Original geschrieben von Flashfucker69
Ob da wirklich viel einzuklagen ist kann ich mir zwar kaum vorstellen, habe damit aber auch noch keine weiteren Erfahrungen gemacht. Denke, dass man sich da relativ leicht rauswinden kann, wenn man sich einigermaßen geschickt anstellt.
Wenn die Auktion beendet ist, hast Du einen rechtsverbindlichen Vertrag geschlossen, der durchaus auf dem Rechtsweg einzuklagen ist! Da kannst Du ruhig versuchen, Dich rauszuwinden, das klappt mittlerweile nicht mehr so gut. Und bei weit über € 1.000,-- würde ich mich nicht scheuen, endlich mal wieder meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen!

Ausserdem wird die Angelegenheit bei ebay registriert und bei mehrfachen Vergehen der gleichen Art, wird der Account gelöscht. Da sich die Userüberprüfung bei ebay demnächst verschärfen wird, dürfte in so einem Fall die Auktionskarriere recht schnell zu Ende sein.
Allerdings seh ich da kein solch gewaltiges Problem wie du, denn schließlich kommt niemand zu schaden, ...
Sehe ich nicht so, denn Du weisst z.B. nicht, wieviel Zeit der Käufer für das Beobachten des Artikels aufgewendet hat (auch Online-Zeit kostet Geld

). Ausserdem besteht der Sinn einer Auktion für den Käufer darin, ein Schnäppchen zu machen, um welches er in diesem Falle dann betrogen werden würde!

Wenn Dir das als Verkäufer nicht passt, musst Du eben das Startgebot höher setzen oder die Finger von Online-Auktionen lassen!
v.H.
P.S. Ich habe über 150 positive Bewertungen und meine Auktionen beginnen fast immer bei €1!
