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Du schmeißt einfach ein paar Zahlen zusammenhanglos in den Raum, und prangerst - ja, wenn prangerst Du weshalb an? Den Hersteller, den Verkauf? Weil sie das große Geschäft wittern?
Vor wenigen Jahren gab es mal drei Viren mehr im Jahr und man sprach gleich von einer Flut. Später dann gab es drei mehr im Monat. Man sprach erneut von einer Flut. Wichtig ist schlußendlich nur, daß die PC abgesichert sind.
Ich muß alles noch in eine angemessene Form gießen, da mir öfter in anderen Foren vorgehalten wird, ich sei nicht allgemeinverständlich genug in meinen juristischen Ausführungen.
LG,
René
PS: Deine PN habe ich nicht bekommen. /phpapps/ubbthreads/images/icons/frown.gif
Ich weiß nicht genau, was Du meinst. Aber wenn man sich über § unterhält, komplexe Bewertungen eben anhand von viel Vorwissen skizziert, muß man den umgekehrten Weg gehen, um es Laien zu vermitteln. Den notwendigen Spagat zwischen Verknappung und ausführlicher Darstellung, die eigentlich redundant ist für Eingweihte, gilt es zu finden.
Das ist wie beim Arzt. Wenn jemand "Aua!" sagt, kann ein Arzt fachsimpeln bis zum Abwinken. Der Patient will wahrscheinlich aber nur wissen, wann der Schmerz verschwindet, wie und wann. Wenn der Arzt davon ausgeht, nur unter seinesgleichen zu sein, hat man ein "Kommunikationsproblem", wenn dem nicht so ist. So ist das auch bei den Juristen. Einfaches Beispiel: Nicht durch den Kaufvertrag wird man Eigentümer einer Kaufsache, sondern durch die Eigentumsverfügung, wofür der Kaufvertrag nur der Kausalvertrag ist, der nur schuldrechtlich, nicht aber sachenrechtlich wirkt und damit nichts an der Eigentümerstellung ändert. Hierzu bedarf es jeweils des Vertrages, was wiederum Geschäftsfähigkeit oder wirksame Stellvertretung voraussetzt, oder auch eine Genehmigung. Auch dürfen keine Nichtigkeitsgründe vorhanden sein. Der Laie sagt schlicht: "Meins!". Der Jurist sagt etwa: §§433 I, 145 ff., 104 ff. iVm §§929 ff. BGB. Alles klar? :winke: