Sit Up!
New member
Moin ihr Rechtsverdreher,
stecke mitten in einer Jurahausarbeit Ö-Recht und gestern hat mir ne Freundin was mitgeteilt, was mich jetzt doch nachdenklich gemacht hat:
Im Sachverhalt steht, die Opposition als ein Drittel der Mitglieder im Bundestag und damit zulässiger Antragssteller einer abstrakten Normenkontrolle möchte ein Gesetz auf den Prüfstand stellen lassen aufgrund der ihrer Meinung nach bestehenden Unvereinbarkeit zweier Paragraphen des Gesetzes mit zwei bestimmten Artikeln des GG. Und jetzt meinte die Freundin von mir, wenn diese Paragraphen/Artikel so explizit im Sachverhalt genannt werden, müssten diese auch am intensivsten (bzw. nur) geprüft werden. Ich bin jedoch der Meinung, daß bei ner abstr. NK doch das gesamte Gesetz geprüft werden muss und würde sogar den einen der beiden oben genannten Paragraphen nur kurz abhandeln, da für mich da keine Frage an der Rechtmäßigkeit besteht (Rettung deutscher Staatsangehöriger aus Krisengebieten im Ausland, gestützt auf erweiterten Begriff der "Verteidigung" aus 87a II GG und Schutzpflicht des Staats auf Leben Art. 2 II usw.usf.)
Schreibe ich damit an der Fragestellung/Zielsetzung der Arbeit vorbei?
stecke mitten in einer Jurahausarbeit Ö-Recht und gestern hat mir ne Freundin was mitgeteilt, was mich jetzt doch nachdenklich gemacht hat:
Im Sachverhalt steht, die Opposition als ein Drittel der Mitglieder im Bundestag und damit zulässiger Antragssteller einer abstrakten Normenkontrolle möchte ein Gesetz auf den Prüfstand stellen lassen aufgrund der ihrer Meinung nach bestehenden Unvereinbarkeit zweier Paragraphen des Gesetzes mit zwei bestimmten Artikeln des GG. Und jetzt meinte die Freundin von mir, wenn diese Paragraphen/Artikel so explizit im Sachverhalt genannt werden, müssten diese auch am intensivsten (bzw. nur) geprüft werden. Ich bin jedoch der Meinung, daß bei ner abstr. NK doch das gesamte Gesetz geprüft werden muss und würde sogar den einen der beiden oben genannten Paragraphen nur kurz abhandeln, da für mich da keine Frage an der Rechtmäßigkeit besteht (Rettung deutscher Staatsangehöriger aus Krisengebieten im Ausland, gestützt auf erweiterten Begriff der "Verteidigung" aus 87a II GG und Schutzpflicht des Staats auf Leben Art. 2 II usw.usf.)
Schreibe ich damit an der Fragestellung/Zielsetzung der Arbeit vorbei?