Juristen! Bin verarscht worden - Liegt da noch Kohle drin?

Polynomstapler

New member
Vor einiger Zeit wurde ich mal von einem Personalvermittler verarscht.

Klein Poly war temporär angestellt. Eines Tages rief ein Personalvermittler an, er hätte war für mich, super Konditionen, ab Montag für so und so lange. Ich hab daraufhin noch mal nachgefragt, ob das Angebot verbindlich sei, ich müsste schliesslich meine bisherige Stelle künden. Jaja, 100%ig, der Auftrag sei da, etc..

Hab mich dann darauf eingelassen. Nur kam da nie was zu stande. Hat sich einfach unendlich lange verschoben.

Dies hatte dann eine Erwerbslosigkeit von 2 1/2 Wochen verursacht. Liegt da Schadensersatz für mich drin? Wir hatten immerhin einen mündlichen Arbeitsvertrag (hab sogar noch ne Mail als Beweis hier). Lohnt sich eine Klage?
 
A

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Re: Juristen! Bin verarscht worden - Liegt da noch Kohle drin?
normal schon , wenn du die mail als beweis hast , ohne mail denk ich wärs schlecht , aber so ists ja n klarer beweis , wenn s konkret drinsteht..
aber frag sam , der kennt nen checker ;)
 
Andy3 schrieb:
aber frag sam , der kennt nen checker ;)
Der Laptop vom Checker hat leider seinen Geist ausgehaucht.

Auf meine telefonische Schilderung hin kam sinngemäß Folgendes von ihm:
Es muß nachweisbar der Personalvermittler Schuld haben. Schonmal nicht ganz leicht zu beweisen.
Und für die Beträge um die es da bei 2,5 Wochen gehen kann, wär ihm das Prozeßrisiko zu hoch, evtl. auf Gerichts- und Anwaltskosten sitzen zu bleiben für zwei, dreitausend Euro.

Er hat noch irgendwas von Praxis gefaselt und davon, daß man damit eher zum Anwalt für Arbeitsrecht gehen solle, von bestimmten Gerichtshöfen und seltsamer Rechtspraxis im Deutschen Arbeitsrecht, uns so weiter und so fort...
Hab ich aber alles nicht mehr richtig mitgekriegt.


Allerdings ist das für Poly eh nur bedingt von Nutzen, da Pinscher nur Deutsches Recht kennt... :rolleyes:



sam
 
Ich werde einen Vergleich anstreben. Wenn schon nur einpaar hunderter rausspringen, ist das schon besser als nichts. Anwalt ist mir eben auch zu teuer bei einem eher geringen Streitwert. Streitwert wären etwas mehr als 2000€.

Art 324 OR:

"Kann die Arbeit infolge Verschuldens des Arbeitgebers nicht
geleistet werden oder kommt er aus anderen Gründen mit der
Annahme der Arbeitsleistung in Verzug, so bleibt er zur Entrichtung
des Lohnes verpflichtet, ohne dass der Arbeitnehmer
zur Nachleistung verpflichtet ist."

Fraglich ist jetzt nur, wie das Schuldverhältnis in diesem speziellen Fall aussieht.
 
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