Kniebeugenständer raus = fristlose Kündigung mögl?

DerRalf

New member
tag,
bei uns im studio, will der chef den kniebeugenständer entfernen.
nix geht über seine tollen geräte und angeblich würden die übungen sowieso nur falsch gemacht und das sei hier sowieso nur ein fitnesstudio!
da ich grundsätzlich nur im freihantelbereich arbeite, frag ich mich da, ob das ein grund für eine fristlose kündigung ist ?
nochwas : hab vor jahren (1999) einen 24monate knebelvertrag dort abgeschlossen, angeblich verlängert der sich bei ablauf immer um weitere 24monate... sowas kann doch nicht sein, oder ? habe mal gehört, dass max eine kündigungsfrist von 3 monaten rechtens ist...
Hat evtl jemand ahnung und kann mir ne info geben ?
danke
DerRalf
 
Re: Kniebeugenständer raus = fristlose Kündigung m

falls es nicht geht, dann hol dir vom arzt einen attest, dass du den sport nicht mehr ausüben kannst. dann muss er den vertrag kündigen. kontrollieren kann er es nicht.

gruß, donny

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Hm, da musst du mal schaun, wie die AGB ausschaun, zu denen du den Vertrag abgeschlossen hast. Dort steht drinnen bei welchen Gründen die Parteien den Vertrag aufkündigen können. Eine Vertragsdauer von 24 Monaten scheint mir jedoch unseriös, bin jedoch kein Anwalt. Hab nur gerade meine Wirtschaftsprivatrechtsprüfung an der Uni absolviert und bei uns hier in Ö gibts die Regelung das Knebelungsverträge (z.b. Verpflichtung 30 Jahre das Bier immer von einem Lieferanten zu beziehen) auf jeden Fall nichtig sind. Im Privatbereich (Fitnessstudio) scheinen mir 24 Monate jedoch auch schon sehr lang. Ich würd mir mal die AGB anschaun, was da drinnen steht (die müssten irgendwo auf deinem Vertrag stehen oder zumindest im Studio) und dann falls er auf deinen Kündigungswunsch nicht einsteigt einfach mit einem Anwalt drohen, weil 24 Monate unangebracht lang sind. Wahrscheinlich kriegt er dann eh schon Angst.

mfG

Alex

http://de.geocities.com/nosegrap77/alex.jpg
 
Hi!

Soweit ich weiß ist eine Grundlaufzeit von 24 Monaten rechtens, aber einé Verlängerung darf jeweils maximal 6 Monate betragen, egal was in den AGB´s steht. Kleiner Trick: Es gibt die sog. Salvatorische Klausel, die besagt, daß ein Vertrag seine Gültigkeit behält, obwohl ein Punkt der AGB´s gegen geltemndes Recht verstößt. Sollte diese Klausel fehlen, ist es kein Problem den Vertrag zu kündigen. Mach Dich da aber lieber nochmal schlau, ich bin mir nicht ganz sicher..
 
achtung, plumper jurius!

hier das gedankenunkraut eines drittsemesters (ignorieren! im besten fall mit äußerster vorsicht genießen :winke: )

bei fitness-studioverträgen gibt es immer ne agb.
ist eine agb vorhanden, braucht es keine salvatorische klausel mehr.
denne: falls ein teil der agb unwirksam ist, kommt §306bgb dahergeschlappt und packt zu. -> das unwirksame fällt weg und der rest bleibt bestehen.

aber falls ich mich irre: du wirst (falls sie da ist) die klausel höchstwahrscheinlich am ende des vertrages finden. such einfach mal nach "sollten einzelne bestimmungen dieses vertrages unwirksam oder undurchführbar sein blablabla".

ich glauuuuube auch, dass eine verlängerung nur für 6 monate gültig ist.
machs einfach, wie donny es sagte, und brich dir das bein (auf dem papier)


http://www.taekwondo-bammental.de/INF/sig2.gif
 
Re: tatsache?

müsste im vertrag stehen.
aber ob dauerhafter schaden oder nicht, ist doch egal. der studiobesitzer kanns nicht nachvollziehen.

http://www.ironsport.de/forum/images/avatars/13152477623f9fc19660b08.jpg
 
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