der Zukunft nicht erwarten.

Gruß, Gerd
 
Eine "2-Klassen-Medizin"...

...darf es nur im nicht-medizinischen "service" geben (sprich patienten mit zusatzversicherung liegen in einem zweibett- oder gar einzelzimmer, größere menüauswahl usw...), nicht aber, was die medizinische versorgung betrifft. die hat für jeden patienten gleich (optimal) zu erfolgen. so gesehen, sind auch privatpatienten nicht vor einem ärztlichen kunstfehler gefeit...
gruß, kurt
 
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