leistenbruch

trizeps

New member
habe folgendes problem!! bei der zivi untersuchung (vom gesundheitsamt) wurde eine "weiche leiste" festgestellt!
---> darf nicht mehr als 12,5 kg heben!!

1 chiruge: leistenkanal 5 dm stück groß! -> operation
hausarzt: hat sich na dem bericht des 1 chirugen gerichtet: -> operation
2 chriuge: leistenkanal zwar nicht "normal" groß, sondern nur etwas erweitert!
operation sollte seiner meinung nach nicht durchgeführt werden, erst im notfall!!

nun meine frage: ich darf ja nur 12,5kg heben, dürfte ich denn im leigen zb beim bankdrücken 50kg drücken?? im liegen, geht das denke ich ja nicht so extrem auf die leiste!!

hat da vielleicht sogare jdm von euch persönlich mit erfahrung??


danke

trizeps
 
Ich schätze mal, da wirst Du auch 2 Meinungen hören, wenn Du 2 Ärzte fragst.......

Bei Arten des Vorgehens der Chirurgen sind ok. Wobei ich die OP nicht erst "im Notfall" anraten würde. Aber sobald Beschwerden auftreten. In der Konsequenz also gem. Chirurg Nr. 1 wird 12,5 kg gehoben oder gedrückt, fertig. Schließlich sieht er eine OP-Indikation, da sollte man auch verfahren, als ob eine bestünde. Gem. Chirurg Nr. 2 kannst DU drücken was Du willst. Heben allerdings auch.

Meine pers. Meinung dazu: Wenn Du keine Beschwerden hast, kannst Du heben, tragen, drücken, ziehen wieviel du willst. Hast du bisher wahrscheinlich auch gemacht, die alleinige Kenntnis einer Weichen Leiste ändert daran für dich selbst nichts. Stellen sich Beschwerden ein wie Schmerzen/Druckgefühl in der Leiste, ggf. Ausstrahlung in den Hodensack auf der betroffenen Seite, sollte es operiert werden.

Die Sache mit den 12,5 kg gilt für die ausgeübte Zivi-Tätigkeit (entsprechend auch beim Wehrdienstleistenden), das verhindert schlicht Ansprüche an den Arbeitgeber, wenn sich z. B. ein Leistenbruch entwickelt. Oder sichert sie, wenn sich der Arbeitgeber/Vorgesetzte nicht dran hält.



jeckyll
 
boaa ne ich finds dreckig.... dass mit den 12,5kg nur damit der arbeitgeber dadurch abgesichert ist... und sowas vertuscht der arzt dann auch noch... "nich mehr als 12,5kg heben" und damit hat sich die sache.... *Tss*


ich habe s ne frage. tut das nich enorm weh falls man eine "ausstrahlung in den hodensack" hat? was auch immer das sein mag ich stells mir brutal vor.... :eek:
 
Hat nichts mit vertuschen zu tun. Eine schlichte Handlungsanweisung.

Natürlich dient es zur Absicherung des Arbeitgebers. Bei Soldaten als Beispiel kann da ein Rattenschwanz an Kosten dranhängen für den Staat, wenn während der Dienstzeit so etwas wie ein Leistenbruch auftritt, wenn eine Weiche Leiste vorher bekannt war und keine entsprechenden Vorkehrungen zur Verhinderung der Verschlimmerung getroffen wurden. Sollte im schlimmsten Fall ein weiterer Schaden durch/während/nach der notwendig gewordenen Operation eingetreten sein, kann das sogar bis zu lebenslangen Rentenansprüchen führen. Man denke an Operations- oder Narkosezwischenfälle.


Ein Leistenbruch kann (muß aber nicht) ordendlich weh tun. Der Schmerz kann dabei bis in den Hoden ausstrahlen, also ein Gefühl als ob der Hoden selbst schmerzt.



jeckyll
 
boaaaaa :eek: also lieber würde ich mir das operieren lassen als in gefahr zu laufen mehrere minuten - stunden solche schmerzen ausstehen zu müssen bis dann endlich nen op frei wird
 
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